Berlin, 22. Juli 2020

KNE-Lesetipp

Die Signifikanzschwelle – ein Verfahren zur Bewertung des Tötungsrisikos geschützter Arten

Titel: Brand, C., Langeleh, D., Männel, T. (2020): Die Signifikanzschwelle nach § 44 (5) Nr. 1 BNatSchG – ein Verfahren zur Bewertung des Tötungsrisikos geschützter Arten im Gefahrenbereich von Windenergieanlagen.

Der Artikel greift die Problematik auf, dass die Signifikanzschwelle für erhöhte Tötungsrisiken und ihre Unter- bzw. Überschreitung bisher zumeist nicht eindeutig und für „fachkundige Dritte“ nachvollziehbar bestimmt werden kann.

„In der heutigen, gängigen Genehmigungspraxis wird üblicherweise entsprechend der Artenschutzleitfäden [der Länder; d. Verf.] vorgegangen und anhand von vertiefenden Untersuchungen (Raumnutzungsanalysen, Telemetriestudien, Literatur etc.) in den Genehmigungsanträgen argumentiert, dass eine Unterschreitung der Signifikanzschwelle sichergestellt ist. Dieser allgemein üblichen Vorgehensweise fehlt es leider an einem klaren, objektiven Maßstab für die Bemessung der Signifikanzschwelle und der dadurch messbaren Einordnung in den § 44 (5) Nr. 1 BNatSchG“,  fassen Brand et al. (S. 9 ) die Problemlage zusammen.

Der Beitrag nimmt eine juristische Einordnung der Bedeutung des Signifikanzkriteriums vor, bespricht einzelne Aspekte jüngerer Entscheidungen und zeigt auf, warum es aus an einem geeigneten Verfahren zur Bewertung der Signifikanzschwelle für Tötungsrisiken mangelt. Als unzulänglich werden unter anderem die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015) vorgeschlagenen Abstandsempfehlungen aufgefasst. Diese seien – aus formellen wie aus fachlichen Gründen – nicht pauschal als (freizuhaltende) Mindestabstände für kollisionsgefährdete Arten geeignet. Allenfalls könnten sie – wie in den meisten Bundesländern vorgesehen - als Prüfradien betrachtet werden, die eine Einzelbetrachtung am jeweiligen Standort der Windenergieanlagen auslösten. Diese Prüfung – so ist zu schlussfolgern - müsste dann nach eindeutigen (messbaren?) Kriterien und Maßstäben erfolgen.

Neu an dem von Brand et al. entwickelten Vorschlag zur Behebung des Mangels ist, dass er sich nicht nur auf die spezifischen, biologischen Eigenschaften der jeweiligen Art, die durch Untersuchungen am Standort sowie aus Studien und der Literatur ermittelt werden, stützt. Vielmehr werden diese art- und verhaltensspezifischen („phänologischen“) Aspekte der Signifikanzprüfung mit Methoden und Normen aus der Probabilistik verbunden.

„Zur Erreichung einer einheitlichen Genehmigungspraxis“, so die Autoren, „erscheint eine Beurteilung des Tötungsrisikos und insbesondere seiner Signifikanz anhand von probabilistischen Gutachten sinnvoll.“ Zur Signifikanzbewertung würde eine Risikoanalyse durchgeführt. Diese solle – analog zu anderen Anwendungsbereichen - durch die quantitative Abschätzung und Berechnung von Wahrscheinlichkeiten vorhersagen, wie wahrscheinlich Störfälle [hier: Kollisionen; d. Verf.] sind bzw. inwieweit die Situation beherrschbar ist.

Eine solche „Berechnungsmethode“ sollte nach den Vorstellungen der Autoren eine Alternative zur herkömmlichen Signifikanzbewertung auf Grundlage von Abstandsempfehlungen, Habitatpotenzial oder Raumnutzungsanalyse darstellen. Der Ansatz wurde in Analogie zu einem Verfahren, dass vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) zur Bestimmung von Mindestabständen von Windenergieanlagen (WEA) zu einem Schutzobjekt (Pipeline, Gebäude) anerkannt ist, entwickelt.

Die „Berechnungsmethode“ enthält – mangels Abstraktionsfähigkeit und Standardisierbarkeit – jedoch nicht nur mess- und berechenbare Größen, sondern auch deskriptive bzw. qualitative gutachterliche Verhaltensbeschreibungen und Einschätzungen des Einzelfalls, unter anderem durch „sachkundige Ornithologen“. So soll die Anwesenheit der Art (z. B.  x Tage pro Jahr), das Flugverhalten bei diversen Wetterbedingungen und ähnliche artspezifische Verhaltensweisen sowie technische Daten der WEA (Abmessungen, Betriebszeiten) als Basis für ein Berechnungsmodell genutzt werden.

Durch die Kombination der verschiedenen ermittelten Wahrscheinlichkeiten, dass

  • der Vogel sich im Flug und im Gefährdungsbereich aufhält,
  • die WEA in Betrieb ist und
  • eine Kollision stattfindet,

ließe sich dann die Kollisionswahrscheinlichkeit (hier gleichzusetzen mit Tötungswahrscheinlichkeit) für ein Individuum berechnen.

Mit Hilfe der Kollisionswahrscheinlichkeit könnte dann die Signifikanz der Erhöhung von Tötungsrisiken gegenüber einem „individuellen Risiko-Grenzwert“ bestimmt werden.

Ob die entwickelte Vorgehensweise eine tragfähige Alternative darstellt und die bei der Signifikanzbewertung identifizierten Mängel (Intransparenz, fehlende Nachvollziehbarkeit bzw. Vorhersehbarkeit, fehlende Konkretisierung, Rechtsunsicherheit) ihrerseits vermeidet, wird sich zeigen müssen. In jedem Fall liefert der Artikel einen interessanten Diskussionsbeitrag, der im Rahmen der „untergesetzlichen Maßstabsbildung“ für die Signifikanz berücksichtigt werden sollte. Machen Sie sich selbst ein Bild.

Quelle: Titel: Brand, C., Langeleh, D., Männel, T. (2020): Die Signifikanzschwelle nach § 44 (5) Nr. 1 BNatSchG – ein Verfahren zur Bewertung des Tötungsrisikos geschützter Arten im Gefahrenbereich von Windenergieanlagen. ZNER - Zeitschrift für Neues Energierecht. S. 7–14.

Link zum Artikel.
(Nur für Abonnenten frei verfügbar)

 

Sie suchen weitere Publikationen zu Naturschutz und Energiewende?

Aufgeschlagenes Buch und Schrift KNE-Lesetipp

ZUM  ARTIKEL
Nur für Abonnenten frei verfügbar.