Berlin, 7. Dezember 2020

Forschungserkenntnisse zu Kleinwindenergieanlagen und deren Relevanz für die Praxis

Neben den bundesweit mittlerweile fast 30.000 installierten großen Windenergieanlagen an Land drehen sich – von der Presse, der Fachöffentlichkeit im Themenfeld Naturschutz und Energiewende und vermutlich auch von dem Gros der Bürgerinnen und Bürger vergleichsweise unbeachtet – mittlerweile auch rund 17.000 deutlich kleinere „Windmühlen“. Diese sogenannten Kleinwindenergieanlagen (KWEA) messen von unter 10 bis knapp unter 50 Meter Gesamthöhe. Zu möglichen Auswirkungen dieser nicht immissionsschutzrechtlich zu genehmigenden Anlagen auf Vögel und Fledermäuse, war bislang nur sehr wenig bekannt.

Forschungsprojekt zu KWEA

Dies sollte ein Forschungsprojekt ändern, in dem an 15 bereits existierenden KWEA im nördlichen Schleswig-Holstein zwei Jahre lang untersucht wurde, ob Vögel und Fledermäuse durch diese verdrängt werden oder an ihren Rotoren zu Tode kommen. Untersucht wurden fünf Anlagentypen mittlerer Größe mit einer Nennleistung zwischen 5,0 und 15,0 Kilowatt und einer Gesamthöhe zwischen 18 und 30,5 Metern, die überwiegend auf Marsch- und Geeststandorten standen.

Die Abschätzung der Kollisionsopfer ergab rund 0,8 Vogelschlagopfer pro KWEA und Jahr. Fundopfer waren weit überwiegend andere Arten als solche, die an großen Anlagen als besonders kollisionsgefährdet gelten. Für die Fledermäuse wurde eine jährliche Zahl von 0,08 Schlagopfer pro Anlage ermittelt. Ein durch die untersuchten Anlagen verursachtes Meideverhalten konnte für die elf untersuchten Vogelarten sowie die erfassten Fledermausarten nicht festgestellt werden.

Empfehlungen

Aus den Ergebnissen leiten die Forscherinnen und Forscher Empfehlungen für die Planung, Genehmigung und den Betrieb von KWEA ab.

Für den Fledermausschutz werden insbesondere aufgrund verbleibender Erkenntnislücken und auf Basis von Analogien zur Fledermausaktivität und zu Kollisionsrisiken an großen WEA vorsorgliche Abschaltmaßnahmen auch an KWEA empfohlen. Die Fledermausaktivität beschränkte bzw. konzentrierte sich – ähnlich wie an großen WEA – auf bestimmte Wind- und Temperaturbedingungen zu gewissen Jahres- und Tageszeiten.

Hinsichtlich des Vogelschutzes wurde aus den Ergebnissen des Vorhabens eine GIS-basierte Methode zur Standortoptimierung von KWEA entwickelt, um das Kollisionsrisiko abzuschätzen bzw. abzusenken. Die Nähe zu Strukturen, die Siedlungs- und Waldvögel anziehen, wirkte sich erhöhend auf das Kollisionsrisiko aus.

Einschränkungen

Im Forschungsbericht finden sich zahlreiche Hinweise auf eine eingeschränkte Übertragbarkeit der Ergebnisse, zum Beispiel:

  • auf andere als die untersuchten Anlagentypen bzw. Anlagen mit abweichenden Höhen- und Größendimensionen,
  • auf Standorte in abweichenden Landschaftstypen bzw. in (südlicheren) Regionen mit insgesamt höheren Fledermausvorkommen bzw. -aktivitäten,
  • auf KWEA-Standorte in der Nähe von Fledermausquartieren und in der Nähe von Vorkommen windenergiesensibler Vogelarten (mögliche bzw. tatsächliche Fledermaus-Quartiere und Greifvogelhorste wurden nicht erfasst).

Mögliche Auswirkungen auf Fledermäuse und Vögel im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von KWEA angeht, konnten im Rahmen der Studie nicht geklärt werden, da die Untersuchungen ausschließlich an schon länger betriebenen Anlagen erfolgten. Zu diesem Aspekt wurden für Fledermäuse ergänzende Forschungen in Süddeutschland durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch noch nicht veröffentlicht wurden.

Fazit (für die Praxis)

Die Forschung konnte für einen eingeschränkten Kreis an mittelgroßen KWEA an Standorten im norddeutschen Tiefland das Wirkungswissen vergrößern. Unter Berücksichtigung der Grenzen der Übertragbarkeit ist die Relevanz der Ergebnisse für die Praxis zunächst auf diese Anlagentypen und ggf. auf Anlagen mit ähnlichen Dimensionen und gleicher Bauart und an ähnlichen Standorten beschränkt. Für Anlagen von 30 bis 50 Metern Höhe sowie an anderen Standorten bleiben Erkenntnislücken bestehen.

Allgemein kann aber vermutlich gelten: Je stärker zu errichtende Kleinwindenergieanlagen sich den Dimensionen der großen, nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu genehmigenden Anlagen nähern, desto eher dürften auch hier Anforderungen an faunistische Untersuchungen zu stellen sein bzw. desto eher erscheinen auch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen – wie pauschale Abschaltzeiten für Fledermäuse – gerechtfertigt. Auch dürfte sich das Abstandhalten zu Gebäuden und Strukturen, die als Quartiere, Leitstrukturen oder Jagdhabitate für Fledermäuse oder Vögel (z. B. Eulen) dienen können, in der Regel positiv auswirken – sowohl hinsichtlich etwaiger Kollisionsrisiken als auch hinsichtlich des zu erzielenden Energieertrags.

Der Endbericht zum FuE-Vorhaben "Berücksichtigung von Artenschutzbelangen bei der Errichtung von Kleinwindenergieanlagen" ist als BfN-Skript 550 veröffentlicht worden:

  • Thomsen, K.-M., Hartmann, S., Reers, H., Schauer-Weisshahn, H., Lüdtke, B., Reinhard, H., Hochradel, K., Brinkmann, R., Evers, A., Schmidt, L., Sohler, J., Korner-Nievergelt, F., Hötker, H. (2020): Berücksichtigung von Artenschutzbelangen bei der Errichtung von Kleinwindenergieanlagen. BfN-Skripten 550. BfN - Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn. 122 S. Link zum Dokument.
Kleinwindenergieanlagen Foto: photlook/adobestock.com

Kleinwindenergieanlagen - Foto: photlook/adobestock.com