Berlin, 17. Dezember 2020

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 setzt wichtige Impulse

Streichung des „öffentlichen Interesses“ ohne weitreichende Konsequenzen

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 sendet wichtige Impulse für eine naturverträgliche Energiewende. Um den drastischen Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Artenvielfalt Einhalt zu gebieten, wird das Ausbautempo aber noch gesteigert werden müssen”, so Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE). Nach dem Beschluss der Europäischen Union, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, werde man nicht umhin kommen, die im EEG 2021 definierten Ziele anzuheben.

“Naturschutz und erneuerbare Energien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, wie zuletzt in der Debatte darüber, ob erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen”, betont Raynal-Ehrke. "Windenergie und Photovoltaik können und müssen naturverträglich ausgebaut werden. Dafür steht mittlerweile ein breiter Instrumentenmix zur Verfügung – wie etwa neue technische Systeme, die Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermeiden können.”

Die Streichung des § 1 Abs. 5 EEG-Entwurfs 2021, der darauf verwies, dass die Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen im öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene, wird nach Ansicht des KNE keine weitrechenden Konsequenzen haben. Für den Regelungsbereich des besonderen Artenschutzrechts finden sich entsprechende Verweise auf das öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit bereits im Bundesnaturschutzgesetz. Ob diese eine rechtlich belastbare Erleichterung für den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen bieten, wird sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erweisen. Insoweit war der § 1 Abs. 5 EEG 2021 eher als grundsätzliches Bekenntnis des Gesetzgebers und als juristische Klarstellung zu verstehen, als dass die Regelung eine bedeutsame Änderung der Genehmigungspraxis bedeutet hätte.

Im Detail ist zu begrüßen, dass Post-EEG-Anlagen keine Zwangs-Abschaltungen drohen und so eine ressourcenschonende und nachhaltige Energiewende sichergestellt ist. Wichtig ist es nun, eine Repowering-Strategie zu entwickeln, die die Fragen der Genehmigungspraxis klärt, und die den Betrieb auf artenschutzrechtlich konfliktarmen und akzeptierten Standorten weiterhin ermöglicht.

Überfällig sei gewesen, dass es für die PV-Gebäudeanlagen künftig ein eigenes Ausschreibungssegment geben wird, so dass diese im Ausschreibungsverfahren nicht mehr mit den kostengünstigeren Solarparks konkurrieren müssten. Aus Naturschutzsicht seien die Anlagenkombinationen genauso wie die Gebäudeanlagen gegenüber den Solarparks zu bevorzugen, da so mehr Druck von den Flächen genommen werde. Anlagenkombinationen mit Parkplatz-, Agro- und Floating-Photovoltaik könnten ab 2022 in Innovationsausschreibungen erprobt werden.

Positiv hervorzuheben sei auch, dass das EEG 2021 die Voraussetzungen für eine kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen und Solarparks schaffe, wenn auch nur auf freiwilliger Basis.

Große Hoffnung setze das KNE in die Bund-Länder-Koordination, um mehr geeignete Flächen auszuweisen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Ausbauziele regelmäßig zu überprüfen. Dem Bund-Länder-Austausch fehle es derzeit noch an Mechanismen und Kompetenzen, die zügig entwickelt werden müssten, um das Bund-Länder-Kooperationspotenzial tatsächlich auszuschöpfen, so Raynal-Ehrke.

Es sei nun erforderlich, rasch die Ausbauziele unter Berücksichtigung des steigenden Strombedarfs und der Klimaschutzziele zu erhöhen und mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen.

Pressekontakt:
Alexander Karasek
Pressesprecher
alexander.karasek@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-15

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Erneuerbare Energien und Netze - Foto: Massimo-Cavallo/adobestock.com