Berlin, 22. März 2021

Wo steht der sogenannte UMK-Prozess?

Im Frühjahr 2020 starteten das Bundesumweltministerium (BMU) und die Länder – unter Federführung Hessens – im Rahmen der Konferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder (UMK) einen gemeinsamen Arbeitsprozess zum Thema Standardisierung zur verbesserten Vereinbarkeit von Windenergievorhaben an Land mit artenschutzrechtlichen Vorgaben. Die intensiven Beratungen mündeten in einen gemeinsamen Beschluss der Sonder-Umweltministerkonferenz am 11. Dezember 2020 (per Videokonferenz). Die UMK nahm den vorgelegten „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen an Land – Signifikanzrahmen (Stand: 11. Dezember 2020)“ an. Man verpflichtete sich, von der Öffnungsklausel der „Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz“ nur restriktiv Gebrauch zu machen.

Bis zum Frühjahr 2021 sollte in den Ländern geprüft werden, ob und ggf. welche Anpassungen zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses in den Ländern erforderlich sind. Notwendige Anpassungen seien bis Herbst 2022 vorzunehmen.

Eine Lenkungsgruppe (das BMU und Hessen nehmen den Vorsitz wahr) wurde beauftragt, weitere Arbeitspakete zu bearbeiten, und zwar zum Repowering, zur Nutzung probabilistischer Verfahren und Methoden sowie zur Herleitung von artspezifischen Schwellenwerten für die Signifikanzbewertung. Die Arbeit erfolgt in länderoffenen Unterarbeitsgruppen (UAG) mit Beteiligung des Bundes und mit Vertretungen der Naturschutzverbände und der Windenergieverbände (jeweils auf Bundesebene).

KNE ist in allen drei Unterarbeitsgruppen vertreten

Die drei UAG konstituieren sich bis Ende März und werden der 96. UMK (21. bis 23. April) ihre Vorhaben (Themen, Herausforderungen) und ihren Zeitplan mitteilen. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende ist in allen drei Unterarbeitsgruppen vertreten

Konferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder (UMK)

„Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist die Fachministerkonferenz für Umweltpolitik, in der die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder mit Stimmrecht vertreten sind. Sie dient vor allem der Koordination der Bundesländer. In der UMK sprechen die Länder ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. Die Beschlüsse der UMK in Sachfragen entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie dokumentieren jedoch den gemeinsamen umweltpolitischen Willen, der für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft wichtig ist. Der Vorsitz der UMK geht mit dem Beginn eines neuen Kalenderjahres in alphabetischer Reihenfolge auf das folgende Land über." (Quelle: www.umweltministerkonferenz.de )

Windenergieanlagen vor blauem Himmel
Foto: Zotx, Pixabay.