Methoden und Standards
Ziel der Planung ist es, die räumlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung von Nutzungen bzw. Vorhaben zu schaffen. Dabei sollen Nutzungskonflikte, aber auch Konflikte mit dem Arten und Lebensraumschutz vermieden werden. Dieses soll durch verschiedene Prüfinstrumente gewährleistet werden. Im Rahmen dieser Prüfinstrumente kommen Methoden (hier: Erfassungs- und Bewertungsmethoden) sowie Standards (z. B. Bewertungsrahmen, Schwellenwerte) zur Anwendung, um eine Entscheidung über die zu prüfenden Sachverhalte treffen zu können.
Auf Planungsebene ist relevant, welche Kriterien herangezogen werden, um sensible Bereiche zu ermitteln. Hierzu gehören zum Beispiel Schutzgebiete, aber auch aufgrund fachlicher Kriterien ermittelte Bereiche (z. B. Dichtezentren) spielen eine Rolle. Auf der Genehmigungsebene stehen Methoden zur Ermittlung und Bewertung Tötungsrisiken (sogenannte Signifikanzprüfung) im Vordergrund. Die Methoden und Standards werden in der Regel auf Grundlage fachwissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeitet. Sie sind allerdings vielfach nicht bundeseinheitlich geregelt.
Die Anwendung der Methoden und Standards oder auch die Standards selbst – wie zum Beispiel bestimmte Schwellenwerte für die Signifikanz von Tötungsrisiken – können zum einen durch gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundes- oder Landesebene festgelegt werden, zum anderen aber auch untergesetzlich in Form von Erlassen, Verordnungen, Leitfäden oder Empfehlungen geregelt werden.
Mit der Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen, insbesondere zur Beschleunigung des Windenergieausbaus wurden bereits neue Standards auf Bundesebene geschaffen. Die neuen rechtlichen Grundlagen gehen mit der Notwendigkeit einer Anpassung bzw. einer Neuentwicklung von Methoden zu deren Anwendbarkeit bzw. Operationalisierung in der Praxis einher.