Berlin, 21. Juli 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 07/23

Aktuelles aus den Ländern

Bayern

Der Verband der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) weist darauf hin, dass der Flächenverbrauch bei der Windenergie sehr gering sei. Die tatsächlich versiegelte Fläche liege bei einer 3 Megawatt Anlage lediglich bei rund 350 Quadratmetern. Unter Berücksichtigung von Zufahrtswegen, freigehaltenem Platz für Wartungen sowie Transformatoren betrage der dauerhafte Platzbedarf zwischen 2.000 und 4.000 Quadratmeter, bei größeren 5,5 Megawatt Anlagen maximal 5000 Quadratmeter je Anlage. Laut der Studie „Bayernplan Energie 2040“ benötige Bayern von 2019 bis 2040 jede Woche den Neubau zwei solcher 5,5 MW Windkraftanlagen, um die Klimaneutralität erreichen zu können, also rund 2.200 Anlagen bzw. 12 GW insgesamt. Selbst unter der sehr konservativen Annahme, dass die bestehenden 1.269 Windenergieanlagen in Bayern (Stand: Ende 2021) ebenfalls je 5.000 Quadratmetern versiegelte Fläche benötigen würden, errechne sich ein gesamter Flächenbedarf für die bayerische Windenergie von 17 Quadratkilometern. Dies entspräche 0,02 Prozent der Landesfläche (VBEW PM 07/2023).

Brandenburg

Renaturierte Gewässer, neue Hecken und Bäume oder Amphibientunnel: 2022 habe die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg landesweit 48 Projekte Dritter gefördert sowie 35 eigene realisiert. Aus der kürzlich von Brandenburgs Umwelt- und Klimaminister Axel Vogel vorgestellten Jahresbilanz der Stiftung geht hervor, dass im vergangenen Jahr insgesamt 9,9 Millionen Euro in Projekte für den Naturschutz im Land investiert wurden. Ein wichtiges finanzielles Fundament für die Arbeit des NaturSchutzFonds seien Ersatzzahlungen. Sie werden von den Verursachern von Eingriffen wie etwa dem Bau einer Windenergieanlage (WEA) geleistet, wenn die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Stiftung verwalte die Ersatzzahlungen und sorge dafür, dass die Gelder wieder in den Landkreisen und Naturräumen eingesetzt werden, in denen die Eingriffe verursacht wurden. Seit ihrer Errichtung vor 28 Jahren habe die Stiftung mehr als 81 Millionen Euro für den Naturschutz im Land bereitstellen können. Gemeinsam mit ihren zahlreichen Partnern seien mit ihrer Hilfe rund 94 Millionen Euro an Drittmitteln für das Land gesichert worden. In Summe ergibt das mehr als 175 Millionen Euro für den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg (MLUK PM 06/2023).

Hamburg

Der Klimabeirat Hamburg fordert in seiner neuesten Publikation „Photovoltaik in Hamburg. Chancen für Klimaschutz und Energiewende“ eine umfassende Photovoltaik-Strategie des Senats. Aus Sicht des Klimabeirates gebe es zwar eine Reihe von Einzelaktivitäten zur Photovoltaik in Hamburg, aber diese entfalteten bislang keine ausreichende Dynamik. Dabei attestiere eine aktuelle Studie des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg der Hansestadt, dass bilanziell rund zwei Drittel des Hamburger Strombedarfs über Photovoltaik wirtschaftlich erzeugt werden können. Neben der PV-Strategie für Hamburg schlägt der Klimabeirat weitere konkrete Maßnahmen vor, die dazu beitragen könnten, das solare Potenzial in Hamburg zu heben. „Die Dächer sind da, die Wirtschaftlichkeit ist gegeben, der Senat hat Zugriff auf den Netzbetreiber und mit der SAGA auf ein großes kommunales Wohnungsunternehmen. Ein PV-Gipfel des Senats wäre jetzt das richtige Aufbruchssignal, damit wir in Hamburg mit mehr Mieterstrom, innovativen PV-Projekten und einem smarten Stromnetzmanagement zum solaren Aushängeschild Norddeutschlands werden“ (Hamburger Klimabeirat PM 07/2023), so Prof. Dr. Hans Schäfers, Experte für erneuerbare Energien im Klimabeirat.

Saarland

Anhand einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 17/461) erkundigen sich Abgeordnete der CDU-Fraktion im Saarländer Landtag nach dem Windenergieausbau im Bundesland. Auf die Frage hin, wie hoch der Anteil der Fläche im Land sei, die für die Nutzung durch Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sei, antwortet die Landesregierung, dass im Saarland insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für WEA ausgewiesen seien. Das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Klimaschutz  (BMWK)  hat  für alle Länder pauschal die Auswirkungen einer maximalen Rotor-außerhalb-Umrechnung im Vergleich zu den Zwischenzielen des „Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen  für  Windenergieanlagen  an  Land  (WindBG)“ berechnet. Diese Anforderung ergibt sich aus einer Regelung des WindBG, wonach Flächen von Seiten des Bundes künftig nicht mehr vollumfänglich angerechnet werden, wenn planerisch geregelt ist, dass der Rotor innerhalb der Ausweisung liegen muss. Demnach sind aktuell lediglich 0,8 Prozent an Flächen für Windenergie im Saarland planerisch gesichert. Nach einer  datentechnischen  Analyse  der  Fachagentur  Windenergie  an  Land standen im Saarland 2022 theoretisch noch rund 48 Prozent der ausgewiesenen Fläche für WEA zur Verfügung.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

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