Berlin, 18. August 2023

Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III)

Extrakte aus der EU 08/23

Mit der am 16. Juni 2023 erfolgten Annahme der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten werden die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, weitestgehend festgeschrieben. Die finale Abstimmung zur RED III im EU-Parlament wird im September erwartet.

Im Rahmen der umfassenden Neugestaltung der RED wird das europäische Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 von bisher 32 Prozent auf 45 Prozent angehoben. Um die neuen Ziele zu erreichen, müssen in der EU jedes Jahr mehr als 100 Gigawatt an neuen Windenergie- und Solaranlagen installiert werden. Jeder einzelne EU-Mitgliedstaat wird durch die Richtline dazu verpflichtet, Ausbaupläne für die erneuerbaren Energien aufzustellen, die den EU-Zielen gerecht werden.

Die mit der EU-Notfall-Verordnung Ende 2022 beschlossenen europäischen Beschleunigungsvorgaben für Genehmigungsverfahren werden mit der RED III verstetigt und in ordentliches europäisches Recht überführt. Der Erneuerbaren- und der Netzausbau liegen zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse. Damit findet der auf Bundesebene festgeschriebene § 2 EEG 2023 seine Entsprechung auf europäischer Ebene.

Des Weiteren können in von den Mitgliedstaaten festgelegten Vorranggebieten für erneuerbare Energien Umwelt- und Artenschutzprüfungen auf Projektebene entfallen, wenn diese bereits auf der Planungsebene durchgeführt wurden. Dies gilt allerdings nur, wenn angemessene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, um ein hohes Naturschutzniveau zu gewährleisten. Von Seiten der Umwelt- und Naturschutzverbände wurde die Regelung jedoch teils scharf kritisiert: Lediglich grobe Prüfungen im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung auf Raumplanungsebene könnten eine vertiefte Prüfung auf Vorhabenebene nicht ersetzen.

In den oben genannten Gebieten sollen zudem vereinfachte und auf zwölf Monate verkürzte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, womit insbesondere der Windenergieausbau signifikant beschleunigt werden soll. Genehmigungsverfahren außerhalb dieser Gebiete sollen maximal 24 Monate dauern.

Die finale Abstimmung zur RED III im Europäischen Parlament wird im September erwartet und gilt als Formsache.

Weiterführende Informationen

Extrakte aus der EU

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch  für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Illustration: EU-Sterne auf blauem Grund