Berlin, 26. Juli 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 07/22

Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Die Agri-Photovoltaik biete laut der baden-württembergischen Landesregierung eine gute Möglichkeit den Ausbau PV-FFA Ausbau flächenschonend zu gestalten. Insbesondere im Bereich des Obst- und Beerenanbaus sehe man Potenziale, da neben der gemeinsamen Flächennutzung weitere Synergien zwischen Kulturführung und PV-Anlage zu erwarten seien, beispielsweise bei der simultanen Nutzung einer Aufständerung für PV-Module und Schutznetze oder dem Bewässerungsmanagement. Üblicherweise werde für PV-FFA eine bereits vorbelastete oder für die Landwirtschaft und den Naturschutz wenig bedeutsame Flächenkulisse angestrebt. Dies gelte aufgrund der simultanen Flächennutzung jedoch nicht für die Agri-PV. Dies geht aus Drucksache Drucksache 17/2546 hervor. In der Kleinen Anfrage bezieht sich der Abgeordnete Tobias Vogt (CDU) auf erneuerbare Energien im Landkreis Ludwigsburg. In ihrer Antwort betont das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dass dort aufgrund der Bedeutung von Sonderkulturen, der überdurchschnittlichen Bodenqualität und der hohen Flächenbedarfe für Siedlung und Verkehr von Seiten der Landwirtschaft im Einzelfall Interesse an Agri-PV Anlagen bestehen könne.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz begrüßt den Ansatz der Doppelnutzung bereits genutzter oder versiegelter Flächen, um zu einem flächenschonenden Ausbau der Photovoltaik beitragen zu können. Neben der Nutzung von Lärmschutzwänden bestehe die Möglichkeit, Autobahnen mit Solaranlagen zu überdachen. Dabei müsse jedoch berücksichtigt werden, dass derartige Bauwerke unmittelbar über stark belasteten Fahrbahnen bei der Errichtung und Wartung hohe Kosten nach sich zögen. Sie erschwerten den Wartungs- und Betriebsdienst und lösten Baumaßnahmen aus, die auch die Autobahn selbst berührten. Zudem seien Aspekte der Blendfreiheit, des Wechsels zwischen hell und dunkel, der Wartbarkeit, der Betriebs- bzw. Verkehrssicherheit sowie der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Neben den Potenzialen an Autobahnen könnten auch Lärmschutzwände entlang von Schienenwegen berücksichtigt werden. In Einzelfällen könnten auch Potenziale entlang von Landesstraßen und Bundesstraßen vorhanden sein. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Wolf (CDU) auf Drucksache 18/3297 hervor.

Saarland

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mehrerer CDU-Abgeordneter gibt die Saarländische Landesregierung auf Drucksache 17/29 (17/13) Auskunft über Windenergieanlagen auf historisch alten Waldstandorten. 58.807 Hektar seien als historisch alte Waldstandorte deklariert, davon 31.170 Hektar im Staatswald. Nach § 28 Absatz 1 Nr. 6 LWaldG "ist die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen unzulässig, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 Meter Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 W/m² gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“ Die Ausnahmeregelungen seien aufgrund der Entscheidung im Koalitionsvertrag 2017, im Staatswald keine neuen Nutzungsverträge mehr zu vereinbaren, bisher weggefallen. In der Vergangenheit seien auf sieben historisch alten Waldstandorten im Staatswald 19 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 59,5 Megawatt realisiert worden.

Reiner Lemoine Institut

Das Reiner Lemoine Institut (RLI) hat ein umfangreiches Datenpaket mit Potenzialflächen für Photovoltaik und Windenergieanlagen veröffentlicht. Die Geodaten können laut RLI dabei helfen, das Zwei-Prozent-Ziel des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung umzusetzen. Bislang seien die Daten nur in der Anwendung „PV und Windflächenrechner“ des Thinktanks Agora Energiewende nutzbar gewesen und konnten nicht für andere Zwecke heruntergeladen werden. Die Sammlung der Potenzialflächen könne beispielsweise Planungsbüros oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei ihrer Arbeit unterstützen. Sie enthalte unter anderem mögliche Flächen für Windenergieanlagen mit verschiedenen Siedlungsabständen (400, 600, 800 und 1.000 Meter) sowie Freiflächen für Photovoltaik entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben für das Datenpaket das Bundesgebiet ausgewertet. Potenzialflächen seien durch den Ausschluss ungeeigneter Flächen wie beispielsweise Siedlungsgebiete oder Natur-, Vogel- und Trinkwasserschutzgebiete ermittelt worden.

Thomas Schoder - Extrakte