Abschaltung von Windenergieanlagen bei Bewirtschaftungsereignissen

Fragen der Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Bei Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen werden Windenergieanlagen (WEA) während und für eine festgelegte Zeit nach bestimmten Aktivitäten auf Acker- oder Grünlandflächen im anlagennahen Umfeld in den sogenannten „Trudelmodus“ versetzt. Damit wird die Rotordrehzahl deutlich reduziert. Da es nur im Fall einer tatsächlichen Bewirtschaftung im Umfeld zu einer Abschaltung kommen soll, spricht man auch von einer „bedarfsgerechten Abschaltung“ der WEA.

Die Maßnahme dient der Minderung des Kollisionsrisikos bestimmter, als kollisionsgefährdet geltender Groß- und Greifvogelarten, die durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung angelockt werden. Die „Bewirtschaftungsabschaltung“ ist seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 eine fachlich anerkannte Schutzmaßnahme. Wenngleich die Maßnahme als grundsätzlich sehr sinnvoll betrachtet wird, stellt die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben sowohl Antragstellende als auch Behörden vor gewisse Herausforderungen.

Die Publikation gibt einen Überblick zu den mit der Novellierung geschaffenen neuen rechtlichen Vorgaben zur Bewirtschaftungsabschaltung sowie zu deren Folgen für die Umsetzungspraxis.

Neben den sich aus den Regelungen ergebenden Herausforderungen werden mögliche Lösungsansätze sowie noch offene Fragestellungen mit Bedarf zu weiteren Klarstellungen aufgezeigt.