Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Spezifische Ländervorgaben für die Eingriffsregelung

Die Publikation zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen.

Sieben Bundesländer haben fachliche Hinweise zur Erfassung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für Solarparks veröffentlicht. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die Bilanzierungsansätze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen. Das Land Schleswig-Holstein ermittelt den Bilanzierungsumfang über einen pauschal festgelegten Faktor.

Gemeinsam ist den betrachteten Länderdokumenten, dass sie Empfehlungen zur Reduzierung des Kompensationsbedarfs enthalten. In den meisten Ländern werden aus diesem Grund beispielsweise die Intensität der Flächeninanspruchnahme begrenzt, Standards für die Gestaltung oder Pflege der Anlage formuliert oder die Nutzung unempfindlicher Standorte empfohlen. Die Kompensation des Eingriffs soll vorzugsweise auf der Fläche des Solarparks selbst erfolgen.

Die im Vergleich zu anderen Bauvorhaben sehr speziellen Beeinträchtigungen, insbesondere die großflächigen Überstellungen bei gleichzeitig geringen Versiegelungsanteilen, stellen neue Anforderungen an die Eingriffsbilanzierung. Um diese möglichst einheitlich und effizient durchführen zu können, ist es für die am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden wünschenswert, dass in den Bundesländern Standards entwickelt werden. Die vorliegenden Leitfäden bieten hierfür einen guten Ausgangspunkt.

Die aktualisierte Publikation (Erstveröffentlichung im November 2024) umfasst nun auch ein Kapitel zur Umsetzung der Eingriffsregelung bei Solarparkprojekten in Nordrhein-Westfalen. Diese wird im Arbeitsblatt 61 „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW” behandelt, das im Jahr 2025 erschienen ist. Im Fazit der Publikation wird die Bilanzierung aus Nordrhein-Westfalen mit bestehenden landesweiten Regelungen und Hinweisen verglichen und eingeordnet.