Berlin, 20. September 2022

Was ist neu am neuen Bundesnaturschutzgesetz?

Veranstaltung des KNE thematisiert Änderung des BNatSchG zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)  sollen die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Windenergie an Land vereinfacht und beschleunigt werden.

Das Vierte Gesetz konkretisiert die Signifikanzprüfung bezüglich der Tötungs- und Verletzungsrisiken ausgewählter Brutvogelarten und trifft Klarstellungen bezüglich Ausnahmegenehmigungen. Daneben treffen die neuen Regelungen Festlegungen zur Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebieten durch die Windenergie an Land, überführt die artenschutzrechtlichen Regelungen zum Repowering von Bundesimmissionsschutz- in das Bundesnaturschutzgesetz und bestimmt, dass nationale Artenhilfsprogramme geschaffen werden.

In (bislang) zwei Online-Veranstaltungen am 15. und 19. September mit insgesamt gut 350 Teilnehmenden stellten Dr. Silke Christiansen und Holger Ohlenburg vom KNE in einem interdisziplinären Vortrag die Neuerungen des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes aus rechtlicher und fachlicher Sicht vor. Dabei lag der Fokus auf dem neuen Paragrafen 45b BNatSchG und der dazugehörigen Anlage 1 des Gesetzes zu den Bereichen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten und den fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen.

Erste Kommentierungen aus der Praxis von Seiten der Windenergiebranche und der Naturschutzverbände verdeutlichten darüber hinaus, wo in der Praxis Herausforderungen und Risiken in Bezug auf die neue Rechtslage bestehen, wo aber auch mögliche Chancen liegen.

Die Diskussion zeigte: Es gibt noch offene Fragen und weiteren Gesprächsbedarf

Die Teilnehmenden erörterten in kleinen Gruppen individuelle Bedarfe und Sichtweisen. In der abschließenden Runde zeigte sich, dass insgesamt noch viele Fragen bezüglich des neuen Gesetzes zu klären sind. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Regelungen in der Praxis mit Leben gefüllt werden und ob es zu guten Lösungen im Genehmigungsverfahren kommt. Das KNE regt einen frühen Austausch der relevanten Akteure an.

  • Eine weitere Veranstaltung zu dem Thema findet am 13. Okobter statt: zur Anmeldung.

Fachkontakt

Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
+49 30-7673738-21

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
+49 30-7673738-22

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