Standardisierung Störungsverbot
Konsultation zur Standardisierung des Störungsverbots beim Betrieb von Windenergieanlagen an Land
Das KNE bittet die Länder und Verbände um Stellungnahme zu einem Fachvorschlag, mit dem der Umgang mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot beim Betrieb von Windenergieanlagen an Land bundesweit standardisiert werden könnte. Rückmeldungen sind bis zum 30. September 2026 möglich.
Im Zuge der Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde das Tötungs- und Verletzungsverbot für kollisionsgefährdete Brutvögel beim Betrieb von Windenergieanlagen an Land bundesweit standardisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) prüfen derzeit, ob auch die Prüfung des Störungsverbots beim Betrieb von Windenergieanlagen an Land standardisiert werden sollte.
Die Standardisierung könnte auf Grundlage des Fachvorschlags „Standardisierung des Umgangs mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land“ (Menke et al. 2026) erfolgen. Das Fachgutachten wurde im Auftrag des BMWE erarbeitet. Wesentliche Ergebnisse wurden unter anderem bereits auf der KNE-Konferenz 2025 vorgestellt und diskutiert.
Bitte um Stellungnahme der Länder und Verbände
In Abstimmung mit dem BMUKN und dem BMWE bittet das KNE die Länder und Verbände um ihre Stellungnahme zum Fachvorschlag. Hierfür soll der Fragenkatalog, der hier gemeinsam mit dem Fachvorschlag zum Download bereitsteht, genutzt werden. Die Bitte um Stellungnahme erfolgt auf Einladung.
Der Fragenkatalog als Word-Dokument kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
- Jedes Bundesland wird um die Abgabe eines ausgefüllten Fragebogens gebeten. Die Antworten sollten zuvor unter den betroffenen Ressorts und Behörden abgestimmt werden.
- Unterschiedliche fachliche Einschätzungen oder Perspektiven können in den Textantworten dargestellt werden.
- Der ausgefüllte Fragenkatalog sollte bis spätestens 30. September 2026 an konsultation@naturschutz-energiewende.de zurückgesendet werden.
Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die Entscheidung über eine mögliche Standardisierung des Störungsverbots ein.