Berlin, 30. März 2021

Das KNE informiert zu Maßnahmen zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen

Das KNE war zur (Online-)Frühjahrstagung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) am 24. März eingeladen, um über Antikollisionssysteme sowie über die Wirksamkeit von schwarzen Rotorblättern als Maßnahme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen zu informieren. 

Anitkollisionssysteme - Empfehlungen, Herausforderungen und Erpobung

Dr. Elke Bruns berichtete über die vorläufigen Ergebnisse des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens "Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen". Im Rahmen einer Workshopreihe und weiteren Experteninputs seien Empfehlungen für Mindestanforderungen bezüglich der Erfassungsrate, der Erkennungsrate, der Reichweite und der Abdeckung formuliert worden, die sicherstellen sollen, dass Antikollisionssysteme (AKS) eine ausreichende Vermeidungswirksamkeit erlangen können. Eine Checkliste soll die Behörden im Anwendungsfall bei der Entscheidung unterstützen, ob AKS am fraglichen Standort bzw. für den fraglichen Einsatzbereich überhaupt in Frage kommen. Im Zuge der Fortschreibung der artenschutzrechtlichen Leitfäden zum Ausbau der Windenergie wäre zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen derartige Systeme in den Ländern zum Einsatz kommen können. Bruns betonte darüber hinaus, dass die kameragestützte Detektion an ihre Grenzen käme, wenn mehrere Rotmilanpaare von einem Vorhaben betroffen wären, da die Systeme nicht mehrere Vögel gleichzeitig erfassen und verfolgen könnten. Dies setze dem Einsatz in Dichtzentren Grenzen. Ebenso sei der Einsatz an Standorten mit geringer Einsehbarkeit fraglich. Zudem sei noch zu klären, ob und wie bereits erzielte Erprobungsergebnisse im konkreten Anwendungsfall verifiziert werden könnten.

Julia Streiffeler stellte anschließend vor, für welche Antikollisionssysteme (Kamera, Radar) bereits Erprobungen durchgeführt worden sind und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Sie fasste zusammen, dass die Ergebnisse des Detektionssystems IdentiFlight an insgesamt sechs Standorten in Deutschland ermutigend seien. Laut Reichenbach und Reers (2021, in Vorbereitung) habe man eine durchschnittliche Erfassungsrate von 90 Prozent und eine Erkennungsrate von bis zu 96 Prozent bei einer Reichweite von 600 bis 750 Metern nachweisen können. Auch die Erprobung des Systems am Standort Geislingen (Aschwanden und Liechti 2020) habe angesichts der dort vorliegenden Sichteinschränkungen gute Ergebnisse gebracht. Die Erfassungsrate liegt hier zwischen rund 82 und 88 Prozent, die Erkennungsrate bei knapp 98 bis 99 Prozent. Veröffentlichungsfähige Erprobungsergebnisse seien in diesem Jahr noch von den Radarsystemen Bird-Scan und Robin Radar „Max“ zu erwarten. Wann es weitere Erprobungsberichte von Kamerasystemen geben wird, sei derzeit noch nicht bekannt.

Paint it black?

Holger Ohlenburg fasste die Ergebnisse aus dem Fachgespräch " Schwarze Rotorblätter - eine wirksame Maßnahme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen?" zusammen. Er erläuterte, dass die in der Studie von May et al. 2020 dargestellte Vermeidungswirksamkeit nicht auf Standorte und Rahmenbedingungen in Deutschland übertragbar sei. Als Methode für Wirksamkeitsuntersuchungen würde nach Auffassung von Experten und Expertinnen am ehesten eine technisch gestützte visuelle Dauerbeobachtung in Betracht kommen. Es sollte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geklärt werden, welche Erfolgswahrscheinlichkeit eine Untersuchung der Maßnahmenwirksamkeit hätte und welche Rahmenbedingungen einer Anwendung entgegenstehen. Ohlenburg wies zudem darauf hin, dass die Einfärbung an hiesigen Standorten zur Erwärmung des Materials führe und die damit verbundenen Auswirkungen auf Haltbarkeit und Sicherheit der Anlagen noch zu testen sei. Ein Hindernis sei die bestehende Pflicht einer rot-weiß-roten Kennzeichnung für mehr als 100 Meter hohe Windenergieanlagen. Um davon abzuweichen, muss die zuständige Luftfahrtbehörde eine Ausnahme erteilen oder die entsprechende Kennzeichnungsverordnung geändert werden. Die erhöhte Sichtbarkeit der Rotorbewegung durch eine Schwarzfärbung könnte darüber hinaus die visuelle Störwirkung verstärken und die Akzeptanz einer solchen Maßnahme vor Ort senken.