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Veröffentlicht
25.03.2022
Schlagworte
  • Artenhilfsprogramme
  • Fledermäuse
  • Windenergie

Frage

Welche Artenschutz- und Artenhilfsprogramme bzw. entsprechende Konzepte oder Projekte gibt es für windenergiesensible Fledermausarten in den Ländern und auf Bundesebene?

 

!Antwort

Zum methodischen Vorgehen

Durch eine Abfrage bei den für den Fledermausschutz zuständigen Fachbehörden der (Flächen‑) Länder und eine ergänzende Internetrecherche haben wir auf Bundes- und Länderebene bestehenden Artenhilfsprogramme, -projekte und -konzepte für windenergiesensible Fledermausarten zusammengestellt (siehe Tabelle).

Bei der Artenauswahl für die Recherche wurden die Gefährdungseinschätzungen von Hurst et al. (2016) zugrunde gelegt. Im Zentrum standen somit die Arten mit einer sehr hohen bzw. hohen Kollisionsgefährdung[1] sowie mit entsprechenden Gefährdungsprognosen für Beeinträchtigungen in Hinblick auf Lebensstättenverluste bei Windenergievorhaben auf Waldstandorten[2] - insgesamt 16 Arten.

Zunächst werden Projekte und Aktivitäten auf Bundesebene dargestellt. Darauf folgt eine tabellarische Darstellung der in den Ländern ermittelten Programme, -konzepte und -projekte. Nicht mit aufgeführt werden die darüber hinaus existierenden regionalen bzw. landesweiten Initiativen und Arbeitsgemeinschaften zum Fledermausschutz oder auch entsprechende lokale Initiativen. Diese sind zu einem großen Anteil von ehrenamtlichem Engagement geprägt.

Projekte und Aktivitäten auf Bundesebene

Auf Bundesebene wurden für die Bechsteinfledermaus im Rahmen des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“ von 2013 bis 2019 im Naturpark Rhein-Taunus umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen entwickelt und diese in die Waldbewirtschaftung integriert. Eine Internetseite zum Projekt sowie ein Praxisleitfaden (Dietz & Krannich 2019) dokumentieren die Ergebnisse und bieten Grundlagen für entsprechende Maßnahmen andernorts.

Seit 2018 und noch bis 2024 läuft ein Projekt zum besseren Schutz und zur Förderung der Mopsfledermaus, welches mehrere Bundesländer umfasst. Die Ergebnisse sollen in einem „Handbuch Mopsfledermaus“ zusammengefasst werden.

Rechercheergebnisse auf Landesebene

Land Artenhilfsprogramme, -projekte bzw. -konzepte Ansprechpartner
BB Keine.
BY Artenhilfsprogramm Fledermäuse

-   Zwei Koordinationsstellen Fledermausschutz mit Aufgaben Erfassung und Monitoring von Vorkommen, Schutz und Aufwertung von Quartieren, Erfolgskontrollen, Erarbeitung artspezifischer Schutzprogramme, Beratung von Behörden, der Öffentlichkeit und Ehrenamtlern, Forschung.

LfU Bayern
BW Schutzkonzept für Fledermäuse in Baden-Württemberg (FrInaT 2021). NABU Baden-Württemberg und AGF Baden-Württemberg
HE Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten (Abendsegler, Kleinabendsegler, Mops- und BechsteinfledermausArtenhilfsprogramm für Rotmilan, Schwarzstorch und weitere windenergiesensible Arten; HMUKLV 2021). HMUKLV
Artenhilfskonzept bzw. Artenschutzprogramm Mopsfledermaus (ITN 2008)[3] HLNUG
MV Keine.
NI Keine.
NW Keine.
RP Artenschutzprojekt „Fledermäuse“ (abgeschlossen).[4] LfU Rheinland-Pfalz
Projekt „Monitoring Waldstrukturgüte und Waldfledermäuse“ (Braunes Langohr, Mops- und Bechsteinfledermaus) (Hr. Simon, LfU Rheinland-Pfalz, mdl.).
Artenschutzprojekt „Fledermäuse Willkommen!“

-   Aus- und Weiterbildung im Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes zum Schutz von Quartieren gebäudebewohnender Fledermausarten, befristet gefördert durch das Landesprogramm „Aktion Grün“.

