KNE-Podcast: Wie bringt man die naturverträgliche Energiewende in ein Buch?

Berlin, 3. November 2020

KNE-Podcast: Wie bringt man die naturverträgliche Energiewende in ein Buch?

„K20 – Energiewende vor Ort“ ist das dritte Jahrbuch des KNE zur naturverträglichen Energiewende. Es setzt den Fokus auf die Herausforderungen, Möglichkeiten und Projekte einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Mit Redakteurin Anke Ortmann unterhalten sich die Moderatoren darüber, wie das Werk entstand, und wie sich die Praxis der Energiewende auch in einem Jahrbuch spiegelt.

Angelegt als ein Kompendium von Artikeln, Berichten und Interviews betrachtet das Jahrbuch des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende die naturverträgliche Energiewende aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und alljährlich mit anderen Schwerpunktthemen. Die Vielseitigkeit der Beiträge der Autorenschaft macht die Komplexität der Anforderungen der Energiewende deutlich.

„Wir wollen einen interessanten und aufschlussreichen Einblick in die verschiedenen Facetten und Anforderungen der Energiewende geben, zur Versachlichung von Debatten beitragen und zur Diskussion über die vielschichtigen Herausforderungen anregen“, so Anke Ortmann, Redakteurin des Jahrbuchs.

Das aktuelle Jahrbuch K20 blickt auf die konkreten Herausforderungen vor Ort, die Akteure berichten von ihren Erfahrungen bei der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende. Die Artikel stammen aus der Feder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KNE, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit denen das KNE eng zusammenarbeitet, und von anderen Experten und Expertinnen, die zur Mitarbeit gewonnen werden konnten.

So geht es in den Beiträgen beispielsweise um den Klima- und Artenschutz als wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Energiewende, die Vielschichtigkeit der Emotionen und Motivationen in der Energiewende, die Praxis der Kompensations- und Ersatzmaßnahmen, die Energiewende in China und einen gigantischen Windpark in Schottland, der auch Lehr- und Erholungspark für die Besucher und Besucherinnen ist.

Die K20-Redaktion dankt allen Autorinnen und Autoren sehr herzlich für die Mitarbeit. Unseren Leserinnen und Lesern wünschen wir eine spannende und anregende Lektüre:

Zum KNE-Jahrbuch „K20 – Energiewende vor Ort“ sowie den vorangegangenen Jahrbüchern K19 und K18. Einzelne Print-Exemplare stehen noch zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich gern an Anke Ortmann, anke.ortmann@naturschutz-energiewende.de.

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich alle zwei Wochen mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Diesen und vielen weiteren Fragen gehen die Moderatoren Dr. Torsten Raynal-Ehrke; Direktor des KNE, und Geschäftsführer Michael Krieger mit ihren Gästen nach.

Fragen oder Anregungen gern an podcast@naturschutz-energiewende.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: @KNE_tweet.
Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal.

Wird die Ausnahme jetzt zur Regel?

Berlin, 30. Oktober 2020

Hinweis: Diese Wortmeldung bezieht sich auf einen Referentenentwurf. Im EEG 2021 ist der § 1 Abs. 5 EEG 2021 entfallen.

KNE-Wortmeldung Nr.1 zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021)

Wird die Ausnahme jetzt zur Regel?

Was bedeutet es, wenn erneuerbare Energien im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegen?

Anlässlich der beginnenden parlamentarischen Beratungen des Bundestages zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 setzt sich das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende mit einigen Naturschutzaspekten des EEG 2021 auseinander.

Heute: der Kontext der öffentlichen Sicherheit im neuen § 1 Abs. 5 EEG 2021.

Damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht, muss der Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigt werden. Der neue Paragraf 1 Absatz 5 des EEG 2021 sieht vor, dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Auf den ersten Blick scheint dies selbstverständlich, denn die Energiewende ist kein Selbstzweck. Der umfassende Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energien dient dazu, die sich deutlich abzeichnenden bedrohlichen Auswirkungen eines weiteren Klimawandels zu verhindern. Der neu eingefügte Passus des § 1 Abs. 5 soll insbesondere den Ausbau der Windenergie erleichtern.

Windenergieanlagen können nur errichtet und betrieben werden, wenn dadurch nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbote und insbesondere nicht gegen das Verbot, eine besonders geschützte Art zu töten, verstoßen wird. Kommt es zu einem Verstoß, kann eine artenschutzrechtliche Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt werden. Die Ausnahme – nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz – soll im Einzelfall Verbotstatbestände überwinden und Projekte zulassen, obwohl sie im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Vorgaben der Regelgenehmigung gescheitert sind.

