RED III – eine Einführung.

Aus Perspektive der Planung und Genehmigung von erneuerbaren Energien

Veröffentlicht: Mai 2024
Bearbeitung: Peer Michaelis

In der Reihe „Ausgangspunkte“ veröffentlicht das KNE Ausarbeitungen zu grundsätzlichen Fragestellungen der naturverträglichen Energiewende. Die einzelne Ausgabe soll interessierte Leserinnen und Leser gut verständlich in ein anspruchsvolles Thema einführen.

In Kürze

Die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) haben nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“ oder „Richtlinie“) Ende 2023 beschlossen. Die Richtlinie ist Teil der Politikprogramme European Green Deal, Fit for 55 und REPowerEU. Sinn und Zweck der Richtlinie sind unter anderem die Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen beschleunigten und umfassenden Ausbau von erneuerbaren Energien. Parallel hatte der Energieministerrat der EU in einem gesonderten Verfahren eine thematisch flankierende Notfallverordnung erlassen. Die genannten europäischen Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sollen sich ergänzen, die temporär fortbestehende EU-Notfallverordnung soll einen fließenden Übergang zu den Bestimmungen der hier behandelten RED III gewährleisten.

Die Publikation beleuchtet die aus chronologischer Sicht dringendsten Aspekte und soll vor allem den verantwortlichen staatlichen Akteuren eine Einführung und Orientierung bieten. So werden schon im Mai dieses Jahres die Erklärung von bestehenden Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten und die entsprechende Rechtslage auf der Genehmigungsebene innerhalb und außerhalb von Beschleunigungsgebieten relevant. Zudem wird man sich fortlaufend mit der neuen Gebietsplanung der Beschleunigungsgebiete befassen müssen. Mit weiteren in der Richtlinie enthaltenen Themen wie dem Netz- und Speicherausbau, befasst sich die Ausarbeitung nicht, hier hat es jedoch ebenso weitreichende Änderungen gegeben. Am Ende des Dokuments wird ein einordnender Ausblick gegeben.

Das KNE weist darauf hin, dass sich die hier dargestellte Thematik in der deutschen Gesetzgebung befindet und dem laufenden Diskurs unterliegt. Daher können sich einzelne Aspekte noch ändern bzw. werden von Literatur und Gesetzgebung weiter spezifiziert. Die vorliegende Ausarbeitung dient daher der allgemeinen Orientierung, beruhend auf den europarechtlichen Vorgaben und ersetzt nicht eine fortlaufende Befassung.

Titelbild: tauav - adobe.stock.com

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