Berlin, 22. Februar 2022

Arten- und Naturschutz und Windenergie an Land: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder

Die Länder erstellen in Form von Erlassen und Leitfäden landesspezifische Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben.

Auf Grundlage eines Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 11. Dezember 2020 sind derzeit alle Länder gehalten, ihre Artenschutzleitfäden zu überprüfen und gegebenfalls bis Herbst 2022 an den von der UMK beschlossenen Signifikanzrahmen anzupassen. Somit laufen derzeit in mehreren Ländern Prozesse zu Leitfaden-Fortschreibungen, in weiteren Ländern sind diese geplant und in wenigen bereits abgeschlossen. Dieser Prozess läuft derzeit unabhängig davon, dass von der aktuellen Bundesregierung eine bundesweite Standardisierung und Vereinheitlichung der artenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Windenegie beabsichtigt ist.

Das KNE hat auf Grundlage einer Abfrage bei allen Ländern die bestehende Übersicht zu den aktuellen Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz und Windenergie sowie zum Stand der laufenden Fortschreibungsaktivitäten grundlegend aktualisiert. Gegenüber der Vorläuferfassung aus dem Frühjahr 2021 wurden fast 30 Aktualisierungen vorgenommen.

Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.

Fachkontakt und Hinweise zur Aktualisierung an
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-22