Wenn Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse lägen und der öffentlichen Sicherheit dienten, wäre damit ein Ausnahmegrund gegeben. Denn das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Vogelschutzrichtlinie ermöglichen Ausnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Ausnahmen im Bereich der Windenergie wurden bislang auf den Ausnahmegrund der „anderen zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ gestützt. Dieser Ausnahmegrund findet sich im Bundesnaturschutzgesetz, hat allerdings keine Entsprechung in der EU-Vogelschutzrichtlinie, weshalb die Regelung von der Judikative teils als nicht europarechtskonforme Umsetzung der Richtlinie angesehen wird. Dieser Rechtsunsicherheit sucht der neue § 1 Abs. 5 EEG 2021 entgegenzuwirken.

Die Vorschrift bezieht sich nicht auf die Regelgenehmigung, sondern nur auf den Ausnahmefall. Sie ist im Hinblick auf den Artenschutz nur in der Zusammenschau mit den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Vogelschutzrichtlinie richtig einzuordnen. Eine Ausnahme ist allerdings – auch bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes – nicht ohne Weiteres zu erlangen. Es müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Es darf keine zumutbaren Alternativen geben, und der Erhaltungszustand der Population der Art darf sich nicht verschlechtern, wofür populationsstützende Maßnahmen vorgesehen werden können.

Auch mit der neuen Vorschrift bleibt es in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen grundsätzlich bei einem Regelgenehmigungsverfahren und einer individuenbezogenen Risikobetrachtung.

Fazit: Es gibt gute Gründe, die dafürsprechen, dass der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt. Nur ein beschleunigter Erneuerbaren-Ausbau kann angesichts des Ausstiegs aus Kernenergie und Kohleverstromung die Versorgungssicherheit gewährleisten. Zudem werden negative Folgen des Klimawandels – von Beeinträchtigungen der Gesundheit bis zu volkswirtschaftlichen Schäden – abgemildert. Der besondere Artenschutz wird mit dem neuen Paragrafen nicht unterwandert. Die Rolle des besonderen Artenschutzrechts in der Regelgenehmigung bleibt unangetastet, und die Ausnahme bleibt eine solche, da sie nur bei kumulativem Vorliegen ihrer strengen Voraussetzungen erteilt werden darf.

Der Frage, inwieweit eine mitgliedstaatliche Festschreibung der öffentlichen Sicherheit für erneuerbare Energien juristisch zulässig ist, wird das KNE in einer weiteren Wortmeldung nachgehen.

Kontakt:
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Rechtsreferat
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-21.

Pressekontakt:
Alexander Karasek
alexander.karasek@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-15

Windenergieanlage und Landschaft-Markus Spiske auf Pixabay

Potenzialanalyse für schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Braunkohle-Tagebauseen

Berlin, 21. Oktober 2020

Potenzialanalyse für schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Braunkohle-Tagebauseen

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hat ermittelt, dass auf den knapp 500 Tagebauseen in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 2,74 Gigawatt wirtschaftlich betrieben werden könnten. Aufgrund der zunehmenden Knappheit verfügbarer Flächen an Land sind schwimmende Photovoltaik-Anlagen ein möglicher Ansatz, um aufkommende Flächennutzungskonflikte im Zuge des weiteren Photovoltaik-Ausbaus zu verringern.

Um das Stromerzeugungspotenzial schwimmender Photovoltaik-Anlagen auf Braunkohle-Tagebauseen einzuschätzen, führten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer ISE im Auftrag von BayWa r.e. eine Potenzialabschätzung durch und tauschten sich mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Genehmigung, Planung, Installation und Gewässerschutz aus.

Das technische Potenzial schätzt das Fraunhofer ISE insgesamt auf 56 Gigawatt.  Zur Berechnung der möglichen Spitzenleistung von 2.74 Gigawatt auf den Tagebauseen wurden die für Freizeitaktivitäten, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz relevanten Flächen abgezogen. Die größten Potenziale liegen dabei auf Seen in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier.

Inwieweit die großflächige Nutzung von Tagebauseen negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben könnte, ist bisher nicht zu bewerten. So könnte etwa eine Verschattung eines zuvor besonnten Gewässers nachhaltig die Unterwasserflora und -fauna verändern. Daher bedarf es weiterer Forschung und Untersuchungen, um abzuschätzen, ob das Potenzial biodiversitätsverträglich erschlossen werden kann und unter welchen Voraussetzungen schwimmende Photovoltaik-Anlagen naturverträglich sind.

