PV-Anlage im Grünen

Planung und Genehmigung

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Für die Standortauswahl und Genehmigung von Solarparks sind vorrangig die Kommunen zuständig. Seitens der Bundesregierung wurde zwar das übergeordnete Ziel vorgegeben, dass bis zum Jahr 2040 eine Anlagenleistung von 400 Gigawatt erreicht werden soll. Es gibt aber keine Festlegungen, wo diese Anlagen gebaut werden sollen oder wie viel Fläche durch die Bundesländer und Kommunen zur Verfügung gestellt werden müsste. Auch auf regionaler Ebene erfolgt in der Regel keine räumliche Steuerung des Ausbaus.

Die Kommunen sind also die Hauptakteure beim Ausbau der Solarenergie. Sie müssen die Vorgaben der Raumordnung beachten, geben im Rahmen der Bauleitplanung Flächen für die Bebauung frei und erstellen die Bebauungspläne. Damit sind die Kommunen auch dafür zuständig, die Naturverträglichkeit der Anlagen zu gewährleisten. Sie prüfen die gutachtlich ermittelten Auswirkungen von Solarparks am jeweiligen Standort und setzen Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von unvermeidbaren Beeinträchtigungen fest.

Seit Anfang 2023 sind Solarparks auf Flächen in einem 200 Meter Korridor entlang von Schienenwegen und Autobahnen privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b) BauGB). Diese Anlagen werden nicht mehr von den Kommunen geplant, sondern erhalten eine Baugenehmigung durch die übergeordnete Ebene. Auch in diesen Verfahren werden die Umweltbelange berücksichtigt.

An der Planung und Genehmigung sind demnach viele Akteure in Politik und Verwaltung beteiligt. Das KNE unterstützt sie mit Antworten auf juristische und fachliche Fragen rund um die naturverträgliche Standortwahl oder Anlagengestaltung

Aktuelles

Fragen & Antworten

Wie viele Windenergieanlagen und wie viele PV-Freiflächenanlagen stehen in Deutschland in FFH-Gebieten und in Europäischen Vogelschutzgebieten und wie ist die Verteilung auf die Bundesländer?

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Ist es möglich, auf einer Kompensationsfläche, die dem Ausgleich oder Ersatz eines naturschutzrechtlichen Eingriffs dient, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten?

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Ist es möglich, im Rahmen einer Doppelnutzung auf einer Fläche, die dem Ausgleich oder Ersatz eines Eingriffs nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dient, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und was ist dabei zu beachten?

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Welche Konflikte mit dem Naturschutz kann es bei der Umsetzung von Dach-PV-Anlagen geben? In einigen Kommunen kommt es zu Anträgen von Immobilienbesitzenden auf das Fällen von Bäumen, weil diese eine geplante Dach-PV-Anlage beschatten würden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien gemäß § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein überragendes öffentliches Interesse zukomme. Sind entsprechende Fällgenehmigungen grundsätzlich zu erteilen, obwohl Bäume ihrerseits zahlreiche positive Funktionen erbringen?

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Welche rechtlichen Anforderungen sind an sogenannte Öffnungsklauseln in Schutzverordnungen von Landschaftsschutzgebieten zu stellen, welche die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik-Anlagen innerhalb solcher Gebiete ermöglichen sollen?

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Unter welchen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten realisieren?

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Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) naturverträglich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisieren?

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Sind Solarparke raumbedeutsam und daher raumordnerisch zu steuern bzw. zu prüfen? Wenn ja, ab welcher Größe?

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Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine verträgliche Obergrenze für die Größe von Solar-Freiflächenanlagen? Wie ließe sich die Größe begrenzen?

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An welchen Kriterien und Planungshilfen kann ich mich orientieren, wenn ich als Kommune mit einem Projektierer eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage plane?

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Gibt es gesetzgeberische Bedingungen, die die Nutzung von Dachflächen für die Photovoltaik, insbesondere solche von großen Lagerhallen oder Auslieferungszentren, hemmen oder ist das mangelnde Interesse der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer der Grund, warum diese Flächen nicht genutzt werden? Gibt es Überlegungen, hier gesetzgeberisch einzugreifen und eine Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik vorzuschreiben?

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Sind Bereiche mit potenziell hoher Wassererosionsgefahr oder regional bedeutsamer Kaltluftentstehung sowie Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz oder für die Landwirtschaft Gebietskategorien, die auf der Ebene der Regionalplanung einen Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtfertigen?

