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Veröffentlicht
30.06.2022
Schlagworte
  • Artenhilfsprogramme
  • Horstschutz
  • Rotmilan
  • Windenergie

Frage

Welche Faktoren wirken auf die Populationsgröße des Rotmilans ein? Welche populationsstützenden Maßnahmen leiten sich daraus ab, und welche davon sollten in Artenhilfsprogrammen im Kontext des verstärkten Ausbaus der Windenergie umgesetzt werden?

!Antwort

Auf die Populationsgröße bzw. den Brutbestand und Bruterfolg des Rotmilans wirken zahlreiche Faktoren ein. Dies sind zum einen natürliche und quasinatürliche Faktoren, wie:

  • das Angebot an Nistplätzen,
  • das Angebot und die Verfügbarkeit von Nahrung,
  • die interspezifische Konkurrenz, z. B. mit anderen Greifvögeln sowie Waschbären,
  • die Prädation, z. B. durch Waschbären, Marder, Uhus, Rabenvögel oder Habichte,
  • Zu- und Abwanderungen (durch langfristige Nutzungs- und auch Klima-Veränderungen),
  • Witterungsextreme.

Zum anderen beeinflussen anthropogene Beeinträchtigungen den Bestand bzw. Bruterfolg durch:

  • eine intensivierte Landwirtschaft (Nahrungsmangel, Verlust von Landschaftselementen),
  • Störungen (z. B. durch intensive Freizeitnutzung, Jagdaktivität oder Forstarbeiten),
  • Verluste an Verkehrsinfrastrukturen, Freileitungen und Windenergieanlagen,
  • illegale Verfolgung (Abschuss, Vergiftung, Fallenfang) sowie
  • schleichende bzw. akute Vergiftung durch Blei aus Jagdmunition. (jeweils ergänzt nach Mammen et al. (2014, S. 53 ff.) sowie Gelpke und Hormann 2010)

Als wesentliche „Hebel“, um den Rotmilanbestand positiv zu beeinflussen, ergeben sich somit die Verringerung von Individuenverlusten, insbesondere von erwachsenen (adulten) und bruterfahrenen Altvögeln, und andererseits Artenhilfsmaßnahmen zur Erhöhung des Bruterfolgs. Ein zentraler Ansatzpunkt von Artenhilfsprogrammen im Kontext eines verstärkten Windenergieausbaus sind letztere. Nachfolgend werden hier ansetzende Maßnahmentypen vorgestellt und eingeordnet.

Grundlagen für die Zusammenstellung sind die in zahlreichen Quellen publizierten Ergebnisse des Bundesprojektes „Rotmilan – Land zum Leben“ im Rahmen des Bundesprogramms für Biologische Vielfalt (im Folgenden kurz „Rotmilan-Bundesprojekt“ genannt), bekannte Artenhilfskonzepte und -programme aus den Ländern sowie ergänzende wissenschaftliche Studien.

Erhöhung des Nahrungsangebotes und verbesserter Nahrungszugang auf landwirtschaftlichen Flächen

Der Rotmilan ist auf ein hinreichendes Nahrungsangebot und einen freien Zugang zu seiner Nahrung angewiesen. Dabei spielen Offenlandflächen mit Grünland- bzw. Ackerlandnutzung eine entscheidende Rolle. Sowohl hohe Grünlandanteile im Nestumfeld als auch weitläufige Ackerlandschaften, gepaart mit Gehölzen, Hecken- und anderen Randstrukturen erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Rotmilanbruten, landwirtschaftliche Intensivnutzung verringerte die Wahrscheinlichkeit (Katzenberger 2019a, S. 127).[1] Im Rotmilan-Bundesprojekt hatten Grünlandmahdflächen einen „stark positiven“ Effekt auf den Bruterfolg und auch Mahdflächen mit Feldfutter hatten einen „positiven“ Effekt (Katzenberger 2019b). Dementsprechend ist grundsätzlich der Erhalt bzw. die Erhöhung von Flächen mit Grünlandnutzung und Feldfutteranbau, eine extensivierte landwirtschaftliche Nutzung sowie eine Erhöhung der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft für den Rotmilan förderlich (vgl. Mammen et al. 2014).

