Berlin, 17. März 2021

Fortschreibungen der Länderhandreichungen zu Artenschutz und Windenergie nehmen Fahrt auf

In seiner Übersicht der Länderhandreichungen hat das KNE jetzt unter anderem die Fortschreibungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz dokumentiert.

Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie sind sowohl für die zuständigen Genehmigungsbehörden als auch für die Projektierer und Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben. Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berücksichtigen zu können, aktualisieren die Länder ihre Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie an Land in regelmäßigen Abständen. Seit Jahresbeginn haben Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz davon Gebrauch gemacht.

Aktualisierter Leitfaden aus Bayern

Die jüngste Fortschreibung eines Leitfadens liegt aus Bayern vor. Anfang März veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Umwelt eine Aktualisierung seiner Arbeitshilfe „Vogelschutz und Windenergienutzung – Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses“. Die vorgenommenen Änderungen bestehen maßgeblich in der Ergänzung und Ausdifferenzierung erfassungsmethodischer Hinweise bei der Beurteilung von Tötungsrisiken kollisionsgefährdeter Vogelarten, beispielsweise zu Habitatnutzungsanalysen (HNA) und Raumnutzungsanalysen (RNA).

Nach Informationen des Energie- und Wirtschaftsministeriums ist für dieses Jahr eine Komplettüberarbeitung des Bayerischen Windenergieerlasses von 2016 geplant.

Neuer Leitfaden als „Pilot“ in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurden unter Begleitung eines interdisziplinär besetzten Facharbeitskreises neue „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ erarbeitet und per Erlass vom 18.01.2021 eingeführt. Die neuen Hinweise greifen eine Reihe von methodischen Bausteinen aus dem laufenden UMK1-Prozess zur untergesetzlichen Maßstabsbildung auf (z. B. gestufte Vorgehensweise bei der Signifikanzbewertung, Einführung eines Nahbereichs um den Brutplatz, angepasste Artenliste, Ausblick auf den perspektivischen Einsatz von Antikollisionssystemen usw.). Eine Besonderheit ist, dass damit in Baden-Württemberg bis auf Weiteres im Rahmen einer Pilotphase bei der Erfassung und Bewertung von Vögeln zwei Vorgehensweisen möglich sind – die nach den neuen Hinweisen oder die nach den alten (LUBW 2015 für die Bewertung sowie 2020 für die Erfassung). Der Projektierer muss sich zu Beginn des Antragsverfahrens auf eine der Vorgehensweisen festlegen. Für die Bauleitplanung sind die neuen Hinweise nicht gültig. Hier werden noch separate Hinweise folgen.

Neue Verwaltungsvorschrift in Hessen

Mit der Veröffentlichung der neuen Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ des Hessischen Umwelt- und des hessischen Wirtschaftsministeriums im hessischen Staatsanzeiger trat am 4. Januar 2021 eine aktualisierte Handreichung in Kraft. Die VwV richtet sich vor allem an die Genehmigungsebene von Windenergieanlagen und ersetzt diesbezüglich die Regelungen im alten Leitfaden von 2012. Zudem finden sich Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Ausnahmeerteilung in den hessischen „Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung“. Unter anderem anhand von mehreren landesspezifischen Gutachten wurde die Bewertung von Tötungsrisiken von kollisionsgefährdeten Vogel- und Fledermausarten maßgeblich überarbeitet.

Rheinland-Pfalz wendet zukünftig den beschlossenen Signifikanzrahmen an

In einem Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsrechtlichen Verfahren vom 17. Dezember 2020 wird seitens des rheinland-pfälzischen Umwelt- und Energieministeriums gebeten, zukünftig den von der UMK beschlossenen Bewertungsrahmen anzuwenden. Davon abweichende alte Regelungen, insbesondere hinsichtlich der kollisionsgefährdeten Vogelarten, Regelabständen und Regelvermutungen könnten nicht mehr angewendet werden. Den Rahmen konkretisierende Regelungen, wie zum Beispiel der Untersuchungs- und Bewertungsrahmen für den Rotmilan, blieben jedoch in Kraft.

Aktualisierte Leitfadenübersicht zum Stand der Fortschreibungsaktivitäten

Das KNE hat diese und weitere Aktualisierungen in seiner vorgenommen. Die Tabelle soll einen schnellen und kompakten Überblick zu den jeweils aktuellen behördlichen Vorgaben und Empfehlungen sowie zum Stand der Fortschreibungsaktivitäten in den Ländern liefern.

Aktivitäten anlässlich des laufenden UMK-Prozesses

Gemäß aktuellem Beschluss der letzten UMK-Sondersitzung vom 11. Dezember 2020 sind alle Länder aufgefordert, im Frühjahr 2021 ihre jeweiligen Regelungen im Hinblick auf den im Dezember beschlossenen Signifikanzrahmen zu prüfen. Etwaige Anpassungen sollen dann laut dem Beschluss bis zum Herbst 2022 vorgenommen werden.

Das KNE behält die Aktivitäten der Länder im Blick und beteiligt sich aktiv an dem nun anlaufenden Arbeitsprozess zum Signifikanzrahmen in den dafür gebildeten Unterarbeitsgruppen „Repowering“, „Probabilistik“ und „Signifikanzschwellen“.

Das KNE erwartet insgesamt eine zunehmende Dynamik bei den Fortschreibungsaktivitäten und ist für entsprechende Hinweise aus den Ländern dankbar.

1Konferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder.

Ihr Ansprechpartner im KNE
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-22