Die Länder sind gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) dazu verpflichtet, länderspezifische Flächenziele für die Windenergienutzung zu erfüllen und entsprechende “Flächenbeitragswerte” bis 2027 bzw. 2032 zu erreichen. Daher laufen aktuell in allen Bundesländern Prozesse zur Aktualisierung oder Neuausweisung der Flächen für die Windenergie.
Für die Planungsebene erstellen die Länder landesspezifische Handreichungen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen enthalten unter anderem Kriterien, die bei der Abgrenzung von Gebieten für die Windenergie berücksichtigt werden sollen. Dies bietet die Möglichkeit, den Artenschutz bereits auf Planungsebene zu berücksichtigen und somit die Windenergieentwicklung auf potenziell konfliktärmere Flächen zu lenken.
Im Zuge der Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) und deren Umsetzung in Deutschland ergeben sich weitere neue Anforderungen für die Planungsebene, die sich perspektivisch auch in bestehenden bzw. neuen Handreichungen niederschlagen werden.
Die tabellarische Übersicht zeigt den aktuellen Stand der Handreichungen der Länder und verlinkt zu den entsprechenden Dokumenten. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.