Berlin, 25. September 2018

Internationaler Austausch zu Radar-Systemen in Helsinki

Am 19. und 20. September kamen rund 30 Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis aus acht Ländern zusammen, um sich auf dem Workshop „Wind Farm & Wildlife Impact Workshop 2018“ in Helsinki auszutauschen.

Der Fokus der Veranstaltung lag auf dem Stand des Wissens über den Einsatz von Radar-Systemen zur Erkennung und Quantifizierung von Vogelflugaktivitäten in Gebieten geplanter und in Betrieb befindlicher Windenergieanlagen (WEA). Eva Schuster, Referentin für Fachinformationen am KNE, stellte in ihrem Fachvortrag die gängige Planungspraxis in Deutschland vor und gab einen Einblick in die aktuelle Diskussion über den möglichen Einsatz von Detektionssystemen an Windenergienanlagen als Verminderungsmaßnahme. Dabei wies sie auf Systemeigenschaften hin, die aus der Sicht des KNE erfüllt sein müssten, um den artenschutzrechtlichen Anforderungen in Deutschland gerecht zu werden.

Radar-Systeme als Verminderungsmaßnahme

In den Diskussionen wurde deutlich, dass Radar-Systeme in vielen Ländern bereits in der Genehmigungspraxis Anwendung finden. Sie würden aktuell jedoch für den Erkenntnisgewinn über Vogelzugereignisse verwendet, um Kollisionsrisiken besser bewerten zu können. Auf der Basis der Radardaten können dann Anpassungen in der Anlagenanordnung, der vorgesehenen Anzahl der WEA oder auch des Betriebsregimes vorgenommen werden, um das Kollisionsrisiko für Vögel zu reduzieren und bis unter die Signifikanzschwelle zu senken.

Über die Eignung von Radar-Systemen für den Fledermausschutz wurde ebenfalls gesprochen. Hier bestehe noch wenig Erfahrung. Denkbar wäre eine Kopplung von akustischen Detektoren mit einem Radar-System, wodurch gegebenenfalls artspezifische Informationen über Flugaktivitäten an WEA gewonnen werden könnten.

Im Zuge der Diskussionen wurde ersichtlich, dass sich die naturschutzrechtlichen Anforderungen in den Ländern zum Teil stark unterscheiden. Dabei zeichnete sich ab, dass Deutschland eine vergleichsweise strenge Auslegung des Artenschutzrechtes vertritt. In manchen Ländern, wie beispielsweise den Niederlanden und Portugal, werden betriebsbegleitende Monitorings in die Genehmigung aufgenommen, um auf Abweichungen von den prognostizierten negativen Auswirkungen mit weiteren Verminderungsmaßnahmen reagieren zu können. Daraus resultiert ein großes Interesse an fachlich validen und praktikablen Ansätzen für die Durchführung von betriebsbegleitenden Monitorings.

Exkursion in den Tahkoluoto Wind Park

Auf einer Exkursion am zweiten Tag der Veranstaltung in den finnischen Tahkoluoto Wind Park nahe Pori konnten sich die Teilnehmenden vor Ort die Funktionsweise eines Vogelradars näher ansehen. Flugrouten einzelner Vögel und von Vogelschwärmen konnten auf dem Monitor in Echtzeit mitverfolgt werden. Künftig soll der Einsatzbereich des Radar-Systems im Finnischen Windpark ausgeweitet werden. Geplant ist eine Kopplung des Radar-Systems an ein hochauflösendes Kamera-System, mit der die Identifikation des Flugobjektes in Echtzeit ermöglicht werden soll. Dadurch wäre eine artspezifische Betriebsregulierung denkbar. Das System befindet sich aktuell in der Entwicklung. Federführend ist dabei die Technische Universität Tempere in Finnland.