NABU Rheinland-Pfalz

 

SL Keine.[5]
SN Artenschutzprojekt „Nordfledermaus und Kleine Hufeisennase“ (LfULG Sachsen 2021) sowie bis 2024 befristet finanzierte „Koordinationsstelle Fledermausschutz“.[6] LfULG Sachsen
SH Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume[7]

-   Ankauf von Naturwaldflächen für Fledermäuse durch die Schrobach-Stiftung,

-   Beratungsprojekt „Schutz von Fledermäusen in Gebäuden“, des NABU SH,

-   „Koordinationsstelle Fledermausschutz“ bei der FÖAG.

LLUR Schleswig-Holstein
Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein (MLUL SH 2008).[8]
ST Keine, jedoch Finanzierung der „Landesreferenzstelle Fledermausschutz“. LfU Sachsen-Anhalt
TH Keine, jedoch Finanzierung der „Koordinationsstelle für Fledermausschutz“. TLUG (Vogelschutzwarte Seebach)

Wie auch bei den Artenhilfsprogrammen für windenergiesensible Vogelarten (KNE 2022) ergibt die übergreifende Auswertung der Rechercheergebnisse ein heterogenes Bild. So gibt es Länder, in denen entsprechende artspezifische bzw. artenübergreifende Programme, Projekte oder Konzepte für Fledermäuse existieren, und solche, in denen keine ermittelt werden konnten.

In den meisten Fällen finden sich Internetseiten mit unterschiedlich detaillierten Informationen oder lediglich ein zusammenfassendes Faltblatt. Nur in wenigen Ländern finden sich bislang umfangreichere Informationen in Form von Gutachten mit fachlichen Grundlagen in Form von Text und Karte.

Offensichtlich wird, dass die Naturschutzfachbehörden auch beim Fledermausschutz und damit verbundenen Aktivitäten der Bestandsermittlung, der Quartierbetreuung, der Umsetzung von Schutz- und Aufwertungsmaßnahmen und deren Monitorings stark auf ehrenamtliche Unterstützung und z.T. auf die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen anderer Förderprogramme angewiesen sind (vgl. KNE 2020, S. 2).

Aus mehreren Ländern, in denen es bislang keine Programme gibt, kamen Hinweise, dass zumindest Einzelmaßnahmen zum Fledermausschutz durch Landesmittel finanziert werden, so zum Beispiel in Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalsen und Sachsen (Liste ggf. nicht abschließend). Häufig sind dies Sicherungs- und Aufwertungsmaßnahmen von Winterquartieren oder Schutzmaßnahmen von Wochenstubenkolonien.

In den meisten Dokumenten zu Artenhilfsprogrammen wird auf die Windenergie kaum oder gar nicht eingegangen. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung der zum Teil schon langfristig bestehenden Programme, Projekte oder Konzepte die Windenergienutzung noch keine große Rolle gespielt hat. Hinzu kommt, dass aufgrund der Quartierwahl einiger Arten in oder an Gebäuden ein gewisser Fokus auf Schutz- und Hilfsmaßnahmen im Siedlungsraum liegt. Erst seit kurzer Zeit gibt es mit den Plänen eines verstärkten Windenergieausbaus – auch in Wäldern – sowie mit Initiativen zur besseren Operationalisierung der artenschutzrechtlichen Ausnahme in einzelnen Ländern verstärkte Aktivitäten (siehe nachfolgend).

Artenhilfsprogramme und -konzepte für Fledermäuse mit konkretem Bezug zur Windenergie

Einzig in Hessen gibt es bereits ein Artenhilfsprogramm, welches explizit im Kontext des Windenergieausbaus ins Leben gerufen wurde.

Seit Frühjahr 2021 werden erste Maßnahmen im Staatswald umgesetzt, indem Schutzzonen um bekannte Wochenstuben der Mopsfledermaus eingerichtet werden, in denen auf eine forstwirtschaftliche Nutzung verzichtet wird. Diese Maßnahme soll auf weitere Gebiete und für die beiden Abendseglerarten ausgeweitet werden. Für die Bechsteinfledermaus sollen besonders geeignete bzw. genutzte Waldlebensräume ermittelt werden, um weitere Flächen dann fledermausfreundlich zu bewirtschaften. Über das Instrument des Vertragsnaturschutzes sollen Maßnahmen zukünftig auch in Kommunal- und Privatwäldern umgesetzt werden. (vgl. Pressemitteilung des HMUKLV vom 21.05.2021)