Laut Katzenberger und Serfling (2020, S. 65) konnte im Rotmilan-Bundesprojekt gezeigt werden, dass sich Maßnahmen einer „rotmilanfreundlichen“ Bewirtschaftung zur Steigerung der Nahrungsverfügbarkeit und -zugänglichkeit führen, Rotmilane diese Flächen auch bevorzugt nutzen und damit auch der Bruterfolg und die Anzahl flügger Jungvögel gesteigert werden kann. Nach Pfeiffer und Meyburg (2015) hatten Rotmilane zudem höhere Fortpflanzungserfolge, wenn die Männchen während der Brutzeit aufgrund hinreichender Nahrungsverfügbarkeiten im Nestumfeld lediglich mittlere und kleine Flug-Aktionsräume aufwiesen.

Um wirksame Verbesserungen für den Rotmilan zu erreichen, müssen die Maßnahmen allerdings auf hinreichend großen Flächen umgesetzt werden. Katzenberger und Serfling (2020, S. 73) empfehlen auf Grundlage der Ergebnisse des Rotmilan-Bundesprojektes, dass Maßnahmen auf mindestens zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche umgesetzt werden, sowohl im Zwei-Kilometer-Nestumfeld als auch auf großräumigerer Ebene (über 100 km²).

Unterstützend wirkt ein Verzicht auf die Ausbringung von Rodentiziden zum Schutz von Kleinsäugern, und auch ein Verzicht auf die Ausbringung von Insektiziden und Herbiziden sowie verringerte Düngemittelgaben unterstützen die Ausbildung standortangepasster Nahrungsketten, von denen (auch) der Rotmilan profitiert (DVL 2020, S. 28; Mammen et al 2014; S. 87 sowie Gelpke und Hormann 2010, S. 95).

Das Rotmilan-Bundesprojekt ergab weiterhin, dass die Beratung von Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern ein zentrales Instrument bei der erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen zur Rotmilan-Förderung ist (Böhner und Schmidt 2019).

Maßnahmen auf Grünlandstandorten

Da der Rotmilan Grünlandflächen insbesondere während der Mahd intensiv zur Nahrungssuche nutzt (vgl. Karthäuser et al. 2019, S. 84), profitiert er vor allem von einer regelmäßigen Grünlandnutzung. Je häufiger eine Fläche gemäht wird, desto günstiger sind die Voraussetzungen für die Nahrungsaufnahme. Allerdings stehen einer zu häufigen Mahd auch negative Auswirkungen entgegen.

Um die aus Naturschutzsicht negativen Auswirkungen einer (zu) intensiven Grünlandnutzung[2] entgegenzuwirken und trotzdem einen Beitrag zum Greifvogelschutz zu leisten, empfiehlt sich ein an Naturschutzziele angepasstes Grünlandmanagement, bei dem sich intensiv genutzte Grünlandflächen (Mähwiesen und Weiden) mit weniger genutzten Grünlandbereichen abwechseln. Extensives Grünland dient einerseits als Rückzugsraum für Kleinsäuger sowie für Insekten und Wiesenbrüter, die die angrenzenden intensiveren Bereiche wiederum als Nahrungshabitate nutzen. (DVL 2020, S. 19)

Im Artenhilfskonzept für den Rotmilan in Hessen wird im Hinblick auf die Förderung der Art ebenfalls eine extensive Grünlandnutzung (dreimalige Staffelmahd) empfohlen (Gelpke und Hormann 2010, S. 95 f.).

In Intensivgrünlandregionen sollten zur Extensivierung Schonstreifen oder Saumstrukturen entlang von Gräben als Fördermaßnahmen für den Rotmilan integriert werden. In Gebieten mit abnehmender Milchviehwirtschaft oder in Mittelgebirgsregionen sollte die Grünlandnutzung durch entsprechende Förderprogramme aufrechterhalten werden. (ebd.)