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Gibt es spezifische Vorgaben oder Empfehlungen zum Untersuchungsumfang für den Umweltbericht mit Artenschutz-Fachbeitrag für PV-Freiflächenanlagen auf Deponien oder auf Konversions- und Altlastenflächen?

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Der Entwurf eines Bebauungsplans beinhaltet, dass PV- und Solarthermieanlagen nicht errichtet werden dürfen, wenn sie von der Erschließungsstraße aus sichtbar wären. Dadurch werden Hauseigentümer benachteiligt, die durch die Lage ihrer Häuser Anlagen nur auf der Nordseite ihrer Gebäude errichten dürfen. Was kann man gegen die ungerechte und den deutschen Klimaschutzzielen zuwiderlaufende Festlegung tun?

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Gibt es statistische Kennziffern bzw. Untersuchungen darüber, welche Akteure (z. B. Anwohner, Naturschutzverbände, Projektierer, Kommunen, Behörden) wie häufig gegen Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen klagen? Was sind die Gegenstände der gerichtlichen Auseinandersetzungen und welche Klagen sind erfolgreich?

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Im Zuge der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen werden von den Naturschutzbehörden regelmäßig Eingrünungen von mindestens drei Metern Breite gefordert. Was ist das Ziel dieser Eingrünungsmaßnahmen und kann von solchen Maßnahmen abgewichen werden, wenn die dadurch verursachte Verschattung die Anlage unwirtschaftlich werden lassen? Kann stattdessen eine Kompensation auf anderen Flächen erfolgen?

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Wie wären eine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in naturnahen Wäldern und die dadurch erforderliche Rodung aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen, insbesondere auch hinsichtlich der Ökobilanz? Wäre die Erteilung einer Ausnahme zugunsten einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in naturnahen Waldgebieten aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ denkbar?

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Ehemalige Truppenübungsgelände können aus naturschutzfachlicher Sicht wertvoll sein. Diese Flächen werden oftmals als mögliche Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht gezogen. Warum ist das so? Und auf welche Weise wird der Naturschutz beim Planungs- und Genehmigungsverfahren von Solaranlagen auf Freiflächen berücksichtigt?

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Podcast

#31 mit Peer Michaelis (KNE) | Oktober 2023 Im Zuge der Energiewende müssen auch Flächen aus der Landwirtschaft für Photovoltaikanlagen freigegeben werden. Das wirft Fragen zur sog. Folgenutzung auf: Ob und unter welchen Voraussetzungen können diese Flächen nach der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden? Wie kann möglichen Problemen bei der Wiederaufnahme vorgebeugt werden? Und was passiert, wenn sich während der PV-Nutzung neue Arten ansiedeln?
#28 mit Dr. Silke Christiansen (KNE) | Juli 2023 Welche Konflikte kann es mit dem Baumschutz bei der Umsetzung von Dach-PV geben? Welche „Rechte“ hat der Baum und wann darf er gefällt werden? Wie können Behörden und Kommunen mit Konflikten umgehen? Und wie kann der Gesetzgeber den Ausbau von Dach-PV wirtschaftlich erleichtern und gleichzeitig den Schutz des Baumbestandes im städtischen Bereich zu gewährleisten?
#26 mit Dr. Julia Wiehe und Peer Michaelis (beide KNE) | Mai 2023 Seit Anfang des Jahres können PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen als privilegierte Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden. Was hinter dieser Teilprivilegierung steckt und welche Auswirkungen sie auf den Naturschutz hat, erörtert  Dr. Torsten Raynal-Ehrke mit seinen Gästen in dieser Folge.
#14 mit Natalie Arnold (KNE) | April 2022 Mit einer beschleunigten Energiewende wird der Bau von Solarparks im ländlichen Raum enorm zunehmen. – eine große Herausforderung für viele Kommunen. Aber auch eine Chance. Werden die Solarparks naturverträglich gestaltet, leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung. Die Kommunen verfügen über die entscheidenden Hebel, hier etwas zu bewirken. Um sie dabei zu unterstützen, hat das KNE in einer Broschüre Informationen und Hinweise zusammengestellt. Über die Möglichkeiten der Kommunen auf eine naturverträgliche Gestaltung von Solarparks einzuwirken, darüber spricht Anke Ortmann mit Natalie Arnold, der Autorin der KNE-Broschüre.