Berlin, 24. November 2020

KNE-Lesetipp

UBA-Studie zu bundeseinheitlichen Mengenvorgaben und kommunaler Steuerung der Windenergie

Titel: Wegner et al. (2020): Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau – Kurzgutachten

Die Bereitstellung von ausreichend Flächen für die Windenergie ist eines der gegenwärtig drängendsten Probleme für ihren weiteren Ausbau. Die Studie zeigt einen Weg auf, nicht nur über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau auszurichten, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, die Flächenbereitstellung auf kommunaler Ebene zu stärken und rechtssicherer auszugestalten.

Eine Rückbindung der Flächenausweisung für die Windenergie an die Klimaschutzziele wird bundesrechtlich derzeit nicht geregelt. Daher werden weniger Flächen bereitgestellt, als für den klimagerechten Windenergieausbau notwendig wären. Zudem erweist sich die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus über die sogenannte Konzentrationszonenplanung in der Praxis häufig als sehr aufwendig und fehleranfällig.

Die Autoren der Stiftung Umweltenergierecht und des Öko-Instituts stellen in ihrer 53-seitigen Studie fest, dass bundesrechtliche Mengenvorgaben mittels Schaffung einer Bundesraumordnung vorgegeben werden könnten. Hierbei müsse jedoch die kompetenzverfassungsrechtliche Lage im Blick behalten werden, da ein unbeschränktes landesgesetzgeberisches Abweichungsrecht bestehen könne. Alternativen seien die Ausgestaltung der Mengenvorgaben als Mindestvorgaben oder bloße Orientierungsvorgaben.

Darüber hinaus untersucht die Studie eine stärkere Verlagerung der planerischen Steuerung auf die kommunale Ebene, um ihre Komplexität zu reduzieren sowie ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. Hierzu wird eine Modifizierung der Außenbereichsprivilegierung von Windenergievorhaben nach dem Vorbild des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Betracht gezogen. Dies würde insbesondere eine Steuerung von Windenergievorhaben im Wege einer reinen Positivplanung ermöglichen und gäbe den Kommunen einen größeren Spielraum bei der räumlichen Steuerung. Nachteil einer solchen Regelung könne jedoch sein, dass die Verlagerung der Steuerung auf die kommunale Ebene zu einer Überforderung der Gemeinden mit geringer Verwaltungskraft führe.

Die vorgenannten Untersuchungen führen die Autoren zu dem Ergebnis, dass eine mit den bisherigen Konzentrationszonenplanungen vergleichbar hohe Steuerungsintensität sich erst durch eine Verknüpfung des Steuerungsmodells des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit den angeführten Mengenvorgaben erreichen ließe. Dieser Studie können aus unserer Sicht wertvolle Ansätze entnommen werden, um die planungsrechtliche Steuerung von ausreichend Flächen für einen klimagerechten Windenergieausbau weiterzuentwickeln.

Quelle: UBA-Studie: Wegner et al. (2020): Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau. Kurzgutachten. CLIMATE CHANGE 21/2020. UBA – Umweltbundesamt (Hrsg.), Dessau-Roßlau.