Karlsruhe, 9. Mai 2019

Artenschutz bei Windenergieanlagen im Wald und nachträgliche Ansiedlung von Arten

Das KNE informierte in Karlsruhe auf Anfrage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Rahmen des  LUBW-Fachseminars "Immissionsschutz bei Windenergieanlagen“ in zwei Vorträgen zu Lösungsmöglichkeiten bei artenschutzrechtlichen Konflikten bei Windenergie-Genehmigungen auf Waldstandorten und bei nachträglichen Ansiedlungen von windenergiesensiblen Tierarten.

Bei den artenschutzrechtlichen Konflikten wurde insbesondere auf die auf Waldstandorten in Baden-Württemberg relevanten Vogelarten sowie Fledermäuse, Haselmaus und Wildkatze eingegangen. Das Thema „Nachträgliche Ansiedlungen“ wurde von juristischer Seite aus dargestellt. Hier ging es insbesondere um Regelungsmöglichkeiten und Konsequenzen bei und nach der Erteilung der Genehmigung.

Das vom Kompetenzzentrum Windenergie in der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg organisierte Fachseminar diente der Information und Fortbildung von Bediensteten der Genehmigungsbehörden (untere Verwaltungsbehörden und Regierungspräsidien). Unter den Teilnehmenden waren jedoch auch Angehörige der LUBW und des Umweltministeriums.

  • Das KNE erstellt regelmäßig Dokumente für den Wissenstransfer, unter anderem Steckbriefe, Synopsen und Dossiers. Diese werden auf der KNE Internetseite Auf einen Blick veröffentlicht.

Dr. Silke Christiansen, Rechtsreferentin im KNE, stellte die juristisch relevanten Aspekte vor.