Zum Moratorium für die Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg
Zu dem am 30. April 2019 mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)“ eingeführten zweijährigen Moratorium* für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg erklärt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE):
Die Absicht der Landesregierung mit einem Moratorium eine ungeordnete Errichtung von Windenergieanlagen zu verhindern, ist aus naturschutzfachlicher Sicht positiv zu beurteilen. Durch das Moratorium bleibt die Möglichkeit erhalten, die Windenergienutzung auf der Ebene der Regionalplanung räumlich zu steuern und zu konzentrieren. Die Errichtung der Anlagen kann somit auf geeignete, aus Sicht des Artenschutzes (z. B. Rotmilan) möglichst konfliktarme Bereiche gelenkt werden. Dadurch können artenschutzrechtliche Konflikte vermieden und die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort kann gefördert werden. Zugleich werden mit dem Moratorium die Landesplanungs- bzw. Genehmigungsbehörden von Einzelfallentscheidungen entlastet, was ebenfalls zu begrüßen ist.
Klimaschutz durch erneuerbare Energieträger und Naturschutz stehen jedoch nicht nur im Konflikt zueinander. Es ist zu erwarten, dass der Klimawandel auch zum Verlust zahlreicher Arten führen wird. Insoweit bedeutet die Reduktion der CO2-Emissionen, die mit der Windenergienutzung verbunden ist, eine – wenn auch mittelbare – Form des Artenschutzes. Was den zukünftig notwendigen Ausbau der Windenergie betrifft, kann das Moratorium dazu führen, dass auf einem großen Teil der Landesfläche in Brandenburg für zwei Jahre keine neuen Windenergieanlagen genehmigt werden können, da gegenwärtig die Wirksamkeit von vier der fünf Regionalpläne im Land gerichtlich beklagt wird.
Brandenburg ist das Bundesland, das in den Ausschreibungen des Jahres 2018 mit einem Anteil von 17 Prozent die meisten Zuschläge erhalten hat. Beschränkungen für Windenergie-Projekte in Gebieten mit offenbar günstigen bzw. wettbewerbsfähigen Bedingungen entfalten daher im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels eine besondere Brisanz.
Für den Arten- und Naturschutzes bleibt ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie essenziell. Politische Maßnahmen zur besseren Steuerung müssen sich an diesem Ziel messen lassen. Die Wirkung des Moratoriums muss daher sorgfältig beobachtet werden, im Bedarfsfall sollte umsichtig nachgesteuert werden.
*= Das Moratorium setzt die Genehmigung von Windenergieanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren aus, wenn ein Regionalplan rechtskräftig unwirksam ist und zugleich ein Neuaufstellungsbeschluss für den Regionalplan öffentlich bekannt gemacht worden ist.