Wie kann Deutschland die EU-BiodiversitÀtsziele erreichen?
MĂŒller, D., Burmeister, M. (2024): Voraussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur ErfĂŒllung der QualitĂ€tskriterien fĂŒr Schutzgebiete gemÀà EU-BiodiversitĂ€tsstrategie
Die UmweltPlan GmbH Stralsund legt Untersuchung im Auftrag des NABU vor: Wie können die deutschen SchutzgebietsflÀchen zum Erreichen des 30-Prozent-Ziels der EuropÀischen Union beitragen?
Bis 2030 sollen 30 Prozent der Land- und MeeresflĂ€chen in allen EU-LĂ€ndern als Schutzgebiete ausgewiesen sein, 10 Prozent der GesamtflĂ€che sollen einem strikten Schutz unterliegen. Die Kriterien fĂŒr diese FlĂ€chen legt die EU-BiodiversitĂ€tsstrategie fest. Die vorgelegte Studie zeigt fĂŒr die terrestrischen, also LandflĂ€chen Handlungsfelder auf, die fĂŒr die Umsetzung der EU-Strategie angegangen werden mĂŒssen.
ZunĂ€chst stellt die Studie die Anforderungen der EU-BiodiversitĂ€tsstrategie dar. AnschlieĂend werden hieran die deutschen Schutzkategorien fĂŒr jedes (FlĂ€chen-)Bundesland analysiert: Naturschutzgebiete, Nationalparke, BiosphĂ€renreservate, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete. Welche Ausgangssituation und welche Defizite lassen sich feststellen, und wie ist das zu bewerten? Es werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen, und zusĂ€tzlich werden einige Best-Practice-Beispiele vorgestellt.
Die Informationen und Bewertungen pro Bundesland werden zudem aggregiert, so dass auch die Schutzgebietskategorien in ihrer Gesamtheit jeweils beschrieben und bewertet werden. Generell werden folgende Aussagen getroffen.
Naturschutzgebiete (NSG) sind, so die Autoren, fĂŒr die Erreichung der Ziele weniger geeignet, weil keine strukturellen Voraussetzungen (z. B. Personalstellen, OrganisationsablĂ€ufe) etabliert und nur in AusnahmefĂ€llen MaĂnahmenplĂ€ne vorhanden sind.
Die Nationalparke (NLP) stellen sich ĂŒberwiegend als Entwicklungsnationalparke dar, weil weniger als 75 Prozent der FlĂ€chen als Kernzonen ausgewiesen sind, lediglich in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden die NLP als geeignet bewertet, in den anderen LĂ€ndern als bedingt geeignet. Die ausgewiesenen Kernzonen dagegen werden als geeignet eingestuft.
Auch die Kernzonen der BiosphÀrenreservate (BR) sind geeignet, nicht aber die gesamten BR (bedingt geeignet). Das ergibt sich daraus, dass diese Gebiete neben dem BiodiversitÀtsschutz auch die schonende Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) sind die einzige Kategorie, die fast durchgĂ€ngig als geeignet zur ErfĂŒllung der Ziele bewertet werden, lediglich in Bayern und Sachsen-Anhalt fehlen noch vergleichsweise viele ManagementplĂ€ne, was dort zu einer Einstufung als âbedingt geeignetâ fĂŒhrte.
FĂŒr eine erfolgreiche Umsetzung von BiodiversitĂ€tsmaĂnahmen fehlt es leider hĂ€ufig an der VerfĂŒgbarkeit von FlĂ€chen. Wichtig ist auch die rechtliche Sicherung der neuen naturschutzfachlichen Anforderungen in den Schutzgebietsverordnungen, regelmĂ€Ăige Aktualisierungen sind erforderlich. Unverzichtbar sind MaĂnahmenplĂ€ne. Zwischen angrenzenden Schutzgebieten sollte rĂ€umliche und fachliche KohĂ€renz hergestellt werden. Eine erfolgreiche Umsetzung braucht klare PrioritĂ€ten und eine zielgerichtete Kommunikation, nicht zuletzt mit den Nicht-Regierungs-Organisationen und der sachkundigen BĂŒrgerschaft. Ein regelmĂ€Ăiges Monitoring sichert die ĂberprĂŒfung der Wirksamkeit der ergriffenen MaĂnahmen und ggf. ein Nachsteuern.
Das Jahr 2030 liegt in Reichweite. Allen Verantwortlichen fĂŒr das Erreichen der EU-BiodiversitĂ€tsziele in Deutschland ist das Studium dieser Untersuchung dringend empfohlen.
Quelle: MĂŒller, D., Burmeister, M. (2024): Voraussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur ErfĂŒllung der QualitĂ€tskriterien fĂŒr Schutzgebiete gemÀà EU-BiodiversitĂ€tsstrategie. UmweltPlan GmbH Stralsund. Im Auftrag des NABU (Hrsg.). 85 S.