05.09.2022

Artenschutz und Energiewende gemeinsam umsetzen!

15. KNE-Beiratssitzung

Am 2. September fand sich der KNE-Beirat zu seiner 15. Sitzung zusammen. Im Zentrum der Beratungen stand der Austausch über die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die naturverträgliche Energiewende, und welche Schlussfolgerungen daraus für die Arbeit des KNE gezogen werden können.

Als hochrangiger Gast geladen war Dr. Josef Tumbrinck, Sonderbeauftragter des BMUV für das nationale Artenhilfsprogramm (AHP), der mit seinem Impuls „Das nationale Artenhilfsprogramm und die naturverträgliche Energiewende als Herausforderung an den behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutz“ einen spannenden Einblick in dieses neue Instrument des Artenschutzes gab. Der Bund lege mit dem AHP nun auch ein eigenes Programm auf, bisher förderte der den Artenschutz vor allem über Modellprojekte und Naturschutzgroßprojekte. 82,4 Millionen Euro habe der Bund bis 2026 hierfür aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt, um Schutzmaßnahmen auf See und an Land umzusetzen. Hinzu kämen ab etwa 2024 finanzielle Beiträge der Windenergie-Betreiber. Dabei unterstrich Tumbrinck, dass im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren der Artenschutz nicht unter die Räder kommen dürfe. Die Erhaltungszustände der sensiblen Arten müssten regional und deutschlandweit in einen guten Zustand gebracht werden. Dies führe schließlich auch zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Dazu sei er auch mit den Ländern im Gespräch.

Artenschutz vor Ort umsetzen

Es würde ein schlankes Vergabeverfahren angestrebt, für das jetzt die dazu notwendigen Förderrichtlinien entwickelt würden. Die Förderungen könnten bis zu 100 Prozent betragen und es könnten Projekte jeglichen Umfangs gefördert werden. Von der kleinteiligen Maßnahme vor Ort bis hin zu landesweiten Großprojekten. Grundlage sei prinzipiell die Liste der windenergiesensiblen Arten, aber auch die Umsetzung von Projekten zum Schutz und Erhalt anderer gefährdeter Arten werde möglich sein.

Das KNE unterstützt tatkräftig eine naturverträgliche Energiewende

Weitere inhaltliche Beiträge gaben einen Einblick in aktuelle Themenfelder des KNE. Unter anderem berichtete Karen Thormeyer über den Stand des Forschungsprojektes in Brandenburg zur Erprobung von Antikollisionssystemen, Dr. Silke Christiansen informierte über Inhalt und rechtliche Folgen der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz und des neuen Wind-an-Land-Gesetzes. Michael Krieger stellte die Probabilistik als mögliche Methode der Signifikanzbewertung vor.

Die anschließende fachlich sehr anspruchsvolle Diskussion ergab wichtige Hinweise für die weitere Arbeit des KNE. Der Beirat würdigte dabei die bisherige engagierte Arbeit des Kompetenzzentrums. Der Großteil der Mitglieder des Beirates ist mit der 15. Sitzung aus dem Gremium aufgrund der bestehenden Amtszeitbegrenzung ausgeschieden. Der Gesellschafter, die Umweltstiftung Michael Otto, und die Geschäftsführung des KNE bedankten sich herzlich für die engagierte langjährige Mitarbeit, für tatkräftige Unterstützung und stetes Wohlwollen.