Maßnahmen auf Ackerlandstandorten

Entscheidend für erfolgreiche Rotmilanbruten ist, welche Kulturen auf Ackerflächen angebaut werden. Insbesondere früh in der Vegetationsperiode aufwachsende und während der Zeit der Jungenaufzucht eng und hochstehende Kulturen, wie Wintergetreide, Raps und Mais, bieten dem Rotmilan durch fehlende Einsehbarkeit in dieser kritischen Phase keine Jagdmöglichkeiten. Ackerkulturen, die von Anfang April bis Mitte Juli bearbeitet werden, bereichern hingegen das Spektrum potenzieller Nahrungsflächen. (DVL 2020, Mammen et al. 2014, Gelpke und Hormann 2010)

Mehrjähriges Feldfutter

Ackerflächen mit kleinkörnigen Leguminosen, wie Luzerne und Kleegrasgemische zum Beispiel in Kombination mit Ackergras, stellen im Zuge ihrer Ernte und der damit verbundenen Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wirkungsvolle Nahrungshabitate für den Rotmilan dar (u. a. Karthäuser et al. 2019). Der DVL rät im Optimalfall zu einer zweifachen Schnittnutzung solcher Kulturen im Zeitraum von Anfang April bis Mitte Juli – zur Schonung von Bodenbrütern und Niederwild mit einer achtwöchigen Nutzungspause zwischen den Erntegängen (DVL 2020, S. 20). Mammen et al. (2014, S. 87 f.) schlagen aufgrund der ausschließlich am Mahdtag hohen Attraktivität der gemähten Flächen eine tägliche Streifenmahd von zwei Hektar Größe im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte Juli vor. Im Rotmilan-Bundesprojekt war die Rotmilanpräsenz und die Anzahl der Nahrungsaufnahmen pro Stunde auf den Mahdflächen allerdings auch am Tag nach der Bewirtschaftung noch deutlich erhöht (Karthäuser et al. 2019, S. 78 f.).

Bei Anwendung eines Hochschnittes (Schnitthöhe über 12 Zentimeter) wäre auch eine zweimalige Mahd von Anfang Mai bis Anfang Juli für den Rotmilan und weitere Greifvogelarten förderlich. Gleichzeitig würde die Gefährdung für brütende Feldvögel, Junghasen, Amphibien und Heuschrecken verringert (Gottwald und Stein-Bachinger 2016 zit. in DVL 2020).

Förderung vielfältiger Kulturen

Eine Anbau-Diversifizierung und damit eine Auflockerung enger Getreidefruchtfolgen kann zu einer Anreicherung von Struktur in der Feldflur führen, was wiederum förderlich für Rotmilanbestände ist (DVL 2020; Mammen et al. 2014). Manche Bundesländer haben in der Vergangenheit entsprechende Fördermaßnahmen entwickelt, bei denen entsprechende Zahlungen nicht nur an den Anbau von kleinkörnigen Leguminosen, sondern an die Einhaltung von Vorgaben zur Erweiterung der ackerbaulichen Fruchtfolge auf der gesamten Ackerfläche des Betriebs geknüpft sind. (DVL 2020, S. 22)

Ein- und mehrjährige Blühstreifen und -flächen bzw. Buntbrachen

Blühflächen beziehungsweise Buntbrachen werden durch die Einsaat von ein- und mehrjährigen Wild- und Kulturpflanzen auf Ackerflächen geschaffen, die danach über ein oder mehrere Jahre nicht bewirtschaftet oder gepflegt werden. Bei der Anlage sollten mehrjährige und artenreiche Wildkräutermischungen mit standortgerechten Arten sowie gebietseigenes Saatgut bevorzugt verwendet werden. (DVL 2020, S. 22)

Derartige Flächen haben nachweislich einen positiven Effekt auf die Bestände von Kleinsäugern, Insekten und Vogelarten, die einen wesentlichen Bestandteil im Nahrungsspektrum des Rotmilans darstellen. Allerdings gibt es mehrere Studien, denen zufolge futtersuchende Greifvögel ihre Jagdgebiete eher anhand der Vegetationsstruktur und nicht anhand der Kleinsäugerdichte auswählen (Karthäuser et al. 2019, S. 81). Blühflächen und Buntbrachen dienen aufgrund der vergleichsweise schlechten Zugänglichkeit der Nahrung eher als Rückzugsgebiete für Kleinsäuger, aus denen heraus sie sich angrenzende Agrarflächen ausbreiten können und dann wiederum bei Mahd oder Ernte für den Rotmilan (und andere Greifvögel) als Nahrung verfügbar werden (DVL 2020, S. 23).

