KNE-Onlineveranstaltung für Naturschutzbehörden: Betriebsbeschränkungen an Windenergieanlagen nachträglich beauflagen

Zeigt sich an genehmigten Windenergieanlagen ein bisher nicht ermitteltes betriebsbedingtes Tötungsrisiko – etwa für kollisionsgefährdete Vögel oder Fledermäuse – sind Naturschutzbehörden gefragt. Wie kann eine nachträgliche Betriebsbeschränkung die Einhaltung des Tötungsverbots sicherstellen?

Das KNE bietet für Mitarbeitende von Naturschutzbehörden am 7. Oktober eine digitale Veranstaltung zu diesem Thema an. Referent Dr. jur. Marcus Lau stellt ein vom KNE beauftragtes und jüngst veröffentlichtes Rechtsgutachten zur Anordnung nachträglicher Betriebsbeschränkungen auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BNatSchG vor und liefert ergänzende juristische Einschätzungen zur Sachverhaltsermittlung. Es wird zudem der Entwurf einer KNE-Arbeitshilfe zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens präsentiert. Die Arbeitshilfe wird nach der Veranstaltung finalisiert und voraussichtlich im November 2026 veröffentlicht.

Mitarbeitende aus Naturschutzbehörden können sich über den folgenden Link für die Veranstaltung anmelden: ANMELDUNG

 

 

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