Baggersee

Hinweise zu qualitätvollen und rechtssicheren akustischen Fledermauserfassun-gen bei Windenergievorhaben

Berlin, 20. Oktober 2020

KNE-Lesetipp

Hinweise zu qualitätvollen und rechtssicheren akustischen Fledermauserfassungen bei Windenergievorhaben

Titel: Runkel, V. (2020): Akustische Erfassung von Fledermäusen – Möglichkeiten und Grenzen im Bau und Betrieb von Windkraftanlagen.

Im Zusammenhang mit Windenergievorhaben kommen Geräte und Methoden zur akustischen Fledermauserfassung mittlerweile standardmäßig zum Einsatz, so zum Beispiel bei Detektorbegehungen im Rahmen von Voruntersuchungen, aber auch beim sogenannten Gondelmonitoring zur Festlegung bzw. nachträglichen Optimierung von Abschaltzeiten zum Fledermausschutz. Dennoch bestehen auch gewisse Grenzen der akustischen Erfassung, die sich auch auf die erhaltenen Daten auswirken.

Der Autor gibt in seinem 23-seitigen Buchbeitrag einen Überblick über die akustische Erfassung von Fledermäusen bei Vorhaben der Windenergie. Dazu werden Einflüsse der Erfassungstechnik, der Untersuchungsmethodik, der Auswertung der gewonnenen Daten und deren Bewertung im Hinblick auf die gutachterliche Anwendung betrachtet. Vor diesem Hintergrund legt der Autor einen besonderen Fokus auf die Möglichkeiten und Grenzen der akustischen Erfassung von Fledermäusen.

Zum Beispiel begrenzen physikalische Einflüsse sowie art- und verhaltensspezifische Rufe und Ruflautstärken die Reichweite der Erfassung, ohne dass dies beeinflussbar wäre. Anders ist dies jedoch bei der eingesetzten Technik. Bei entsprechender Sachkunde bei der Datenerfassung kann die Qualität der zu gewinnenden Daten gezielt optimiert werden. Ein gutes Verständnis der Technik und Methoden ist hierbei, wie auch bei der anschließenden Bewertung der gewonnenen Daten, wichtig.

Im Weiteren werden vom Autor Ansprüche formuliert, die an die verwendete Technik und deren Einstellung sowie an die Gutachterin bzw. den Gutachter selbst (z. B. seine Qualifikation und seine gutachterliche Tätigkeit) gestellt werden können.

Aus dem Beitrag können aus unserer Sicht wertvolle Hinweise entnommen werden, um zu fachlich qualitätvollen und rechtssicheren Ergebnissen bei der akustischen Erfassung von Fledermäusen und zu daraus abgeleiteten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu gelangen.

Quelle: Runkel, V. (2020): Akustische Erfassung von Fledermäusen – Möglichkeiten und Grenzen im Bau und Betrieb von Windkraftanlagen. In Voigt, C. (Hrsg.) (2020): Evidenzbasierter Fledermausschutz in Windkraftvorhaben. Springer Spektrum-Verlag, Berlin. S. 3–27.

 

KNE-Podcast: Wie tickt die Energiewende im Süden?

Berlin, 20. Oktober 2020

Wie tickt die Energiewende im Süden?

Reist man innerhalb Deutschlands von Norden nach Süden, fällt auf, dass der Anteil der Windenergie abnimmt und der Anteil der Solarenergie und Wasserkraft zunimmt. So ist Bayern führend in der Nutzung der Wasserkraft, in Baden-Württemberg sind die Solarenergie und die Wasserkraft Spitzenreiter.

Im Rahmen der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende, die dem Natur- und Artenschutz angemessen Rechnung trägt, gibt es dabei unterschiedliche Herausforderungen und Rahmenbedingungen sowie Konfliktpotenziale. Welche Konflikte zwischen erneuerbaren Energien und dem Naturschutz treten im Süden Deutschlands auf, und wie trägt das KNE zur Lösung bei? Darüber sprechen Dr. Torsten Raynal-Ehrke und Michael Krieger mit Dr. Martin Köppel, der das KNE im Süden der Republik etabliert hat. Hier geht es zum KNE-Mediatorenpool und zum Länderkompass auf unserer Internetseite.