Das Artenhilfskonzept Rotmilan Hessens führt eine über das hessische Agrarumweltprogramm förderfähige Variante der Anlage von Blühflächen und Schonstreifen auf. Als Kompromiss zwischen Ansprüchen des Rotmilans und anderen Arten wird auf einem Drittel dieser Flächen eine Staffelmahd mit einer Schnitthöhe von 15 Zentimetern auch im Mai und Juni als Zusatzbestimmung aufgenommen (Gelpke und Hormann 2010, S. 94).

Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten

Gelpke und Hormann (2010, S. 93) führen als weitere nach Hessischem Integriertem Agrarumweltprogramm (HIAP) förderfähige Maßnahme den Anbau gewisser Zwischenfrüchte und Untersaaten als Winterbegrünung an. Dies sorgt für eine Bodenbedeckung ab 1. Oktober und führt bei einer frühesten Einarbeitung ab dem 15. Februar, optimalerweise verzögert bis zum 15. März, zu einer höheren Überlebensrate an Kleinsäugern auf den betreffenden Flächen und in der Folge zu höheren Brutgrößen des Rotmilans.

Einordnung

Maßnahmen zur Erhöhung des Nahrungsangebotes und der entsprechenden Zugänglichkeit haben sich nachweislich zur Erhöhung des Bruterfolgs des Rotmilans bewährt, weshalb sie in Artenhilfsmaßnahmen prioritär eingesetzt werden sollten. Durch den größeren positiven Effekt ist hier an erster Stelle der Erhalt von Grünlandflächen und deren rotmilanfreundliche Bewirtschaftung zu nennen, an zweiter Stelle der Anbau von mehrjährigem Feldfutter auf Ackerflächen. Entsprechende Mahdregime während der Phase der Jungenaufzucht auf hinreichend großen Flächenanteilen – optimalerweise mindestens zehn Prozent im direkten Nestumfeld oder besser noch großräumiger – führen zu einer merklichen Steigerung des Bruterfolgs. Auch die Kombination von Maßnahmen auf Acker- und Grünlandflächen ist sinnvoll. Eine Ergänzung durch ein- und mehrjährige Blühstreifen oder Buntbrachen ist ebenfalls förderlich und eine generelle Extensivierung der Bewirtschaftung mit verringertem Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Dünger.

Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Nistplatzstrukturen

Im Rotmilan-Bundesprojekt hatte die Entfernung zum nächsten Rotmilan-Brutpaar und somit die innerartliche Konkurrenz um Ressourcen (neben Nahrung auch geeignete Brutplätze) den größten Einfluss auf den Fortpflanzungserfolg (Nachtigall et al. 2020, S. 50 bzw. 55).[3] Demensprechend ist die langfristige Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Horstbäumen sowie Nistplatz- und Gehölzstrukturen wichtig.

Als besonders geeignete Nestbaumarten haben sich Kiefer, Eiche, Pappel, Buche, Erle und Esche herausgestellt. Im Rotmilan-Bundesprojekt fanden über 90 Prozent aller Bruten auf diesen sechs Baumarten statt (DVL 2020, S. 25). Eschen und Hybridpappeln sollten frühzeitig durch Pflanzungen standortangepasster Baumarten ergänzt werden, da die Bestände durch das Eschentriebsterben bzw. Überalterung zurückgehen (ebd. sowie Mammen et al. 2014, S. 89).[4]

Mammen et al. (2014, S. 92 f.) empfehlen darüber hinaus für einen langfristigen Erhalt von vor allem jüngeren und vitalen Baumreihen die Einrichtung von hinreichend breiten Pufferzonen zu landwirtschaftlich genutzten Flächen (Kronentraufbereich plus 1,5 Meter). In Thüringen wurden gute Erfahrungen mit Pflanzungen entlang von Feldwegen ohne Begleitgrün gemacht, weil hier einerseits die Zugänglichkeit für Kontrolle und Pflege unproblematisch ist und zudem die Ermittlung und Zustimmungserfordernis von Flächeneigentümerinnen und -eigentümern entfallen konnte. (DVL 2020, S. 26)

