RKR-Modell für den Rotmilan

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Der Gesetzgeber plant im Zuge der nächsten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, das RKR-Modell für den Rotmilan als Methode zur Bestimmung des Tötungsrisikos rechtlich einzuführen.

Der Einführung des „RKR-Modell Rotmilan“ liegt ein mehrjähriger Erarbeitungs- und Überprüfungsprozess zu Grunde. Das Modell wurde im zunächst im Rahmen einer „Pilotstudie“ entworfen und anschließend in einer Fortsetzungsstudie finalisiert. Beide Prozesse wurden fachlich durch die Unterarbeitsgruppe Probabilistik begleitet. Ein vollständiges Bild des RKR-Modells erhält man nur durch Lektüre beider Studien.