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich alle zwei Wochen mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Diesen und vielen weiteren Fragen gehen die Moderatoren Dr. Torsten Raynal-Ehrke; Direktor des KNE, und Geschäftsführer Michael Krieger mit ihren Gästen nach.

Fragen oder Anregungen gern an podcast@naturschutz-energiewende.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: @KNE_tweet.
Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal.

Wind über Schottland – wie man einem riesigen Windpark zu Akzeptanz verhilft

Berlin, 19. Oktober 2020

Wind über Schottland – wie man einem riesigen Windpark zu allseitiger Akzeptanz verhilft

Es gilt, die Energiewende so umzusetzen, dass der Naturschutz und die Anliegen der Menschen gleichermaßen berücksichtigt werden, ein Mehrwert für die Betroffenen geschaffen und damit die Akzeptanz gesteigert wird. Kreative und komplexe Lösungen dabei sind gefragt, damit es gelingen kann, die Herausforderungen eines grundlegenden Wandels in naher Zukunft zu meistern und dabei eine – tatsächliche sowie auch so empfundene – positive Bilanz für alle Akteursgruppen und in allen Bereichen herbeizuführen – den Klimaschutz, den Naturschutz, die Wirtschaft und die Bevölkerung. Wie eine solche Lösung aussehen kann, und mit welchen Ideen und Maßnahmen großangelegte Projekte einen Benefit, und damit breite Akzeptanz, für alle bringen können, kann man sich in Schottland anschauen. Eva Schuster vom KNE besuchte den Whitelee Windpark in der Nähe von Glasgow und berichtet darüber in ihrem Beitrag in K20.

Der Whitelee Windpark wurde als Vorzeige-Projekt im Rahmen des GP Wind-Vorhabens („Good Practice Wind Energy Development“) des EU-Programms „Intelligente Energie – Europa“ gelistet und unter anderem mit dem „Queens Award for Enterprise, Sustainable Development“ ausgezeichnet.

K20 – Energiewende vor Ort

Das diesjährige rund 300 Seiten starke Jahrbuch des KNE widmet sich den Herausforderungen, Möglichkeiten und Projekten einer naturverträglichen Energiewende konkret vor Ort. Die Vielfalt der Beiträge der Autorenschaft in „K20 – Energiewende vor Ort“ spiegelt dabei die Spannbreite der Themen und die Komplexität der Anforderungen der Energiewende wider.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Anke Ortmann
presse@naturschutz-energiewende.de
030 7673738-12.

KNE stellt Empfehlungen zur Diskussion

Berlin, 14. Oktober 2020

KNE stellt Empfehlungen zur Diskussion

Kamera- und Radarsysteme an Windenergieanlagen sollen Vögel gezielt schützen und pauschale Abschaltungen reduzieren.

Anhand welcher Kriterien und Maßstäbe lässt sich die fachliche Eignung und Wirksamkeit von automatischen Detektions- und Abschaltsystemen an Windenergieanlagen zum Schutz von Vögeln beurteilen? Auf Grundlage einer Expertenbefragung hat das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) im Rahmen eines Forschungsprojekts dazu Empfehlungen erarbeitet.

Kamera- und Radarsysteme müssen eine hohe Wirksamkeit aufweisen, wenn sie im Genehmigungsverfahren einer Windenergieanlage eingesetzt werden sollen, um das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle zu senken. Nähert sich der Windenergieanlage ein Exemplar einer für die Genehmigung relevanten kollisionsgefährdeten Vogelart, für die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nachgewiesen ist, so muss dies rechtzeitig erkannt werden, um kurzfristig eine Abschaltung vorzunehmen.

„Für die fachliche Eignung und Anerkennung kommt es darauf an, dass die Systeme so leistungsfähig und zuverlässig sind, dass sie eine hohe Erfassungsrate, geringe Fehl-Erkennungsraten und möglichst geringe Ausfallzeiten aufweisen. Von der jeweiligen Topografie und von Sichtverschattungen am Standort wird es abhängen, ob eine ausreichende Raumabdeckung erreicht werden kann. Im Falle von Fehlfunktionen oder Ausfällen der Kamera können Regeln vorgesehen werden, wonach man auf pauschale Abschaltungen zurückfällt und damit den Schutz der Arten sicherstellt“, fasst KNE-Expertin Dr. Elke Bruns die Ergebnisse zusammen. Ein hundertprozentiger Schutz sei rechtlich allerdings nicht geboten. Zudem müsse die Beurteilung der Wirksamkeit im Einzelfall für Gutachter und Behörden mit vertretbarem Aufwand praktikabel bleiben.

