Berlin, 6. November 2019

Windenergie an Land: Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

Inhalt, Möglichkeiten und Risiken der Ausnahmeerteilung nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz

In den aktuellen Debatten zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land spielt der „Ausnahmegrund beim Artenschutz“ eine wichtige Rolle. Worum genau handelt es sich hier, warum gibt es Forderungen nach „mehr Ausnahmen“, und was ist diesbezüglich rechtlich (derzeit) überhaupt möglich?

In unserer neuesten Publikation „Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht“ erläutert das KNE zum einen die juristischen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Ausnahme erteilen zu können, und zum anderen die Anwendungspraxis der Ausnahmeregelung in den Ländern.

Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz kommt im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann das Vorhaben dennoch genehmigt werden. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Ausnahme und ihre Anwendung naheliegend. Das KNE hat das Thema daher aufgegriffen.

„Bei den momentan laufenden Fortschreibungen der Windenergieerlasse und Leitfäden der Länder wird das Thema ‚Ausnahme‘ vermehrt diskutiert. Dabei geht es um die Frage, ob durch eine stärkere Nutzung der Ausnahme in Konfliktfällen tragfähige und verträgliche Lösungen gefunden werden könnten. Wir betrachten in unserer Publikation die Chancen und Risiken, die mit einer vermehrten Nutzung der Ausnahme zur Verwirklichung von Windenergieprojekten einhergehen würden“, erläutert die Autorin der Studie, Dr. Silke Christiansen, Rechtereferentin im KNE.

Die Publikation befasst sich mit den Rahmenbedingungen, den rechtlichen Details und der Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern. Sie ist eine gute Diskussionsgrundlage im Rahmen der Fortschreibung der Erlasse und Leitfäden der Länder, in der nach verträglichen Lösungen für einen weiteren Ausbau der Windenergie gesucht wird.

„Die Ausnahme ist keine Ausnahme vom Artenschutz. Sie ist ein Instrument, um das Spannungsverhältnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme nach unserer Einschätzung keine Standardlösung für die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun“, stellte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke anlässlich der Veröffentlichung der Studie fest.

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  • Alle Publikationen für den Wissenstransfer finden Sie auf der KNE-Internetseite Veröffentlichungen.

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Kontakt: Anke Ortmann, presse@naturschutz-energiewende.de. T.: 030 7673738-12.

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