Berlin, 21. Dezember 2020

Welche rechtlichen Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot sind für Windenergie an Land möglich?

„Die Diskussion über die rechtlichen Voraussetzungen einer stärkeren Anwendung der Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen hat an Fahrt aufgenommen“, erläutert KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke anlässlich der Veröffentlichung eines europarechtlichen Gutachtens zum Artenschutz. „Alle relevanten Akteure der naturverträglichen Energiewende setzen sich heute auf die eine oder andere Weise mit artenschutzrechtlichen Konflikten auseinander, die auf Ebene der Genehmigung auftreten und durch Schutzmaßnahmen nicht lösbar sind. Welche Ausnahmen sind dann (europa-) rechtlich trotzdem noch möglich?“

Ein vom KNE beauftragtes Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Ekkehard Hofmann (Universität Trier) untersucht die verschiedenen Ausnahmegründe der europäischen Vogelschutzrichtlinie und lotet Chancen und Risiken aus rechtlicher Perspektive aus. „Bemerkenswert ist die Analyse derjenigen Ausnahmetatbestände, die bisher in der Diskussion nur wenig oder gar keine Beachtung finden. Zudem wird dem Aspekt des Klimaschutzes als übergeordnetem Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien an unterschiedlichen Stellen des Gutachtens der heute unverzichtbare Raum gegeben. Das Gutachten steuert damit neue Perspektiven zu der bestehenden Debatte bei – und sei somit allen zur gründlichen Lektüre empfohlen, die am Verständnis des Problems, aber noch mehr an seiner Lösung interessiert sind“, so Raynal-Ehrke weiter.

Hintergrund

Aktuell entspannt sich eine Diskussion darüber, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wenn Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, obwohl prognostiziert wird, dass hierbei windenergiesensible Vogelarten getötet werden. Einerseits wird diskutiert, welcher Ausnahmegrund auf Windenergievorhaben anwendbar ist. Andererseits steht zur Debatte, ob der Ausnahmekatalog der Europäischen Vogelschutzrichtlinie abschließend ist oder ob der im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Ausnahmegrund der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ auch auf europäische Vogelarten angewandt werden kann. Im Rahmen des Prozesses zur Schaffung untergesetzlicher Maßstäbe für die Beurteilung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes hat die Umweltministerkonferenz im Frühjahr 2020 die juristischen Hinweise zum Umgang mit der Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, welche die Länder nun zugrunde legen können.

Univ.-Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Autor des Rechtsgutachtens, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht und Leiter des Forschungsschwerpunkts „Recht des Klimawandels“ an der Universität Trier.

Hier finde Sie das Wichtigste in Kürze und die Publikation "Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie - Der Klimaschutz und die Auslegung der Ausnahmeregelungen der Vogelschutzrichtlinie".

Weiterführende Hinweise: 

Kontakt:
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Rechtsreferat
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-21.

Das KNE

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.

Pressekontakt:
Alexander Karasek
Pressesprecher
alexander.karasek@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-15

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