Berlin, 20. November 2020

Akzeptanzsteigerung von Solarparks durch Aufwertung der Flächen

Das Zukunftsforum Energie & Klima wird jährlich von dem deENet Energienetzwerk und der Landesenergie Agentur Hessen, unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, organisiert. Dieses Jahr fand es digital statt. Unter dem Titel „Naturverträgliche Solarparks – Naturschutz und Energiewende zusammen denken. Einblick in die Forschung und Praxis.“ berichteten Dr. Elke Bruns, Leiterin der Abteilung Fachinformation, und Natalie Arnold, Referentin für naturverträgliche Solarenergie, über die Arbeit des KNE in diesem Bereich sowie den aktuellen Forschungsstand bezüglich der Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft und den Maßnahmen zur naturverträglichen Gestaltung. Einblicke in die Praxis lieferte Karl-Heinz Glöggler von der unteren Naturschutzbehörde des Alb-Donau-Kreises.

Dr. Elke Bruns betonte, dass der Ausbau der Solarenergie auf Dächern Vorrang habe. Zugleich beobachtet man einen Ausbauboom von Solar-Freiflächenanlagen. Vor diesen Hintergrund versuche das KNE darauf hinzuwirken, dass dieser Ausbau so naturverträglich wie möglich umgesetzt werden kann. Dazu gehört nicht nur die Untersuchung verschiedener naturschutzfachlicher Maßnahmen, sondern auch die Prüfung von anreizenden und verpflichtenden Instrumenten zur Steuerung von Standort, Größe und Ausgestaltung der Anlagen.

Grundlage für die naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen bildet die sachgerechte Anwendung der bestehenden Prüfinstrumente, wie der Umweltprüfung und Eingriffs-Ausgleichsbilanz im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Durch die Festsetzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen können bereits negative Umweltauswirkungen verhindert werden. Maßnahmen wären beispielsweise die Pflanzung von sichtverschattenden Hecken oder Bäumen sowie ein großer Modulreihenabstand. Wenn darüber hinaus ein Ausgleichsbedarf für das Projekt besteht, ist dieser laut Natalie Arnold vorzugsweise planintern umsetzen, um das ökologische Potenzial der Fläche auszuschöpfen und im Sinne der Akzeptanzsteigerung zu zeigen, dass ein Solarpark ohne verbleibende negative Auswirkungen errichtet werden kann.

Für eine sachgerechte Abarbeitung der Ausgleichsverpflichtungen bedarf es noch klarer Vorgaben zur Vermeidung von negativen Auswirkungen, zum Beispiel bei der Standortwahl, sowie ein Übereinkommen über die Berechnung der ausgleichpflichtigen Wertminderung durch die Errichtung eines Solarparks. Außerdem sollten die Biotopwertlisten an den jeweiligen Vorhabentyp angepasst werden.

Nachdem die rechtlich bindenden Ausgleichsverpflichtungen erfüllt sind, kann in manchen Solarparks eine darüberhinausgehende ökologische Aufwertung erfolgen, einige Betreiber gehen diesen Weg bereits, um die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Für die Akzeptanz, aber auch den naturschutzfachlichen Mehrwert, sind ein sachgerechtes Aufwertungs- und Pflegekonzept und spezifische Maßnahmen notwendig.

Das KNE plädiert für eine Steigerung der Biodiversität bei Solarparks

Das KNE setzt sich dafür ein, Solarparks als extensiv genutzte, störungsarme Flächen aufzuwerten und damit einen Beitrag zur Biodiversitätssteigerung zu leisten. Allerdings kann man dabei nicht allein auf Freiwilligkeit setzen. Vielmehr sollten Anreize, beispielsweise durch Refinanzierungsmöglichkeiten, geschaffen werden, die eine breite Umsetzung erwarten lassen. Sonst droht die in Aussicht gestellte Biotopwertsteigerung in der Praxis nicht eingelöst zu werden. Die bestehenden Möglichkeiten über das Ökokonto oder Zertifikate finden bislang kaum Anwendung. Neben Anreizen wären auch verpflichtende Vorgaben denkbar, damit naturverträgliche Solarparks zur Norm werden.

Zum Schluss berichtete Karl-Heinz Glöggler von seinen Erfahrungen in der unteren Naturschutzbehörde im Alb-Donau-Kreis, dass die meisten von ihm begleiteten Solarparks einen Überschuss an Biotopwertpunkten erzielten, da sich die Flächen durch die Aufgabe der Ackernutzung und Umgestaltung zu Grünlandstandorten positiv entwickelten. Dieser Überschuss wurde bisher jedoch immer mit den negativen Auswirkungen für das Landschaftsbild verrechnet, so dass der Eingriff planintern ausgeglichen wurde. In Baden-Württemberg ist die Erfassung des Eingriffes in das Landschaftsbild (wie in vielen Bundesländern) nicht standardisiert, weswegen die Auswirkungen schwer zu ermitteln sind.

Die Fragen und Diskussionsbeiträge der 95 Teilnehmenden richteten sich auf ein breites Themenspektrum. Es wurde über die Errichtung von Solarparks in Landschaftsschutzgebieten, spezielle Regelungen für sehr große Anlagen, die Umweltauswirkungen auf Boden und Wasser, Agrar-Photovoltaik, schwimmende Photovoltaik und vieles weitere diskutiert. Besonders gefreut haben uns die Fragen zu den Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solarparks. Dies zeigt, dass dieses Thema Projektierer und Kommunen vermehrt interessiert.

Foto: S.H.exlusiv auf adobestock.com

Blumenwiese, AdobeStock S.H.exlusiv