
Schutz, Minderung und Kompensation
Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen bringen neben der aus Klimaschutzgründen erwünschten Erzeugung von erneuerbarem Strom auch negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie artenschutzrechtliche Konflikte mit sich.
Bei der Planung und Genehmigung von Vorhaben kommt es daher vor allem darauf an, Beeinträchtigungen und Konflikte von vorneherein zu vermeiden bzw. geeignete Schutz- und Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.
Hierfür kommen neben der grundlegenden Standortwahl, Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme und damit der Verkleinerung des Eingriffs insgesamt und Maßnahmen in der Bauphase (z. B. Bauzeitenregelungen) und insbesondere bedarfsgerechte bzw. algorithmengesteuerte Abschaltungen zum Einsatz, um das Tötungs- und Verletzungsrisiko von Vögeln und Fledermäusen durch Kollisionen im Betrieb zu verringern.
Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht vermieden werden können, sollen durch Aufwertungsmaßnahmen kompensiert werden. Die dauerhafte Inanspruchnahme von Waldflächen für Anlagenstandorte erfordert in der Regel eine wertgleiche waldrechtliche Kompensation.
Auswirkungen und Konflikte, für die keine Maßnahmen verfügbar sind oder die nicht hinreichend vermindert bzw. gelöst werden können, ziehen eine monetäre Kompensation, d.h. Zahlungen für Vorhabenträger nach sich. Diese Zahlungen sind zweckgebunden für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. zur Förderung windenergiesensibler Arten einzusetzen.