Das Artenhilfskonzept für den Rotmilan aus Hessen (Gelpke und Hormann 2010) führt die Erhaltung von Horstbäumen sowie die Wahrung des Bestandscharakters im 50-Meter-Umfeld als Bestandteil der Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald auf (ebd., S. 91). Mittlerweile ist diese Maßnahme auch in das hessische „Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten“ (MUKLV 2021) integriert worden und soll zukünftig auch in Kommunal- und Privatwäldern umgesetzt werden. In mehreren Bundesländern gibt es zudem bereits Regelungen im Naturschutzrecht, die den Horst und zum Teil ganzjährig auch das unmittelbare Horstumfeld bestimmter Vogelarten vor Strukturveränderungen schützen (vgl. Bruns 2018, S. 64 f.).[5]

Einordnung

Der Erhalt und die Pflege geeigneter Horstbäume bzw. die Nach- oder Neupflanzung potenzieller Horstbäume trägt dazu bei, dass ein hinreichendes Brutplatzangebot zur Verfügung steht bzw. das Brutplatzangebot langfristig verbessert wird. Dadurch können brutplatzbedingte Limitierungen von lokalen Rotmilanbeständen beseitigt bzw. abgemildert werden, sofern ein hinreichendes Nahrungsangebot und deren Erreichbarkeit besteht (s. weitere Maßnahmen oben). Dementsprechend sollten derartige Maßnahmen Bestandteil von zukünftigen Artenhilfsprogrammen für den Rotmilan sein.

Der Schutz bestehender Horste könnte überdies durch entsprechende landesrechtliche Horstschutzregelungen unterstützt werden.

Verringerung von anthropogenen Störungen während der Brut

Es ist bekannt, dass anthropogene Störungen im unmittelbaren Horstumfeld zum Verlust der Brut führen können. Im Rotmilan-Bundesprojekt entfielen die meisten der dokumentierten Störungen auf Wald- und Bauarbeiten. Zwar kam es nicht in allen Fällen zu einer Aufgabe der Brut. Dennoch wird empfohlen, eine möglichst störungsfreie Brut sicherzustellen (DVL 2020, S. 25).

Im Abschlussbericht des Projektes wird daher der Abschluss freiwilliger Vereinbarungen zum Horstschutz mit Grundeigentümerinnen und -eigentümern bzw. Bewirtschaftenden bei Horststandorten im Wald empfohlen, sofern es noch keine entsprechenden landesrechtlichen Horstschutzregelungen gibt.[6] In den Vereinbarungen sollte ein Veränderungsverbot im Radius von 50 Metern um den Horst geregelt werden sowie ein Verzicht auf forstwirtschaftliche Maßnahmen im Umkreis von 100 Metern um den Horst in der Brut- und Aufzuchtphase (Februar bis August). (ebd.)

Das Artenhilfskonzept für den Rotmilan in Hessen führt als Bestandteil der Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald eine Vermeidung von Störungen durch Betriebsarbeiten und Jagdausübung im Radius von 200 Metern von Anfang März bis Ende August auf (Gelpke und Hormann 2010, S. 9). Das Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten Hessens sieht sogar eine Horstschutzzone von 300 Metern vor (MUKLV 2021).

Einordnung

Artenhilfsmaßnahmen kommen nur dann als solche in Frage, wenn es für ihre Durchführung nicht bereits bestehende Rechtspflichten gibt. Die vertragliche Einrichtung von Horstschutzzonen und der Verzicht auf störende Nutzungen während der Brutzeit können als Maßnahmen im Zusammenhang mit Artenhilfsprogrammen dienen, sofern es (noch) keine entsprechenden landesrechtlich verankerten Horstschutzbestimmungen gibt.

Prädationsmanagement

Neben dem Habicht werden Raubsäugern – wie dem Baummarder und dem Waschbären – durch Prädation von Gelegen und Jungvögeln in der Literatur ein erheblicher negativer Einfluss auf Greifvogelarten zugeschrieben (u. a. Tolkmitt et al. 2012). Zudem nutzt der Waschbär Horste als Ruheplatz und verdrängt dadurch brutfähige Alttiere (z. B. Mammen et al. 2014, S. 92). Daher könnten Maßnahmen zur Verringerung von Prädation (und Verdrängung) sinnvoll sein.

