Flächen für den Naturschutz − Instrumente ihrer Sicherung und Akquise

Fläche ist ein nicht vermehrbares Gut. Je mehr Nutzungsansprüche bestehen und je höher der wirtschaftliche Nutzungsdruck und desto mehr werden Instrumente benötigt, die die Bereitstellung von Flächen für Naturschutzmaßnahmen unterstützen.

Der Nutzungsdruck auf Freiflächen ist hoch. Die Politik hat sich in der Nachhaltigkeitsverordnung erneut zum Ziel gesetzt, Flächen „zu sparen“. So soll die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr 30 Hektar pro Tag nicht übersteigen. Derzeit wird dieser Wert aber überschritten. Angesichts weiterhin hohen baulichen Nutzungsansprüche stellt sich die Frage, wie internationale, europäische und nationale Zielsetzungen des Naturschutzes im Rahmen der Umsetzung

  • des Kunming-Montreal-Abkommens (z. B. 30-%-Ziel),
  • der Wiederherstellungsverordnung der Europäischen Union und
  • des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz und nicht zuletzt
  • des Nationalen Artenhilfsprogramms

erreicht werden können. Die Verpflichtungen lassen sich nur umsetzen, wenn dafür auch Flächen für den Schutz und/oder die Maßnahmenumsetzung zur Verfügung stehen.

In der letzten Legislatur sollte ein so genanntes Naturflächenbedarfsgesetz, das die Flächenansprüche des Naturschutzes absichert, verbschiedet werden. Das Vorhaben wurde letztlich nicht umgesetzt. Die neue Bundesregierung hat ein solches Gesetz nun für die 21. Legislaturperiode angekündigt. Ein Naturflächenbedarfsgesetz würde nicht nur die Voraussetzungen für die Umsetzung der Klima- und Biodiversitätsverpflichtungen verbessern. Es könnte darüber hinaus dafür sorgen, dass wichtige qualitative Anforderungen wie die Vernetzung der Flächen zu erfüllen.

Welche Instrumente zur Sicherung oder Herstellung der Flächenverfügbarkeit für den Naturschutz gibt es?

Die Publikation bietet einen Überblick, welche Instrumente zur Sicherung oder Herstellung der Flächenverfügbarkeit für den Naturschutz eingesetzt werden können. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden: Zum einen planerische Instrumente, die darauf abzielen, Flächen für naturschutzfachliche Nutzungen freizuhalten, und zum anderen Instrumente, die einen Zugriff auf Flächen ermöglichen, um konkrete Naturschutzmaßnahmen umzusetzen. Instrumente, die der langfristigen Sicherung konkreter Naturschutzmaßnahmen auf den betreffenden Flächen dienen, wie etwa Grundbucheinträge, werden in dieser Ausarbeitung nicht behandelt.