Positive Sekundäreffekte für Fledermäuse dürften aus Sicht des KNE auch von Artenhilfsmaßnahmen für Vögel ausgehen, da sie ebenfalls zu großen Teilen im Wald umgesetzt werden sollen (z. B.  Horstschutzzonen mit Nutzungsverzicht). Daher dürfte es vor Vorteil sein, dass das Artenhilfsprogramm federführend von der Forstabteilung im Hessischen Umweltministerium koordiniert wird. Positiv zu bewerten ist zudem, dass auch die Windenergiebranche über den BWE-Landesverband sowie die Umweltverbände NABU Hessen, BUND Hessen sowie die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) mitarbeiten. Eine Kopplung des Artenhilfsprogramms an das Genehmigungsregime von Windenergieanlagen besteht jedoch nicht.

In Baden-Württemberg haben der NABU-Landesverband und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz (AGF) entsprechende fachliche Grundlagen für ein Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Fledermausarten erarbeiten lassen. Hierin finden sich unter anderem auf Modellrechnungen und Artnachweisen basierte Karten mit der Ausweisung von Räumen mit besonderer Habitateignung und Konfliktpotenzialen hinsichtlich des Lebensstättenverlustes. Diese Gebiete sollen möglichst von WEA freigehalten werden. Weiterhin finden sich in dem Gutachten ein Maßnahmenkonzept mit artspezifischer Priorisierung, Hinweise zur Abgrenzung von Maßnahmenflächen sowie eine überschlägigen Kostenschätzung zur Umsetzung des Konzeptes (FrInaT 2021).[9]

Unter der Federführung der LUBW wird in Baden-Württemberg an einem Fachkonzept zur Operationalisierung der artenschutzrechtlichen Ausnahme bei Windenergiegenehmigungen gearbeitet. Ein fachlicher Teilbaustein ist ebenfalls ein Artenhilfskonzept, nach dem im Zuge erleichterter Ausnahmeprüfungen für ausgewählte Fledermausarten auch Artenhilfsmaßnahmen umgesetzt werden sollen.

Weitere Aktivitäten in den Ländern

In mehreren Ländern wurde im Kontext der Recherche explizit auf mit Landesmitteln (co-)finanzierte Koordinationsstellen bzw. Referenzstellen zum Fledermausschutz verwiesen, so in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Stellen haben unterschiedliche breite Aufgabenfelder, nehmen aber zumindest teilweise Aufgaben wahr, die klassische Bestandteile von Artenhilfsprogrammen sind. Dazu zählen grundlegende Bestandserfassungen, die Durchführung von Schutz- bzw. Aufwertungsmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle und darüber hinaus auch langfristige Bestandsmonitorings sowie die Ermittlung des Bedarfs für weitere Maßnahmen (vgl. Vischer und Binot-Hafke 2003).

Darüber hinaus beraten die Koordinations- und Referenzstellen aber auch Behörden und Privatleute zum Fledermausschutz und betreiben (Weiter-)Bildung von Ehrenamtlichen und Gutachterbüros.

Ausblick

Zusätzlich zu ersten Länderansätzen, einen beschleunigten Ausbau der Windenergie mit Artenhilfsprogrammen zu flankieren, plant die aktuelle Bundesregierung ein nationales Artenhilfsprogramm, von dem insbesondere die Arten profitieren sollen, bei denen Konflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien bestehen. An der Finanzierung sollen sich zudem die Betreiber entsprechender Anlagen beteiligen. (s. Koalitionsvertrag 2021-2025)

Bund und Länder müssen die Aktivitäten zu Artenhilfsprogrammen forcieren. Entsprechende Programme und -konzepte für windenergiesensible Fledermausarten können neben Abschaltungen zu Zeiten und Bedingungen besonders hoher Fledermausaktivität einen Beitrag zum Fledermausschutz leisten. Insbesondere im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Ausnahme sollen sie die Haltung des Schutzniveaus gewährleisten. Dies gelingt allerdings nur, wenn der Erstellung und Umsetzung gleichermaßen Priorität eingeräumt werden. Mit beidem müsste zeitnah begonnen werden. Dafür müssen sowohl in der Konzeptionsphase als auch dauerhaft im Zuge der Maßnahmenumsetzung und des Monitorings entsprechende personelle und finanzielle Mittel in den Ländern bereitgestellt werden.

