Verfahrensfreistellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Auswirkungen auf die Beachtung naturschutzrechtlicher Belange

Zur Bewältigung der Klimakrise ist der Ausbau der Solarenergie ein wichtiger Baustein. Gleichzeitig stellt die Umsetzung – zumeist großflächiger – Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) immer einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, werden diese regelmäßig im Rahmen der Bauleitplanung sowie der sich anschließenden Vorhabengenehmigung, etwa durch Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, bewältigt.

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen ist die Errichtung von PV-FFA seit dem Jahr 2025 verfahrensfrei gestellt. Das heißt: abweichend von der bisherigen Praxis – der privilegierten und der nicht privilegierten Zulassung von PV-FFA – ist für die Realisierung verfahrensfreier Solarparks kein baurechtliches Genehmigungsverfahren und keine Unterrichtung der Bauaufsichtsbehörde vorgesehen. Bislang galt die Verfahrensfreistellung nur für gebäudeabhängige Anlagen bzw. Anlagen bis zu einer bestimmten Größe (9 x 3 m). Durch die Ausweitung soll nun auch der Ausbau von großflächigen PV-FFA dadurch beschleunigt werden, dass der behördliche Prüfaufwand reduziert und auf den Vorhabenträger übertragen wird.

Mit dem Entfall des baurechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahrens stellt sich aus Sicht des KNE die Frage, inwiefern naturschutzrechtliche Belange bei Planung und Bau verfahrensfrei gestellter Solarparks zukünftig berücksichtigt werden.

Ausgehend von einer Analyse der Voraussetzungen, der Rechtsfolgen und des Umfangs der Verfahrensfreistellung beschäftigt sich die Publikation mit den Folgen der Neuregelungen für die Beachtung naturschutzrechtlicher Belange, den Möglichkeiten rechtlicher Absicherung für Vorhabenträger sowie etwaigen Konsequenzen bei Verstoß. Darüber hinaus geht sie auf die Beteiligungsmöglichkeiten für Umweltverbände ein, mit denen naturschutzrechtlichen Vorgaben zu ihrer Durchsetzung verholfen werden soll.

Im abschließenden Fazit wird zur Diskussion gestellt, ob mit der Verfahrensfreistellung der behördliche Prüfaufwand tatsächlich reduziert und der Ausbau von PV-FFA beschleunigt werden kann.