Berlin, 14. Mai 2024

KNE-Wortmeldung

Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stärken

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften („Solarpaket 1“) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es bietet grundsätzlich Potenzial, um zu mehr Naturverträglichkeit im Solarpark zu gelangen. Bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelungen sollten aber noch Präzisierungen vorgenommen werden.

Mit dem Solarpaket 1 soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt und entbürokratisiert, aber auch die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks gefördert werden. In seiner Einordnung und Bewertung fokussiert sich das KNE auf zwei Neuerungen:

  • die Erweiterung der Kulisse der nach EEG vergütungsfähigen Flächen und
  • die fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien.

Hier geht es zur ausführlichen Wortmeldung und zum Download.

 

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