Regelungen zu Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Länder
Seit 2018 verfolgt das KNE den Entwicklungsprozess von Radar- und Kamerasystemen, veröffentlicht die Erkenntnisse und setzt sich für eine systematische Erprobung verschiedener Systeme ein. Ziel ist es, Behörden und Anwender über die Leistungsfähigkeit der Systeme zu informieren und Aussagen über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes treffen zu können.
Im Eckpunktepapier zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Antikollisionssysteme (AKS) als eine mögliche Vermeidungsmaßnahme genannt. Sie sollen das Tötungsrisiko von Vögeln unter die Signifikanzschwelle senken. Auf saisonale Abschaltungen soll verzichtet werden.
Als Ausgangspunkt für die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Systeme haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Regelungen zu AKS in den artenschutzrechtlichen Leitfäden der Bundesländer (siehe KNE-Leitfadenübersicht) bereits enthalten sind.
Bisher führen fünf Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) AKS im Katalog der geeigneten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zur Minderung von Vogelkollisionen auf. Für die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben wir den Entwurfsstand abgefragt.
Ihre Anwendung ist zumeist unter den Vorbehalt der weiteren Erprobung gestellt. Es wird dabei offengelassen, wie und wodurch der Nachweis der Vermeidungswirksamkeit erfolgen soll und in wessen Verantwortung die weitere Klärung liegt.
In einigen Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein) wurden Forschungsprojekte gestartet, die weitere verallgemeinerbare Erkenntnisse über die Vermeidungswirksamkeit von Antikollisionssystemen erbringen sollen. Erste Ergebnisse sind allerdings frühestens Anfang 2023 zu erwarten.