Pilotstudie Probabilistik

Vergabeverfahren

Die im Vergabeverfahren mit Angebotsaufforderung ausgeschriebene Pilotstudie Probabilistik soll einen Beitrag zum Prozess der Umweltministerkonferenz darstellen, der am 11. Dezember 2020 gestartet wurde. Der Prozess beschäftigt sich mit dem „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen“.

Die Probabilistik wird dabei als eine Möglichkeit angesehen, diese Signifikanz neu zu bewerten und dadurch Konflikte des Artenschutzes beim Ausbau der Windenergie zu vermeiden. Die im Prozess gegründete Unterarbeitsgruppe Probabilistik hat sich bereits mit den fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen probabilistischer Methoden, mit der Erstellen der Projektskizze sowie mit verschiedenen Modellen der Probabilistik beschäftigt. Am Ende der Arbeit der Unterarbeitsgruppe soll eine fachlich-politische Einschätzung stehen, ob probabilistische Methoden geeignet sind, die Signifikanz hinreichend zu bewerten.

Einreichungsfrist zum Vergabeverfahren beendet

Angebote konnten bis zum 13. März, 23:59 Uhr eingereicht werden. Informationen zur Vergabestelle, zur Leistungsbeschreibung und zum Vergabeverfahren sind unten auf dieser Seite zu finden. Wir bedanken uns für die zahlreichen Angebote und werden uns bei den Bewerbern und Bewerberinnen schnellstmöglich melden.

Inhaltliche Verantwortung

Michael Krieger
Geschäftsführer
+49 30 7673738-11
michael.krieger@naturschutz-energiewende.de

Organisation

Karen Thormeyer
Leiterin Finanzen und Controlling
+49 30 7673738-17
karen.thormeyer@naturschutz-energiewende.de

Um alle Unterlagen zum Vergabeverfahren herunterladen zu können, müssen Sie sich hier registrieren.

Auftraggeber ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULKV), Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden.

Das HMULKV hat als Vergabestelle die Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH (KNE), c/o Scaling Spaces, Haus F, Cuvrystr. 53, 10997 Berlin mit der Durchführung der Vergabe beauftragt.

Inhaltlich verantwortlich ist Michael Krieger, KNE-Geschäftsführer, +49 30 7673738-11.
Das Vergabeverfahren wird organisiert von Karen Thormeyer, Leitung Finanzen im KNE, +49 30 7673738-17.

2.1 Vorbemerkung

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf ihrer Sitzung am 11. Dezember 2020 den „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brut-vogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen (Stand: 11.12.2020)“ beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Anschlussprozess zur Weiterentwicklung des Signifikanzrahmens eingeleitet. Dazu wurden Arbeitspakete definiert und eine Lenkungsgruppe sowie im Nachgang drei Unterarbeitsgruppen zu den Themen Repowering, Probabilistik und Schwellenwerte eingerichtet. Hintergrund für den Prozess zur Erstellung und Überarbeitung des Signifikanzrahmens ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2018 (1 BvR 2523/13 – 1 BvR 595/14) zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wurde, untergesetzliche Maßstäbe (Standards) für die Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für Brutvogelarten im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu erarbeiten.

Die Unterarbeitsgruppe Probabilistik, die sich aus Vertretern1 der Länder, des Bundes, der Umwelt- und Energieverbände, des KNE und der Fachagentur Windenergie an Land zusammensetzt, wurde unter anderem damit beauftragt, Möglichkeiten für die Nutzung probabilistischer Verfahren für die Signifikanzbestimmung in Genehmigungsverfahren zu analysieren. Dies umfasst eine theoretische und praktische Erprobung probabilistischer Verfahren und Methoden. Vor diesem Hintergrund soll nun eine Pilotstudie zu probabilistische Methoden erarbeitet werden.