Übersteigeschutz

Manschetten aus Teich- oder Verglasungsfolie oder von stacheligen Drahtkränzen an Stämmen bekannter Horstbäume sollen verhindern, dass Waschbären bzw. Baummarder den Horst erreichen können. Dies funktioniert nur, sofern der Horst nicht auch über nahestehende Nachbarbäume erreicht werden kann.

Im Rotmilan-Bundesprojekt wurden in den verschiedenen Projektregionen in Mitteldeutschland sowie Nord- und Nordostdeutschland innerhalb von sechs Erfassungsjahren insgesamt 1.500 Bruten dokumentiert, jedoch nur 38 eindeutige Fälle von Prädation (DVL 2020, S. 25). Laut Nachtigall et al. (2020) war somit der Einfluss von Baummanschetten auf den Brutbestand des Rotmilans über alle Projektregionen gering und steht einem hohen personellen und materiellen Aufwand für Installation und Kontrolle gegenüber.

Bejagung

Mammen et al. (2014) empfehlen darüber hinaus eine intensivierte aktive Bejagung des Waschbären in Schwerpunktbereichen des Rotmilans, um die Wahrscheinlichkeit der Prädation zu reduzieren. Holzkastenfallen zum Lebendfang und eine Reduzierung der Waschbärendichte durch berechtigte Jäger direkt vor der Brutzeit seien besonders effektiv (ebd., S. 95).

Im Rotmilan-Bundesprojekt und im hessischen Artenhilfskonzept für den Rotmilan fand diese Art des Prädationsmanagements keine Erwähnung.

Einordnung

Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dem Rotmilan-Bundesprojekt sollten Übersteigeschutz-Maßnahmen nicht flächendeckend, sondern nur in Einzelfällen realisiert werden. Es ist zu bedenken, dass durch die Maßnahme Horstbäume in der Landschaft eindeutig identifizierbar werden. Vogelschützer befürchten dadurch ein erhöhtes Potenzial für mutwillige Störungen.

Vor dem Hintergrund der geringen Relevanz der Prädation dürfte auch die intensivierte Jagd auf Prädatoren keine regelmäßig in Betracht zu ziehende Maßnahme sein, zumal die Bereitschaft zur aktiven Bejagung von Waschbären aufgrund fehlender Verwertungsmöglichkeiten nur über entsprechende Prämienzahlungen oder Aufwandsentschädigungen für Jäger deutlich gesteigert werden könnte.

Einrichtung von Futterplätzen bzw. aktive Fütterung

Auch die Einrichtung von Futterplätzen, sogenannten Luderplätzen, und die regelmäßige Fütterung kann die Nahrungssituation und -verfügbarkeit für Rotmilane wirksam verbessern (vgl. Mammen et al. 2015). Dazu wird beispielsweise ein aufgeständerter Tisch im Offenland montiert und dieser in der Brut- und Vorbrutzeit (Februar bis August) durchgehend mindestens einmal pro Woche mit Fleisch bestückt. In den Wochen mit erhöhtem Nahrungsbedarf können auch bis zu fünf Fütterungen pro Woche erforderlich sein. Zur Sicherung gegen Dritte und zum Schutz vor Raubsäugern wird der Futtertisch untergrabungssicher eingezäunt. Für die Einrichtung und den Betrieb sind entsprechende Genehmigungen zur Ausbringung von Fleisch bzw. Aas erforderlich. (ebd.)

Es ist bekannt, dass Fütterungsmaßnahmen zu einer weiträumigen Anlockung führen. Dies gilt neben dem Rotmilan auch für andere Greifvogelarten sowie Weißstörche und Rabenvögel, die ebenfalls regelmäßig angelockt werden. (vgl. DVL 2020, S. 24 sowie Mammen et al. 2015, S. 88) Als negative Folge kann die Anlockung von Rabenvögeln zu einer erhöhten Prädation von Wiesenbrütern führen, weshalb in Wiesenbrütergebieten besondere Vorsicht angeraten ist (Mammen et al. 2014, S. 101).

