Berlin, 23. März 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/21

Aktuelles aus Bayern und Schleswig-Holstein, aus dem Deutschen Bundestag und von der Deutschen Umwelthilfe.

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE regelmäßig Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. 

Bayern

Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) befasste sich mit der Situation der „Windkraft in Bayern 2020“. Das für Energie zuständige Staatsministerium teilte auf Drs. 18/12493 mit, dass 2020 in den ersten drei Quartalen kein einziger immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag für eine Windenergieanlage (WEA) gestellt wurde. 2020 seien acht WEA mit einer Gesamtleistung von 31,7 Megawatt in Betrieb gegangen. Ursachen für den Rückgang sehe es in der bundesweiten Ausschreibungspflicht, in artenschutzrechtlichen Fragen in Genehmigungsverfahren und in einer zunehmenden Anzahl von Gerichtsverfahren. Durch die Einführung der 10-H-Regelung habe sich aber auch die Flächenverfügbarkeit verringert. Bis 2025 sollen fünf bis sechs Prozent des Bruttostroms durch Windenergie erzeugt werden.

Schleswig-Holstein

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holsteins (EWKG) vorgelegt. Er enthält unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Parkplätzen und auf Freiflächen (PM, 16.02.2021). Landesliegenschaften sollen bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit PV ausgestattet werden. Jüngere Studien sehen ein Photovoltaik-Potenzial auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von sieben bis neun Gigawatt, realisiert werden derzeit nur 1,1 Gigawatt. Konkret vorgeschlagen wird auch, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind.

Deutscher Bundestag

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat einen Sachstand zu den „Regelungen des Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohngebieten in ausgewählten europäischen Staaten“ vorgelegt (WD 7-3000-001/21). Überblicksartig und summarisch werden die rechtlichen Rahmenbedingungen etwaiger Mindestabstände in Österreich, Schweden, Dänemark, Polen, Frankreich und der Niederlande dargestellt. In den Niederlanden etwa können Windenergieanlagen grundsätzlich in der Nähe von Häusern gebaut werden, es bestehen aber Regeln zu Lärm und Schattenwurf. So gilt, dass eine mit Fenstern versehene Fassade grundsätzlich an maximal 17 Tagen im Jahr für maximal 20 Minuten von einem sich bewegenden Schatten einer Windenergieanlage getroffen werden darf.

Deutsche Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe hat ein Weißbuch zur Stärkung der Wiederverwendung und des Recyclings von Photovoltaik-Modulen herausgegeben. Die Zahl der installierten Photovoltaik-Modulen steigt kräftig, ihre Lebensdauer ist endlich. Wurden 2020 vermutlich 51.600 Tonnen Altmodule entsorgt, können es laut Prognosen 2030 schon eine Million Tonnen Altmodule sein. Wie hiermit klimaschonend und ressourceneffizient umgehen? Die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss auch auf Photovoltaik-Module übertragen werden: Abfallvermeidung (Wartung, sorgfältige Behandlung), Weiter- oder Wiederverwendung (Reparatur), Recycling (wertvolle Ressourcen zurückgewinnen, Schadstoffe ausschleusen). Das Weißbuch unterbreitet interessante Lösungsansätze entlang der Stufen des Produktlebens.