Das Fachgutachten „Auswirkungen von Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft“ fasst den aktuellen Kenntnisstand zu den Auswirkungen klassischer Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft zusammen. Das Ingenieurbüro Feldwisch beleuchtet darin als Auftragnehmer des KNE unter anderem folgende Fragestellungen:
- Inwiefern verändern Solarparks die Bodenfunktionen, etwa die Lebensraumfunktion für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen?
- Welche Auswirkungen haben Solarparks auf klimatische Funktionen, beispielsweise die Luftaustauschfunktion?
- Wie beeinflussen Solarparks die Funktionsfähigkeit von Gewässern und die Grundwasserqualität? Gibt es Nachweise für Stoffeinträge aus Solarparks oder Veränderungen des Abflussregimes?
Auf Grundlage einer umfangreichen Literaturauswertung werden die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Funktionen der Schutzgüter dargestellt. Das Gutachten unterscheidet dabei zwischen wissenschaftlich belegten Auswirkungen und Effekten, die aus bekannten Wirkzusammenhängen plausibel abgeleitet werden. Darauf aufbauend werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen entwickelt und Wissenslücken identifiziert.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Baubedingte Auswirkungen, wie etwa Bodenverdichtung und Erosion, können erhebliche und teilweise langfristige Beeinträchtigungen der Schutzgüter Wasser und Boden hervorrufen. Daher sollten Bodenschutzmaßnahmen frühzeitig berücksichtigt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung fachlich begleitet werden.
- Der Bau eines Solarparks sollte nur bei ausreichender Vegetationsbedeckung und nicht in den bodenfeuchten Wintermonaten erfolgen. Eine geschlossene Vegetationsdecke verbessert die Versickerung, stabilisiert den Boden und verringert Erosionsrisiken.
- Betriebsbedingte Auswirkungen sind insgesamt gering und können durch angepasste Pflege- und Wartungsmaßnahmen wirksam minimiert werden.
- Mit zunehmendem Überstellungsgrad steigt das Risiko lokaler Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, etwa durch veränderte Niederschlagsverteilung oder lokale Erosionsprozesse.
- Die Überschirmung mit PV-Modulen kann lokal begrenzte Veränderungen des Mikroklimas verursachen.
- Eine landwirtschaftliche Folgenutzung nach dem Rückbau der Anlagen ist grundsätzlich möglich, wenn die im Gutachten dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während Bau, Betrieb und Rückbau konsequent umgesetzt werden.
Einschätzung des KNE: Bodenschutzkonzepte sowie naturverträgliche Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen konsequent umsetzen
Das KNE schließt sich der Auffassung der Gutachtenden an, dass mögliche negative Auswirkungen von Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft durch bekannte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wirksam reduziert werden können. Dies kann dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine spätere landwirtschaftliche Folgenutzung der Fläche zu erhalten. Entscheidend ist jedoch, dass die Maßnahmen standortangepasst geplant und konsequent umgesetzt werden. Bereits in frühen Planungsphasen sollten daher Bodenschutzkonzepte für Bau und Rückbau der Anlagen erstellt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung fachlich begleitet werden.
Aus Sicht des KNE ist eine geschlossene Vegetationsdecke eine zentrale Voraussetzung für einen naturverträglichen Anlagenbau. In Verbindung mit ausreichend trockenen Bodenverhältnissen können dadurch Bodenverdichtungen und Erosionsprozesse wirksam reduziert werden. Dadurch können baubedingte Bodenverdichtungen vermieden werden, die sich teilweise nicht oder nur mit erheblichem Aufwand rückgängig machen lassen.
Das Gutachten zeigt, dass insbesondere die Flächen unter den PV-Modulen von Funktionseinschränkungen der betrachteten Schutzgüter betroffen sein können. Daher ist ein möglichst geringer Überstellungsgrad von besonderer Bedeutung. Konkrete Schwellen- oder Mindestwerte werden jedoch nicht genannt, da sich diese aus den ausgewerteten Studien nicht ableiten lassen. Um eine dauerhaft geschlossene Vegetationsdecke auf der gesamten Anlagenfläche zu erreichen, die u. a. die Versickerung von Niederschlägen verbessert, sind ein licht- und wasserdurchlässiges Anlagendesign sowie eine langfristig fachgerechte Grünlandpflege notwendig. Wird dabei artenreiches Grünland etabliert, können gleichzeitig auch Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen gemindert werden. Flora und Fauna können zudem von der vorgeschlagenen Anlagengestaltung profitieren. Die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen können somit multifunktional wirken.
Hintergrund
Die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch Solarparks hat Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Landschaft. Es liegen zwar Studien vor, die die Auswirkungen auf einzelne Arten und Artengruppen untersucht haben und Hinweise für eine naturverträglichere Standortwahl, Anlagengestaltung und Pflege geben (vgl. z. B. Feldmeier et al. 2026). In Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima wurden bislang jedoch nur wenige Untersuchungen durchgeführt, wenngleich in den letzten Jahren erste Studien erschienen sind (vgl. Scholten et al. 2025). Ein systematischer und anschaulicher Vergleich dieser Studien und eine Übertragung der Erkenntnisse auf die Schutzgüter fehlte jedoch bislang.