Im Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt werden Futtertische zur lokalen Förderung der Art (Mammen et al. 2014) empfohlen. Auch im DVL-Leitfaden „Land zum Leben für den Rotmilan“ findet sich die vorübergehende Fütterung unter den Maßnahmen für einen erfolgreichen Rotmilanschutz, allerdings hier durch die Auslegung von Aas im Rahmen eines behördlich genehmigten intelligenten Fallwildmanagements an wechselnden Standorten (DVL 2020, S. 24).

Im hessischen Artenhilfskonzept für den Rotmilan findet sich die Anlage sogenannter „Schindanger“ unter den „weiteren Förderungsmaßnahmen“ (Gelpke und Hormann 2012, S. 97). Im Kontext des „Hilfsprogramms für windenergiesensible Arten“ wird die Maßnahme hingegen nicht erwähnt.

Einordnung

Das künstliche Nahrungsangebot kann einerseits zu einer – gewünschten – Steigerung der Reproduktion führen, durch die weiträumige Anlockung ggf. auch mehrerer Brutpaare. Auch eine Ansiedlung zusätzlicher Brutpaare ist möglich, die dann aber wiederum dauerhaft auf ein hinreichendes Nahrungsangebot angewiesen sind. Vom Naturschutz wird die (regelmäßige) Fütterung bzw. Futtertische zum Teil auch kritisch gesehen, da sie einen Eingriff in die Wildtierbiologie darstellt.

Die aktive Fütterung sollte im Rahmen von Artenhilfsprogrammen möglichst nur in Einzelfällen bzw. als temporäre Maßnahme und nach intensiver fachlicher Erwägung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erfolgen, nicht als generelle Maßnahme zum dauerhaften Bestandserhalt.

Um zu vermeiden, dass es zu artenschutzrechtlichen Problemen, zum Beispiel bei Windparkerweiterungen oder beim Repowering kommt, sind Luderplätze besonders sorgfältig zu platzieren, um zusätzliche Kollisionsrisiken durch die Nähe zu bestehenden Windenergieanlagen bzw. Windparks oder auch durch deren regelmäßige Querung von (weiträumig) angelockten Individuen zu vermeiden.

Zusammenfassung und Ausblick

Zur Erhöhung des Bruterfolgs liegen eine Reihe bewährter Maßnahmen für den Rotmilan vor, die im Zuge von Artenhilfsprogrammen umgesetzt werden sollten:

  1. An erster Stelle ist diesbezüglich die „rotmilanfreundliche“ Bewirtschaftung von Grünland- und Ackerstandorten bzw. eine Kombination daraus zu nennen, die zu einem erhöhten Nahrungsangebot und entsprechender Nahrungszugänglichkeit in der Zeit der Jungenaufzucht führt. Für merklich positive Effekte sind derartige Maßnahmen auf mindestens zehn Prozent der Flächen im Zwei-Kilometer-Nestumfeld bzw. bestenfalls noch großräumiger erforderlich. Förderlich ist zudem die Schaffung von Blühstreifen oder Buntbrachen als Rückzugsraum und „Quellgebiete“ für Kleinsäuger sowie weitere Maßnahmen zur Förderung vielfältiger Kulturen und zur landwirtschaftlichen Extensivierung (u. a. auch der Verzicht auf Rodentizide).
  2. Weiterhin sollten im Rahmen von Artenhilfsprogrammen der Erhalt und die Pflege, besser noch die Nach- und Neupflanzung potenzieller Horstbäume betrieben werden, damit das Brutplatzangebot langfristig erhalten bzw. verbessert wird.
  3. Ebenfalls maßgeblich für einen optimalen Bruterfolg ist die Vermeidung bzw. Verringerung von Störungen durch Unterlassung forstwirtschaftlicher oder jagdlicher oder sonstiger störender Aktivitäten im Horstumfeld während der Brutzeit. Sofern nicht anderweitig rechtlich verankert, können entsprechende Nutzungsverzichts-Verträge mit Bewirtschafterinnen und -bewirtschaftern geschlossen werden.

Maßnahmen des Prädationsmanagements sowie die aktive Fütterung von Rotmilanen sollten nicht als generelle Maßnahme im Rahmen von Artenhilfsprogrammen eingesetzt werden, sondern nur in Einzelfällen nach intensiver fachlicher und räumlicher Analyse.

