Wie kann Deutschland die EU-Biodiversitätsziele erreichen?
Müller, D., Burmeister, M. (2024): Voraussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur Erfüllung der Qualitätskriterien für Schutzgebiete gemäß EU-Biodiversitätsstrategie
Die UmweltPlan GmbH Stralsund legt Untersuchung im Auftrag des NABU vor: Wie können die deutschen Schutzgebietsflächen zum Erreichen des 30-Prozent-Ziels der Europäischen Union beitragen?
Bis 2030 sollen 30 Prozent der Land- und Meeresflächen in allen EU-Ländern als Schutzgebiete ausgewiesen sein, 10 Prozent der Gesamtfläche sollen einem strikten Schutz unterliegen. Die Kriterien für diese Flächen legt die EU-Biodiversitätsstrategie fest. Die vorgelegte Studie zeigt für die terrestrischen, also Landflächen Handlungsfelder auf, die für die Umsetzung der EU-Strategie angegangen werden müssen.
Zunächst stellt die Studie die Anforderungen der EU-Biodiversitätsstrategie dar. Anschließend werden hieran die deutschen Schutzkategorien für jedes (Flächen-)Bundesland analysiert: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete. Welche Ausgangssituation und welche Defizite lassen sich feststellen, und wie ist das zu bewerten? Es werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen, und zusätzlich werden einige Best-Practice-Beispiele vorgestellt.
Die Informationen und Bewertungen pro Bundesland werden zudem aggregiert, so dass auch die Schutzgebietskategorien in ihrer Gesamtheit jeweils beschrieben und bewertet werden. Generell werden folgende Aussagen getroffen.
Naturschutzgebiete (NSG) sind, so die Autoren, für die Erreichung der Ziele weniger geeignet, weil keine strukturellen Voraussetzungen (z. B. Personalstellen, Organisationsabläufe) etabliert und nur in Ausnahmefällen Maßnahmenpläne vorhanden sind.
Die Nationalparke (NLP) stellen sich überwiegend als Entwicklungsnationalparke dar, weil weniger als 75 Prozent der Flächen als Kernzonen ausgewiesen sind, lediglich in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden die NLP als geeignet bewertet, in den anderen Ländern als bedingt geeignet. Die ausgewiesenen Kernzonen dagegen werden als geeignet eingestuft.
Auch die Kernzonen der Biosphärenreservate (BR) sind geeignet, nicht aber die gesamten BR (bedingt geeignet). Das ergibt sich daraus, dass diese Gebiete neben dem Biodiversitätsschutz auch die schonende Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) sind die einzige Kategorie, die fast durchgängig als geeignet zur Erfüllung der Ziele bewertet werden, lediglich in Bayern und Sachsen-Anhalt fehlen noch vergleichsweise viele Managementpläne, was dort zu einer Einstufung als „bedingt geeignet“ führte.
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen fehlt es leider häufig an der Verfügbarkeit von Flächen. Wichtig ist auch die rechtliche Sicherung der neuen naturschutzfachlichen Anforderungen in den Schutzgebietsverordnungen, regelmäßige Aktualisierungen sind erforderlich. Unverzichtbar sind Maßnahmenpläne. Zwischen angrenzenden Schutzgebieten sollte räumliche und fachliche Kohärenz hergestellt werden. Eine erfolgreiche Umsetzung braucht klare Prioritäten und eine zielgerichtete Kommunikation, nicht zuletzt mit den Nicht-Regierungs-Organisationen und der sachkundigen Bürgerschaft. Ein regelmäßiges Monitoring sichert die Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und ggf. ein Nachsteuern.
Das Jahr 2030 liegt in Reichweite. Allen Verantwortlichen für das Erreichen der EU-Biodiversitätsziele in Deutschland ist das Studium dieser Untersuchung dringend empfohlen.
Quelle: Müller, D., Burmeister, M. (2024): Voraussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur Erfüllung der Qualitätskriterien für Schutzgebiete gemäß EU-Biodiversitätsstrategie. UmweltPlan GmbH Stralsund. Im Auftrag des NABU (Hrsg.). 85 S.