„Je sicherer das System nicht nur ein ,Flugobjekt‘ erfasst, sondern unterscheiden kann, um welche kollisionsgefährdete Vogelart es sich handelt, desto eher trägt eine kurzzeitige automatisierte Abschaltung zur Reduzierung pauschaler und wesentlich längerer Abschaltzeiten in bestimmten Jahres- und Brutzeiten bei“, so Bruns weiter, “das kann sich für die Betreiber sogar finanziell lohnen, wie erste Berechnungen zeigen.“

Im Rahmen des Projektes haben ARSU GmbH und 8.2 Ingenieurbüro Holzmüller einen Ansatz entwickelt, mit dem der Ertragsausfall für Betreiber überschlägig ermittelt werden kann. „Die Ergebnisse zeigen, dass der durch automatische bedarfsgerechte Abschaltung verursachte Ertragsausfall in den betrachteten Szenarien im Vergleich zu pauschalen Abschaltungen um ein Vielfaches geringer ist“, resümiert Bruns. Selbst bei einer vergleichsweise hohen Anzahl von durchschnittlich 20 Abschaltungen pro Tag liege der Ertragsausfall für den Betreiber bei weniger als einem Zehntel im Vergleich zu pauschalen Abschaltungen. Im Mittel aller sechs betrachteten Standorte konnte der Ausfall von 28,6 Prozent auf 2,3 Prozent reduziert werden. Dieser Mittelwert dürfe jedoch nicht überdecken, dass es zwischen einzelnen Standorten beträchtliche Unterschiede gebe.

Hintergrund

Automatische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen haben sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Bisher gelten sie aber nur in wenigen Bundesländern als mögliche Schutzmaßname, mit der Vogelkollisionen vermindert werden können. Vor der Anerkennung als Vermeidungsmaßnahme sollen noch weitere Erprobungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Erprobungen gilt es zu beurteilen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden Expertinnen und Experten in vier Workshops gebeten, Kriterien und Maßstäbe für die Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen zu benennen und Empfehlungen für den Vollzug zusammenzutragen. Die vorläufigen Ergebnisse stoßen offenbar auf großes Interesse: So haben sich über 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die KNE-Online-Veranstaltung am 14.10.2020 angemeldet. Finanziert wurde das Projekt vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Die Vorträge der KNE-Online-Veranstaltung

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Präsentationsfolien um vorläufige Ergebnisse handelt. Änderungen der Inhalte bleiben vorbehalten. Der Endbericht des FuE-Projektes soll 2021 veröffentlicht werden.

Aktuelle Publikationen des KNE

Rotmilan im Flug

Für eine gute Visualisierung von Windenergieanlagen

Berlin, 8. Oktober 2020

Für eine gute Visualisierung von Windenergieanlagen

In der Planung von Windenergieanlagen spielen mögliche visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und von Denkmälern eine wichtige Rolle. Um diese bestimmen zu können, werden Visualisierungen angefertigt, die möglichst anschaulich und sachgerecht darstellen sollen, wie die fertigen Anlagen in der Landschaft und in Bezug auf Denkmäler wirken würden. Visualisierungen kommt eine zentrale versachlichende Funktion zu. Gegenwärtig erfüllen sie diese Funktion jedoch nicht zuverlässig: sie werden oft selbst Gegenstand von Konflikt und Verzögerung. Es mangelt an einem Qualitätsmaßstab, der es allen involvierten Akteuren ermöglicht, die Qualität einer Visualisierung zügig zu beurteilen bzw. eine Visualisierung korrekt anzufertigen. Ziel der guten fachlichen Praxis ist es deshalb, transparent und zuverlässig die Anforderungen an Visualisierungen zu beschreiben.

In einem Workshop, den das KNE, die Fachagentur Windenergie an Land und die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam veranstalteten, diskutierte eine Expertengruppe den ersten Entwurf einer guten fachlichen Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen, den Experten der Ramboll Deutschland GmbH im Auftrag der Projektpartner erstellt hatten. Es wurde über relevante Textpassagen beraten, zum Beispiel zu angemessenen Wetterbedingungen, der Verwendung von Panoramadarstellungen, den technischen Voraussetzungen für angemessene Visualisierungen und der Bestimmung von Betrachtungspunkten. Darüber hinaus wurde diskutiert, ob die praktische Handhabbarkeit des Papiers, die Beispiele und vorgeschlagenen Checklisten noch verbessert werden können.