[1] Dies sind der Große und der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus, die Zweifarb-, Zwerg-, Breitflügel‑, Mücken-, Nord- und Weißrandfledermaus (vgl. hierzu auch LfU BB 2021). Hurst et al. (2016) beziehen die Bewertung auf WEA mit Rotorabständen von mehr als 50 Metern zur Wald- bzw. Vegetationsoberkante.

[2] Hierunter fallen die Arten: Großer und kleiner Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Mops- und Nymphenfledermaus (sehr hoch) sowie Brandt-, Fransen-, Mücken-, Rauhaut- sowie Wasserfledermaus.

[3] Seit 2016 beauftragt das HLNUG Gutachter der landesweiten Artenhilfskonzepte mit der fachlichen Beratung bei der Umsetzung vor Ort (s. HLNUG online).

[4] Im Rahmen des Projektes wurden zuletzt im Rahmen des FFH-Monitorings 2016 in Kooperation mit dem NABU Rheinland-Pfalz ein Landesbericht und Verbreitungskarten zu den Fledermausvorkommen erstellt.

[5] Die Bechsteinfledermaus und die Mopsfledermaus als Zielarten der Saarländischen Biodiversitätsstrategie wurden durch die Integration von Alt- und Totholzbiozönosen im Staatswald in einem vom Umweltministerium co-finanzierten BBV-Projekt von 2013-2018 gefördert.

[6] Lediglich die Nordfledermaus fällt aufgrund ihres Jagdverhaltens im freien Luftraum unter die windenergiesensiblen Arten.

[7] Das Programm dient als „Dach“ zur Bereitstellung der Finanzmittel für die Teilprogramme und -projekte.

[8] Förderung zahlreicher Einzelprojekte zur Sicherung und Aufwertung von Fledermauslebensstätten (Winter- und Sommerquartiere).

[9] NABU und AGF verknüpfen dies mit entsprechenden Forderungen zur praktischen und finanziellen Untersetzung durch das Land (siehe NABU-Meldung vom 14.03.2022)

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Literaturverzeichnis

Dietz, M. & Krannich, A. (2019): Die Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii – Eine Leitart für den Waldnaturschutz. Handbuch für die Praxis, - Idstein, 185 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022)


FrInaT – Freiburger Institut für angewandte Tierökologie (2021): Schutzkonzept für Fledermäuse in Baden-Württemberg. Grundlagen für ein Artenhilfsprogramm für windkraftsensible Fledermausarten. Gesamtfassung. Im Auftrag von NABU Baden-Württemberg und AGF Baden-Württemberg. 137 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


HMUKLV – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2021): Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten. 1 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


Hurst, J., Biedermann, M., Dietz, C., Dietz, M., Karst, I., Krannich, E., Petermann, R., Schorcht, W., Brinkmann, R. (2016): Fledermäuse und Windkraft im Wald - Ergebnisse des F+E-Vorhabens (FKZ 3512 84 0201) „Untersuchungen zur Minderung der Auswirkungen von WKA auf Fledermäuse, insbesondere im Wald“. Naturschutz und Biologische Vielfalt 153. BfN – Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg. 396 S.


ITN − Institut für Tierökologie und Naturbildung (2008): Landesweites Artenhilfskonzept Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus). Stand März 2008. Im Auftrag der Hessen-Forst FENA Naturschutz. 40 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


KNE − Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (2022): Anfrage Nr. 181 zu Artenschutz- und Artenhilfsprogramme, -projekten und -konzepten für windenergiesensible Vogelarten. Stand: 20.01.2022. 7 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


KNE − Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (2020): Protokoll zum Fachgespräch „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ am 24.01.2020 in Berlin. Kurzfassung. 12 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


LfU BB - Landesamt für Umwelt Brandenburg (2021): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse in Deutschland/in Europa. Stand 07. Mai 2021. Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg (Hrsg.). Nennhausen. 135 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


LfULG SN – Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (2021): Die Nordfledermaus in Sachsen. Einen Gebirgsbewohner bewahren. Faltblatt. 8 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).


MLUL SH – Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co. – Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008. 36 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.03.2022).