2.1 Vorbemerkung
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf ihrer Sitzung am 11. Dezember 2020 den „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brut-vogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen (Stand: 11.12.2020)“ beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Anschlussprozess zur Weiterentwicklung des Signifikanzrahmens eingeleitet. Dazu wurden Arbeitspakete definiert und eine Lenkungsgruppe sowie im Nachgang drei Unterarbeitsgruppen zu den Themen Repowering, Probabilistik und Schwellenwerte eingerichtet. Hintergrund für den Prozess zur Erstellung und Überarbeitung des Signifikanzrahmens ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2018 (1 BvR 2523/13 – 1 BvR 595/14) zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wurde, untergesetzliche Maßstäbe (Standards) für die Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für Brutvogelarten im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu erarbeiten.
Die Unterarbeitsgruppe Probabilistik, die sich aus Vertretern1 der Länder, des Bundes, der Umwelt- und Energieverbände, des KNE und der Fachagentur Windenergie an Land zusammensetzt, wurde unter anderem damit beauftragt, Möglichkeiten für die Nutzung probabilistischer Verfahren für die Signifikanzbestimmung in Genehmigungsverfahren zu analysieren. Dies umfasst eine theoretische und praktische Erprobung probabilistischer Verfahren und Methoden. Vor diesem Hintergrund soll nun eine Pilotstudie zu probabilistische Methoden erarbeitet werden.
Die Pilotstudie soll einen Beitrag zur Einschätzung der Anwendbarkeit probabilistischer Methoden zur Bestimmung des vorhabenbezogenen Tötungsrisikos im Rahmen der Signifikanzermittlung und -bewertung in Genehmigungsverfahren leisten. Die Pilotstudie soll die Voraussetzungen für eine Anwendung der probabilistischen Methoden klären. Falls Defizite in der Anwendung probabilistischer Methoden ermittelt werden, sind mögliche Ansätze zur Behebung dieser zu benennen.
Das KNE wurde von mehreren Ländern damit beauftragt, eine geeignete Einrichtung zu finden, die diese Pilotstudie (siehe 2.2) erarbeitet. Das Gutachten wird unmittelbar Eingang in die Arbeit der Unterarbeitsgruppe finden.
Die Unterarbeitsgruppe tagt im Regelfall monatlich und wird von einem Vorbereitungsteam geleitet. Sprecher: Sachsen, Moderation: KNE, Beteiligung: Bundesumweltministerium und Hessen.
1Bei der Nennung der männlichen Form ist auch immer die weibliche und diverse Form mitgemeint.
2.2 Erstellung einer Pilotstudie „Probabilistik“
Die Unterarbeitsgruppe Probabilistik hat eine Skizze für die Pilotstudie erstellt (Anlage A). Der Auftrag-nehmer (AN) hat hierzu ein schriftliches Gutachten zu erstellen, in dem alle sechs Arbeitspakete (siehe 4.3) abgebildet sind und dargelegt wird, wie diese vom AN bearbeitet werden sollen. Hierzu sind orientiert an den Vergabekriterien, das Vorgehen, das Konzept für die Erarbeitung der Arbeitspakete und die Arbeitszeit darzulegen sowie ein Gesamtpreis (4.4) auszuweisen.
2.3 Abgabe der Arbeitsleistung
Für die Erstellung des Gutachtens wird ein Zeitraum von 6-8 Monaten ab Beauftragung angesetzt (siehe 7. sowie Anlage A). Die Abgabe des ersten Entwurfs hat zum 15. Oktober 2022 zu erfolgen und die Schlussfassung zum 15. Dezember 2022.
2.4 Umfang
Für das Gesamtgutachten wird ein Umfang von mindestens 50 Seiten (DIN A 4, Microsoft Word, Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 15 Punkt, nach Absatz 6 Punkt) angesehen. Neben dem Gutachten hat der AN eine schriftliche Kurzfassung (5 Seiten) sowie eine Präsentation der wichtigsten Ergebnisse zu erstellen.