Berlin, 17. Dezember 2020

Dichtezentren - ein geeignetes Instrument für die Planungsebene?

KNE-Fachgespräch Dichtezentren – Die rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz und Windenergie

Die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Genehmigung von Windenergieanlagen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Regionalplanung kann deren Berücksichtigung auf der Ebene der Genehmigung jedoch erheblich erleichtert und beschleunigt werden. So sind sie bereits beim planerischen Konzept zur Auswahl der Windenergiebereiche zu berücksichtigen, um artenschutzrechtlich möglichst konfliktarme Windenergiebereiche festlegen zu können.

Es stellt sich daher die Frage nach geeigneten Datengrundlagen. Angesichts der Veränderlichkeit von Arten- und Brutvorkommen über die Zeit und angesichts des hohen Aufwands für die Planungsträger liegt es nahe, hier nach tragfähigen und zugleich handhabbaren Lösungen zu suchen.

In diesem Zusammenhang könnten Dichtezentren einen Lösungsbeitrag darstellen. Dichtezentren sind Gebiete, in denen windenergieempfindliche und reviertreue Arten eine hohe Siedlungsdichte aufweisen. Das Konzept der Dichtezentren geht davon aus, dass die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands einer Art im jeweiligen Land möglich ist, wenn der Schutz der (Quell-) Populationen gewährleistet wird. Dadurch sollen grundsätzlich Individuenverluste ausgeglichen werden, die außerhalb der Dichtezentren eintreten. Mit Hilfe der Dichtezentrenkonzepte können die für den Schutz und die Reproduktion von Arten wichtigen Gebiete gekennzeichnet und dargestellt werden.

Konstruktive Diskussionen

Mit dieser Thematik beschäftigten sich auch die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des digitalen KNE-Fachgesprächs „Dichtezentren – die rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz und Windenergie“ am 11. Dezember. Rund 30 Vertreterinnen und Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, vom Bundesamt für Naturschutz, von Landesministerien und Behörden, von Rechtsanwaltkanzleien sowie von Naturschutzorganisationen und Energieverbänden nahmen daran teil.

Anlass für das Fachgespräch ist die zunehmende Etablierung von Dichtezentren in den Ländern und die Frage nach ihrer rechtlichen Einordnung. So wurde neben der Rechtmäßigkeit von Dichtezentren insbesondere ihre rechtliche Eignung diskutiert, den Artenschutz zu erhöhen und gleichzeitig den Ausbau der Windenergie zu erleichtern.

Dr. Elke Bruns (Leiterin der Fachinformation im KNE) führte zunächst in die Thematik ein und betonte, dass das Konzept der Dichtezentren auch zunehmend in der politischen Debatte an Bedeutung gewinne.

In drei Themenblöcken, wurden verschiedene Aspekte beleuchtet. Im ersten Teil ging es um die Fragen: Was sind Dichtezentren? In welchen Ländern bestehen Dichtezentrenkonzepte und wie werden diese rechtlich geregelt sowie fachlich begründet? Hierzu referierte Dr. Katrin Wulfert (Bosch & Partner).

Im zweiten Block wurden die Dichtezentren rechtlich geprüft und ihre möglichen Auswirkungen auf den Artenschutz sowie die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen untersucht. Zunächst stellte Dr. Nils Wegner (Projektleiter in der Stiftung Umweltenergierecht) die möglichen Auswirkungen der Dichtezentren auf die raumordnerische Steuerung von Windenergieanlagen auf Planungsebene dar. Im Anschluss ging Dr. Marcus Lau (Partner und Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Füßer & Kollegen) auf entsprechende Auswirkungen auf Genehmigungsebene unter besonderer Berücksichtigung des besonderen Artenschutzrechts ein.

Ob und inwieweit das Konzept der Dichtezentren rechtlich geeignet ist, den Artenschutz zu erhöhen und den Ausbau der Windenergie erleichtern zu können, war ein weiterer Themenschwerpunkt. In der Diskussion wurden Dichtezentren als ein möglicherweise rechtlich wie fachlich geeignetes Instrument für die Planungsebene eingeordnet, das den Artenschutz erhöhen und die Planung der Windenergie erleichtern könne. Die Meinungen zur entsprechenden rechtlichen Einordnung der Dichtezenten für die Genehmigungsebene unter besonderer Berücksichtigung des besonderen Artenschutzrechts fielen differenzierter aus. Insgesamt wurde festgestellt, dass noch weiterer Bedarf an der rechtlichen Einordnung und Belastbarkeit von Dichtezentren besteht.

Das KNE wird die Dokumentation des Fachgesprächs zeitnah veröffentlichen, die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur rechtlichen Einordnung von Dichtezentren ist geplant. Ende März 2021 soll ein weiteres Fachgespräch zu Dichtezentren mit dem Schwerpunkt auf ihre fachwissenschaftliche Belastbarkeit durchgeführt werden. Der konkrete Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Foto: Manfred Stöber/adobestock.com.

Rotmilan im Flug - Foto: Manfred Stöber/adobestock.com