Insgesamt ist bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen, dass eine erfolgreiche Umsetzung im Rahmen von Artenhilfsprogrammen auch von der erfolgreichen Akquise und dauerhaften Sicherung geeigneter Flächen sowie der Gewinnung und möglichst langfristigen vertraglichen Bindung von Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern abhängt. Erfolgskontrollen sind in jedem Falle notwendig, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Maßnahmen und deren Erfolg zu überprüfen und um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Dies erfordert dauerhaft entsprechende personelle Ressourcen mit hinreichender fachlicher Qualifikation.

[1] Nach Untersuchungen von Gelpke und Hormann (2010, S. 40) scheint direkt am Rand des Horstwaldes angrenzendes Grünland eine größere Rolle bei der Brutplatzwahl des Rotmilans zu spielen. Dies war bei Dreiviertel von 60 untersuchten Rotmilan-Brutplätzen der Fall.

[2] Dies sind eine potenzielle Verringerung der Zahl an Beutetieren, der Verlust von typischen Pflanzenarten des Grünlands bzw. zum Rückgang blumenreicher Wiesen sowie die Beeinträchtigung des Schutzes von Wiesenvögeln, die aufgrund zu geringer zeitlicher Abstände zwischen den Mahdereignissen ihre Brut nicht erfolgreich aufziehen können.

[3] Die in der Literatur diskutierte interspezifische Brutplatz-Konkurrenz mit Schwarzmilan sowie mit anderen Arten (z. B. Mäusebussard, Kolkrabe und Nilgans) war hingegen vernachlässigbar (DVL 2020, S. 26).

[4] Übergangsweise ist auch die erneute (Zwischen-)Pflanzung schnellwachsender Hybridpappel möglich, die dann wieder entnommen werden, wenn die ebenfalls nachgepflanzten heimischen Baumarten 15 bis 20 Meter Wuchshöhe erreicht haben (Mammen et al. 2014, S. 89).

[5] Als Vorbilder nennen der BUND BW und NABU BW (2020, S. 6) in ihrem „Masterplan Rotmilan“ die Naturschutzgesetze Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und Baden-Württembergs.

[6] Die in einigen Bundesländern geltenden naturschutzrechtliche Regelungen zum Horstschutz untersagen neben der Beseitigung von Horsten und der Strukturveränderung im Horstumfeld (s. unter Punkt 2) auch die Brut und Jungenaufzucht störende Handlungen in bestimmten radialen Abständen zum Horst (bis zu 300 Meter) (vgl. Bruns 2018, S. 64 f.).

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Literaturverzeichnis

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Bruns, E. (2018): Wenn das Nest zerstört ist. Zum Horstschutz in der Genehmigungspraxis. In: KNE − Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (Hrsg.): K 18 – Jahrbuch für naturverträgliche Energiewende. S. 52-70. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 28.06.2022).


BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, NABU BW − Naturschutzbund Deutschland Landesverband Baden-Württemberg (2020): Masterplan Rotmilan. Konzept eines Artenhilfsprogramms für den Rotmilan (Milvus milvus) in Baden-Württemberg. Stand: 06/2020. 8 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 28.06.2022)


DVL – Deutscher Verband für Landschaftspflege (2020): Land zum Leben für den Rotmilan. Empfehlungen zur Verbesserung der Nahrungssituation und zum Schutz seines Bruthabitats. DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“ 27. 64 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 28.06.2022).


Gelpke, C., Hormann, M. (2010): Artenhilfskonzept für den Rotmilan (Milvus milvus) in Hessen. Gutachten im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Abgestimmte und aktualisierte Fassung, 15.08.2012. 138 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 28.06.2022).


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Katzenberger, J., Serfling, J. (2020): Evaluation praktischer Maßnahmen zur Verbesserung der Rotmilan- Nahrungsverfügbarkeit. In: Deutsche Wildtierstiftung (Hrsg.): Schutz der Verantwortungsart Rotmilan – Ergebnisse des Verbundprojekts Rotmilan – Land zum Leben. Tagungsband zur Abschlussveranstaltung am 22.10.2019. S. 64–81. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 28.06.2022).

 

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