Berlin, 12. November 2021

KNE-Lesetipp

Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen von Flächenvorgaben für den Windenergieausbau

Wormit, M. (2021): Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Festlegung von bundesraumordnerischen Flächenvorgaben für den Windkraftausbau an Land.

Für den klimagerechten Ausbau der Windenergie an Land stellt die Bereitstellung von ausreichend Flächen eine der drängendsten Herausforderungen dar. Der Artikel von Maximilian Wormit zeigt rechtliche Möglichkeiten wie auch Grenzen auf, quantitative Vorgaben in der Bundesraumordnung für die Bereitstellung und Sicherung von Flächen in den Ländern einzuführen.

Der aktuell schleppende Ausbau der Windenergie steht im Widerspruch zu seinen ambitionierten Zielen. Eine der wichtigsten Herausforderungen stellt die Bereitstellung und Sicherung von ausreichend Flächen dar. Das aktuelle Rechtsregime des Windenergieausbaus kann dies nicht in dem erforderlichen Maß leisten. So obliegt die planerische Steuerung der Verfügbarkeit von Flächen den Ländern, Regionen und Kommunen, während bundesweite Vorgaben wie die Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Rahmen der Flächenfestlegung keine Berücksichtigung finden. An diese Ausbauziele rückgekoppelte (Mindest-) Flächenvorgaben könnten die Länder jedoch dazu anhalten, die aus Bundesperspektive für die Energiewende benötigten Flächen für den Windenergieausbau bereitzustellen.

Vor dieser Ausgangslage untersucht der Autor in seinem 24 Seiten umfassenden Artikel die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Festlegung derartiger Flächenvorgaben. Er stellt dabei fest, dass im geltenden Rechtsregime der Raumordnung bereits geeignete Instrumente angelegt sind, die zur Implementierung entsprechender Flächenvorgaben nutzbar gemacht werden könnten. So stellen die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Bund derartige Instrumente dar, um bundesweite (Mindest-) Flächenvorgaben festzulegen. Die Nutzbarmachung dieser Instrumente setzt politischen Willen zur Anpassung  der geltenden Gesetzeslage voraus.

Im Rahmen seiner Prüfung kommt Wormit zu dem Ergebnis, dass Flächenvorgaben als Ziele zwar Bindungswirkung für die nachfolgenden Ebenen entfalten, jedoch auch eines umfassenden Abwägungsprozesses bereits auf Bundesebene bedürfen. Grundsätze hingegen seien zwar unverbindlich, verlagerten diesen Prozess jedoch auf die weiteren, damit erprobten staatlichen Ebenen der Länder, Regionen und Kommunen. Gleichwohl müsse bei beiden Ansätzen die kompetenzverfassungsrechtliche Lage im Blick behalten werden, da in Fragen der Raumordnung ein rechtlich bisher ungeklärtes landesgesetzgeberisches Abweichungsrecht bestehen könne.

Dieser Aufsatz bietet aus unserer Sicht interessante rechtliche Ansätze, um das geltende Rechtsregime um Flächenvorgaben für einen klimagerechten Windenergieausbau zu ergänzen.

Quelle: Wormit, M. (2021): Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Festlegung von bundesraumordnerischen Flächenvorgaben für den Windkraftausbau an Land. Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht (ZfU). Heft 3. S. 324 – 348.

Windenergieanlage Luftaufnahme
Foto: Holger Ohlenburg

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