Berlin, 19. August 2020

KNE-Lesetipp

Können schnell wachsende Energiegehölze einen Beitrag zum Naturschutz leisten?

Titel: Zitzmann, F. und Reich, M. (2020): Naturschutzfachlich modifizierte Kurzumtriebsplantagen als Lebensraum für Brutvögel. Eine Alternative zu anderen gehölzgeprägten Naturschutzmaßnahmen? 

Durch die Energiewende wird die Nachfrage nach Energieholz zukünftig deutlich steigen. Kurzumtriebsplantagen (KUP) spielen daher eine wichtige Rolle, um diesen steigenden Bedarf zu decken. Als KUP bezeichnet man Anpflanzungen schnellwachsender Gehölze, die in kurzen Zeitabständen zur energetischen Biomasseverwertung geerntet werden. Diese werden extensiv bewirtschaftet, weswegen in vorherigen Untersuchungen gezeigt werden konnte, dass sie im Vergleich zu der intensiven landwirtschaftlichen Vornutzung die Habitatfunktion der Fläche für Brutvögel steigerten.

Zitzmann und Reich haben nun untersucht, ob naturschutzfachlich modifizierte Kurzumtriebsplantagen (KUP) eine geeignete Alternative zu anderen gehölzgeprägten Naturschutzmaßnahmen darstellen, eine hohe Habitatfunktion für Brutvögel haben und daher als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) für die Brutvogelfauna fungieren könnten.

 Dafür wurden zwischen 2018 und 2019 drei naturschutzfachlich modifizierte KUP in drei benachbarten Gemeinden im Landkreis Emsland, Niedersachsen, und im Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, untersucht.

Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass die naturschutzfachlich modifizierte KUP in Bezug auf die Abundanz der Arten und Individuen hinter anderen gehölzgeprägten Naturschutzmaßnahmen zurückblieben. Die naturschutzfachlichen Modifikationen in den KUP führten nur punktuell zu einer erhöhten Habitatfunktion. Daher sollten die KUP nur in Einzelfällen, wenn die Umstände andere Maßnahmen ausschließen, als PIK herangezogen werden. Die Autoren merken zudem an, dass die naturschutzfachlichen Modifikationen dem Sinn der produktionsintegrierten Kompensation zuwiderlaufen, da die Steigerung der Habitatfunktion nur dadurch erreicht wird, dass „unproduktive“ Sonderstrukturen vorgesehen werden.

Lässt sich die Erkenntnis, dass KUP nur im Vergleich zu intensiv genutzten Flächen, jedoch nicht im Vergleich zu einer anderen gehölzgeprägten Naturschutzmaßnahme eine Aufwertung darstellen, auch auf Solarparks übertragen?

Manch einem erscheint die Extensivierung der Bewirtschaftung im Zuge der Errichtung eines Solarparks bereits als naturschutzfachliche Aufwertung, die den Eingriff ausgleicht oder gar zum Ausgleich anderer baulicher Eingriffe herangezogen werden kann (Stichwort Ökokonto). Solch eine Doppelnutzung der Fläche – Energiegewinnung und Naturschutz – ist sicherlich sinnvoll, die Untersuchungen von Zitzmann und Reich erinnern allerdings daran, dass an anderen Orten möglicherweise mehr für den Naturschutz getan werden könnte und aufwendige Maßnahmen nötig sind, um die Habitatfunktion zu steigern.

Der Artikel bietet aus KNE-Sicht also Anregungen für die Diskussion von „Ausgleich“ und „Aufwertung“ in Solarparks und wird nicht zuletzt aus diesen Gründen zur Lektüre empfohlen.

Quelle: Zitzmann, F. und Reich, M. (2020): Naturschutzfachlich modifizierte Kurzumtriebsplantagen als Lebensraum für Brutvögel. Eine Alternative zu anderen gehölzgeprägten Naturschutzmaßnahmen? Naturschutz und Landschaftsplanung 52 (7), S. 316-325.

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