Die Pilotstudie soll einen Beitrag zur Einschätzung der Anwendbarkeit probabilistischer Methoden zur Bestimmung des vorhabenbezogenen Tötungsrisikos im Rahmen der Signifikanzermittlung und -bewertung in Genehmigungsverfahren leisten. Die Pilotstudie soll die Voraussetzungen für eine Anwendung der probabilistischen Methoden klären. Falls Defizite in der Anwendung probabilistischer Methoden ermittelt werden, sind mögliche Ansätze zur Behebung dieser zu benennen.

Das KNE wurde von mehreren Ländern damit beauftragt, eine geeignete Einrichtung zu finden, die diese Pilotstudie (siehe 2.2) erarbeitet. Das Gutachten wird unmittelbar Eingang in die Arbeit der Unterarbeitsgruppe finden.

Die Unterarbeitsgruppe tagt im Regelfall monatlich und wird von einem Vorbereitungsteam geleitet. Sprecher: Sachsen, Moderation: KNE, Beteiligung: Bundesumweltministerium und Hessen.

1Bei der Nennung der männlichen Form ist auch immer die weibliche und diverse Form mitgemeint.

2.2 Erstellung einer Pilotstudie „Probabilistik“

Die Unterarbeitsgruppe Probabilistik hat eine Skizze für die Pilotstudie erstellt (Anlage A). Der Auftrag-nehmer (AN) hat hierzu ein schriftliches Gutachten zu erstellen, in dem alle sechs Arbeitspakete (siehe 4.3) abgebildet sind und dargelegt wird, wie diese vom AN bearbeitet werden sollen. Hierzu sind orientiert an den Vergabekriterien, das Vorgehen, das Konzept für die Erarbeitung der Arbeitspakete und die Arbeitszeit darzulegen sowie ein Gesamtpreis (4.4) auszuweisen.

2.3 Abgabe der Arbeitsleistung

Für die Erstellung des Gutachtens wird ein Zeitraum von 6-8 Monaten ab Beauftragung angesetzt (siehe 7. sowie Anlage A). Die Abgabe des ersten Entwurfs hat zum 15. Oktober 2022 zu erfolgen und die Schlussfassung zum 15. Dezember 2022.

2.4 Umfang

Für das Gesamtgutachten wird ein Umfang von mindestens 50 Seiten (DIN A 4, Microsoft Word, Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 15 Punkt, nach Absatz 6 Punkt) angesehen. Neben dem Gutachten hat der AN eine schriftliche Kurzfassung (5 Seiten) sowie eine Präsentation der wichtigsten Ergebnisse zu erstellen.

3.1 Durchführung der Vergabe

Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt auf der Internetseite des KNE: www.naturschutz-energiewende.de. Nach Veröffentlichung werden durch die Vergabestelle als geeignet erscheinende Einrichtungen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zusätzlich steht es Bewerbern, die nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden, frei, eigenständig Angebote einzureichen. Alle eingegangenen Angebote werden auf ihre Zulässigkeit (4.1) und auf die Eignung der Bewerber (4.2) geprüft. Nur Angebote von zulässigen und geeigneten Bewerbern werden bewertet (4.3) und der Angebotspreis (4.4) wird in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot (höchste Gesamtpunktzahl) wird mit der Erfüllung der Leistungsbeschreibung beauftragt.

3.2 Vergabeunterlagen

Vom AN ist ein vollständiges Angebot abzugeben, dafür sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Benennung des Bewerbers oder aller Mitglieder der Bietergemeinschaft (Bewertung nach 4.1),
  • Darstellung des Bewerbers oder der Bietergemeinschaft (Bewertung nach 4.2),
  • Darlegung der Erfüllung der Leistungsbeschreibung im Sinne einer Weiterentwicklung der Projektskizze (Bewertung nach 4.3),
  • Preisblatt (Anlage B),
  • Angebotsbindung (Anlage C),
  • Vertrag zwischen dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage D),
  • Einwilligung zur Weitergabe der Daten an das Hessische Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und Verbraucherschutz (Anlage E).

Die Unterlagen können als ein gemeinsames PDF (Benennung: Angebot) oder jeweils als ein einzelnes PDF (Benennung der jeweiligen Unterlage) eingereicht werden.