Die Abschaltung von Windenergieanlagen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen ist eine fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für kollisionsgefährdete Vögel. Mit der Systemübersicht „Technische Detektionssysteme zur Abschaltsteuerung bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen“ gibt das KNE eine aktuelle Übersicht der marktverfügbaren Systeme.
Windenergieanlagen (WEA) können bei bestimmten landwirtschaftlichen Arbeiten abgeschaltet werden, um Vögel vor einer Kollision schützen. Als eine der fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen ist die Bewirtschaftungsabschaltung in Anlage 1 Abschnitt 2 zu § 45b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannt. Insbesondere für die Arten Rotmilan und Schwarzmilan, Rohrweihe, Schreiadler und Weißstorch gilt sie als wirksame Maßnahme, um Kollisions- und Tötungsrisiken zu mindern.
Damit die Anlagen abgeschaltet werden können, muss der Anlagenbetreiber zuverlässig und rechtzeitig über Bewirtschaftungsereignisse wie Mähen, Pflügen oder Ernten informiert werden. Aber auch technische Hilfsmittel können sicherstellen, dass Bewirtschaftungsereignisse automatisch erkannt und die Anlagen bedarfsgerecht abgeschaltet werden. Eine Detektion kann damit Meldungen durch die Bewirtschaftenden ersetzen. Ist das Bewirtschaftungsereignis erfasst und gemeldet, kann manuell, automatisch oder teilautomatisch darüber entschieden werden, ob eine Abschaltung notwendig ist.
Die neue KNE-Systemübersicht listet vier Systeme auf und beschreibt technische Daten, den Stand der Entwicklung und Erprobung, Arbeitsweise sowie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Optimierung. Im Vergleich zur KNE-Übersicht „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“ (Stand 15.01.2025) sind zwei Systeme zur Bewirtschaftungsdetektion hinzugekommen, womit nun neben Systemen, die mit Überwachungskameras arbeiten, auch ein Infrarot-Kamerasystem und ein GPS-Tracking-System aufgelistet werden.