Landschaftsschutzgebiete bedecken mit einer Gesamtfläche von 9,9 Millionen Hektar rund 28 Prozent der Fläche Deutschlands, ihr Anteil an den Flächen der Länder liegt zwischen neun und rund 42 Prozent. Angesichts des notwendigen Ausbaus der Windenergie an Land ist ein generelles Freihalten von Landschaftsschutzgebieten schwer vermittelbar. Natur- und Energieverbände äußerten sich uneinheitlich zu den Inhalten des Eckpunktepapiers, wobei der Bundesverband für Fledermauskunde der Öffnung von Landschaftsschutzgebieten kritisch gegenübersteht. Vor diesem Hintergrund widmen wir uns folgenden Fragen:
- Welchem Schutz dient die Einrichtung von Landschaftsschutzgebieten?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten die Schutzverordnungen, Landschaftsschutzgebiete für Windenergie zu öffnen, und welche Grenzen setzen sie?
- Wie kann der Windenergieausbau in Landschaftsschutzgebieten, vor allem bei der gewollten Freihaltung von Natura-2000-Gebieten, naturverträglich erfolgen?
Die „Ausgangspunkte“-Ausgaben verzichten auf eine umfangreiche wissenschaftliche Untersetzung. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Vorgaben und politischen Geschichtspunkte, die zum Verständnis in der Sache beitragen.
Hinweis. Der Text wurde aufgrund gesetzlicher Änderungen überarbeitet. Die Aktualisierungen des Dokuments betreffen die Neuerungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich der Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windenergie.
Wortmeldung zum Grundsatz des „überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit“
Publikation „Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie“