Berlin, 22. Mai 2024

Übersicht von Erprobungsberichten zu Antikollisionssystemen

Die neuen Regelungen in § 45b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennen auch Antikollisionssysteme (AKS) als eine Schutzmaßnahme, mit der ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesenkt werden kann. Nach Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG ist die Wirksamkeit bisher für ein Detektionssystem, und zwar zum Schutz des Rotmilans, gegeben.

Um das Angebot an Detektionssystemen zu erhöhen, müssen weitere Systeme erprobt werden. Die Durchführung der Erprobung im Feld orientiert sich bisher am KNE-Anforderungsprofil (2019). Eine Fortschreibung ist in Arbeit.

Die Ergebnisse auf einen Blick

Das KNE macht in einer Zusammenstellung auf einer Internetseite die Ergebnisse von Erprobungen für jedermann zugänglich und stellt diese zum Download bereit. Auf diese Weise wird transparent, welche Detektionssysteme für welche Arten bereits erprobt sind und wie die Gutachter jeweils vorgegangen sind, um die Leistungsfähigkeit der Systeme nachzuweisen.

Fachkontakt

Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Raptor Bird in Flight
Milan im Flug. Foto: John - adobestock.com