Berlin, 17. Dezember 2019

Einer für alle, alle für einen

In Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen treten regelmäßig Konflikte zwischen den Belangen des Artenschutzes einerseits und dem Interesse an der Realisierung von Windenergievorhaben andererseits auf. Es ist zum Beispiel möglich, dass Vögel und Fledermäuse mit den sich drehenden Rotorblättern oder dem Mast einer Windenergieanlage kollidieren. Eidechsen und Ameisen können getötet werden, wenn für die Errichtung einer Anlage das Baufeld freigemacht werden muss. Wie diese Konflikte rechtlich zu behandeln sind, ist im Bundesnaturschutzgesetz und dort im Abschnitt des besonderen Artenschutzrechts geregelt.

Lesen Sie, wie die Ausnahme im Kontext des besonderen Artenschutzrechtes einzustufen ist und was das für die Anwendung in der Praxis bedeutet im Artikel von Dr. Silke Christiansen in K19.

K19 – Naturschutz in der Energiewende 

Im KNE-Jahrbuch K19 – Naturschutz in der Energiewende finden sich unter anderem ein gemeinsamer Beitrag von drei großen deutschen Umweltverbänden, aufschlussreiche Beiträge zum Konfliktmanagment, zu den Meeresströmungsenergien und Herausforderungen in der Energiewende in Japan und Berichte aus der Arbeit des KNE.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Anke Ortmann
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