
Auswirkungen
Mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen sind Auswirkungen auf Arten und zum Teil auch auf deren Lebensräume nicht zu vermeiden. Hiervon sind bestimmte Vogelarten und Fledermäuse betroffen. In Deutschland gelten insbesondere Groß- und Greifvogelarten, beispielsweise Rotmilan oder Seeadler, als kollisionsgefährdet. Gleiches gilt für einige Fledermausarten, die im freien Luftraum in Höhe der Rotoren jagen oder ziehen.
Von den Errichtungsarbeiten, den Anlagen an sich, aber auch vom Betrieb von Windenergieanlagen können visuelle oder akustische Störwirkungen ausgehen, die dazu führen, dass Tierarten die Umgebung der Anlagen meiden. Dies kann zu einer Entwertung beziehungsweise zu Verlusten von Lebensräumen führen.
Ferner können beim Bau der Anlagen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten beschädigt oder zerstört werden. Dies gilt insbesondere bei Windenergievorhaben an Waldstandorten, wenn hierbei Horst- oder Höhlenbäume gefällt werden.
Abgesehen von den Auswirkungen auf einzelne Arten sind bei der von Windenergieanlagen auch bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biotope sowie Boden, Wasser, Klima bzw. Luft sowie das Landschaftsbild zu berücksichtigen. Auch wenn die Auswirkungen der Windenergienutzung auf Natur- und Landschaft bzw. bestimmte Arten mittlerweile bereits recht gut erforscht sind, kommen aus der laufenden Forschung stetig weitere Erkenntnisse hinzu.