Genehmigungserleichterung in Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land

Zu den Neuregelungen durch § 6b WindBG

Mit der Publikation  informiert das KNE Mitarbeitende in Zulassungs- und Naturschutzbehörden sowie Antragsteller über zentrale Inhalte des § 6b des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Der Schwerpunkt der Publikation liegt auf den Veränderungen, die die Regelung bei der Abarbeitung der arten- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen an Land bewirken wird.

Denn § 6b WindBG regelt den Entfall materieller Prüfpflichten des Artenschutzes, des Gebietsschutzes und des Gewässerschutzes sowie den Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung. An die Stelle dieser Prüfungen tritt ein neuartiges Überprüfungsverfahren. Das stellt ein eigenes Verfahren dar, das innerhalb des behördlichen Genehmigungsverfahrens abläuft, eine eigene Behördenbeteiligung und ggf. Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst und ein Ergebnis hervorbringt. Im Rahmen dieses Überprüfungsverfahrens findet eine modifizierte Prüfung der Zugriffsverbote, der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Prüfung der Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer statt.

Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Publikation, wie genau das Überprüfungsverfahren abläuft und wie es mit dem Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlage verschränkt ist. Zudem legt die Publikation detailliert die Anforderungen an die Maßnahmen und die Einzelheiten der Zahlungspflicht dar.

Für erste Einordnungen greift die Publikation vornehmlich auf die einschlägige Drucksache zurück (BT-Drs. 21/568). Da auch diese Fragen offenlässt, werden auch Veröffentlichungen zum weitgehend identischen Entwurf der letzten Legislaturperiode (BT-Drs. 20/1785) sowie Veröffentlichungen und Rechtsprechung zu § 6 WindBG herangezogen, soweit sie aufgrund der Ähnlichkeit der Regelungen übertragbar sind.

Dennoch lassen sich im Rahmen dieser ersten Einordnung nicht alle Fragen aufklären. Das betrifft unter anderem die Verbindlichkeit des Überprüfungsergebnisses, die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen und die Festsetzung der Zahlungen. Die Publikation weist daher punktuell auf Unklarheiten hin, bei denen sich eine Abstimmung der zuständigen Behörden mit ihrer Rechts- und Fachaufsicht bzw. zwischen Antragsteller und Zulassungsbehörde empfiehlt.

Das KNE plant, die Inhalte der Publikation noch in diesem Jahr in einer Veranstaltung zu erläutern.