Berlin, 24. Februar 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 02/22

Aktuelles aus Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat auf Drucksache 17/1421 auf Antrag der Fraktion GRÜNE eine umfangreiche Stellungnahme zur Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg abgegeben. Im Schwarzwald gebe es seit 2013 einen deutlich negativen Trend sowohl bei der Populationsgröße als auch beim Verbreitungsgebiet des Auerhuhns. 2002 seien noch 303 balzende Hähne gezählt worden, 2021 nur noch 114 Exemplare. Die Art gelte bundesweit als vom Aussterben bedroht. Zirka 500 Auerhühner würden als Mindestanzahl einer überlebensfähigen Population gelten. Das MELV wolle daher mit einem Maßnahmenplan zeitnah und entschlossen handeln und zumindest eine Trendumkehr bewirken. Das Auerhuhn sei auch direkt vom Klimawandel betroffen. Die zunehmend kürzeren Winter führten zu einer Änderung der Reproduktionszeit, das geänderte Wetter beeinflusse den Reproduktionserfolg. Die Behauptung, die Klimaerwärmung führe zum Aussterben des Auerhuhns im Schwarzwald, könne aber nicht bestätigt werden. Wichtig für die Überlebensfähigkeit des Auerhuhns im Schwarzwald sei die Förderung des genetischen Austausches zwischen den Teilpopulationen, da der Genfluss abgenommen habe, möglicherweise durch eine qualitative Verschlechterung der Verbundkorridore.

Sachsen-Anhalt

Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat auf Drucksache 8/656 eine dringliche Anfrage zum Einsatz von BirdScan im Windpark Osterburg schriftlich beantwortet. Sie weist darauf hin, dass der Betrieb der Pilotanlage, das Projekt und die Auswertung der Daten nicht durch die Landesregierung oder eine Landesbehörde veranlasst wurden. Das Radarsystem kann nach Aussage des Projektträgers Großvögel wie Rotmilan, Storch und Adler erkennen und klassifizieren. Zu den Ergebnissen führt der Projektträger aus: „Beim Rotmilan konnte eine Erfassungsrate von bis zu 86 % bei einer Reichweite von 1.200 m, und eine Klassifikationsrate von bis zu 85 % erreicht werden. Für den Mäusebussard lag die Erfassungsrate bei bis zu 74,3 % (bis 1.050 m) und die Klassifikationsrate bei bis zu 91 %. Dabei liegt die Falsch-Positivrate bzw. Fehlerquote bei ca. 2 %. Schlagopfer an den Windenergieanlagen konnten im gesamten Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.“ Zu den Abschaltungen führt er aus: „2020 gab es während der Anwesenheitszeit der Zielarten (Anfang März bis Ende Oktober) ca. 0-14 Abschaltungen pro Tag pro WEA. Im Jahr 2020 gab es somit im Windpark Osterburg einen Ertragsausfall von ca. 3,4 % des Jahresertrags einer WEA.“

Sachsen

Das sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat eine Karte potenzieller Flächen nach der Photovoltaik-Freiflächenverordnung ins Netz gestellt. Die landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete, in denen Freiflächen-Solaranlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden können, sind damit für Eigentümer, Planungsbüros und Kommunen online einsehbar. Potenzielle Flächen werden im Geoportal Sachsenatlas flurstückgenau dargestellt. Die Geodaten werden unter anderem in den Formaten WMS (Rasterdaten) und WFS (Vektordaten) zur Einbindung in ein Geoinformationssystem bereitgestellt. Weitere Layer können über den Reiter »Karteninhalt« ausgewählt und eingeblendet werden. Die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung ist seit September 2021 in Kraft. Mit ihr wurde die Gebietskulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit möglicher EEG-Förderung ausgeweitet. Sie betrifft benachteiligte, landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzte Flächen abzüglich des Nationalparks sowie von Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten. Die Gemeinden können am Ertrag der Freiflächenanlagen auf ihrem Gebiet finanziell beteiligt werden.