Voraussichtlich im Januar 2021 findet ein zweiter Online-Workshop statt, welcher der Finalisierung des Fachstandards und seiner Verbreitung im fachlichen und politischen Diskurs dienen wird. Die Veröffentlichung einer digitalen Broschüre ist für Februar 2021 vorgesehen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Mathis Danelzik
Leiter Dialoggestaltung
mathis.danelzik@naturschutz-energiewende.de
030 – 76 73738-40

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem KNE-Newsletter.

Windenergieanlagen im Sonnenuntergang

Ja, Podcast machen wir jetzt auch!

Berlin, 6. Oktober 2020

Ja, Podcast machen wir jetzt auch!

Welche Herausforderungen sich aus der Energiewende für den Artenschutz ergeben und wie Naturschutzkonflikte bei der Umsetzung vor Ort vermieden werden können – das sind Themen, die das KNE ab sofort auch in einer Podcast-Reihe beleuchten wird. Los geht es heute, am 6. Oktober 2020. Im zweiwöchigen Rhythmus reflektieren die Moderatoren Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE, sowie Geschäftsführer Michael Krieger die Arbeit des KNE und diskutieren mit ihren Gästen, wie Naturschutz und erneuerbare Energien gemeinsam vorangebracht werden können.

„Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien zählt zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Das KNE ermöglicht den Dialog darüber, wie dabei negative Auswirkungen auf Natur und Tierwelt minimiert werden können. Mit unserem Podcast wollen wir auf unterhaltsame Weise Fachinformationen weitergeben, Debatten versachlichen helfen und den einen oder anderen Denkanstoß in den Alltag der Energiewende mitgeben“, betont Raynal-Ehrke.

Allen, denen die Zeit fehlt, umfangreiche Studien zu lesen, bietet der KNE-Podcast „Naturschutz und Energiewende“ schon beim Frühstück, im Bad oder auf dem Weg zur Arbeit die Möglichkeit, sich kompakt zu informieren.

Was, wann und wo?

Die erste Folge ist seit heute online verfügbar. Im 14-tägigen Rhythmus wird es eine neue Folge geben.

Folge 1: „Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermeiden“

Kamera- und Radarsysteme sind heute in der Lage, einzelne Vögel wie etwa den Rotmilan, Seeadler oder Schwarzstorch zu erkennen. Eine vorübergehende Abschaltung könnte künftig Kollisionen an Windenergieanlagen vermeiden. Über den aktuellen Stand der Forschung sprechen Dr. Torsten Raynal-Ehrke und Michael Krieger mit KNE-Expertin Eva Schuster.

  • Verfügbar seit dem 6. Oktober 2020.

Folge 2: „Tickt die Energiewende in Deutschlands Süden anders?“  

Gibt es Besonderheiten des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Süden Deutschlands, und wie trägt das KNE hier zur Lösung von Naturschutzkonflikten bei? Darüber sprechen Dr. Torsten Raynal-Ehrke und Michael Krieger mit Dr. Martin Köppel, der das KNE im Süden der Republik etabliert hat.

  • Verfügbar ab dem 20. Oktober 2020.

Folge 3: K20 – Wie bringt man die naturverträgliche Energiewende in ein Buch?

Das diesjährige rund 300 Seiten starke Jahrbuch des KNE widmet sich den Herausforderungen, Möglichkeiten und Projekten einer naturverträglichen Energiewende konkret vor Ort. Mit Redakteurin Anke Ortmann unterhalten sich die Moderatoren darüber, wie das Werk entstand, und wie sich die ändernde Praxis der Energiewende auch in einem Jahrbuch spiegelt.

  • Verfügbar ab dem 3. November 2020.

Fragen oder Anregungen gern an podcast@naturschutz-energiewende.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: @KNE_tweet.
Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal.

Das KNE

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.

ON AIR – KNE-Podcast ab Oktober mit Wissen rund um die Energiewende für unterwegs

Berlin, 29. September 2020

ON AIR – KNE-Podcast ab Oktober mit Wissen rund um die Energiewende für unterwegs

Naturschutz und Energiewende – Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende.

Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Diesen und vielen weiteren Fragen gehen die Moderatoren Dr. Torsten Raynal-Ehrke und Michael Krieger mit ihren Gästen nach. Ab Oktober überall, wo es Podcasts gibt – egal, wo Sie gerade sind.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns an podcast@naturschutz-energiewende.de

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

„Naturschutz und Energiewende – Der KNE-Podcast“